1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

 
Topper
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1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

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Gepostet: 28.03.2016 - 13:16 Uhr  ·  #1
Hallo Leutz,
ich habe meiner Frau erfolgreich B4W installiert und alle Konten/Bankzugänge funzen einwandfrei. Beim Einrichten ihres Girokontos wurde das Tagesgeldkonto (Cashskyline heißt das bei der 1822) automatisch mit angelegt...soweit sogut. Meine Frau hat in ihrem Bankzugang aber noch ein weiteres Cashskyline-Konto, auf das ICH mit Zugriff habe (wir sind da beide berechtigt)...dieses Konto wurde NICHT mit hinzugefügt (Im Zugang per Browser muss man auch erst auf dieses Konto "umschalten"). Wenn ich es nachträglich über "Konto hinzufügen" im B4W anlegen will, wird ein zweiter Bankzugang angelegt, der Erstabruf nach Einrichten erfolgt offenbar fehlerfrei, aber das Konto taucht danach nicht in der Kontenliste auf. Was geht da schief?

Big THX, Topper
msa
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Re: 1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

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Gepostet: 28.03.2016 - 14:47 Uhr  ·  #2
Als Bevollmächtigter bekommt man von der 1822direkt mehrere "Online-Kennungen". Erstens hat man nach wie vor die eigene, in der die eigenen Konten drin sind. Zusätzlich bekommt man eine weitere mit der Nummer dessen, für dessen Konten man bevollmächtigt ist. Beispiel: Deine Onlinekennung lautet 1112220A, die eigene von Deiner Frau 2223334A. Du wirst jetzt bevollmächtigt, auf Konten deiner Frau zuzugreifen. Dann bekommst Du eine weitere Kennung 2223334B erstellt. Wenn Du Dich jetzt mit Deiner 1112220A im WebBanking einloggst, dann siehst Du sofort Deine Konten, wenn Du die Deiner Frau sehen willst, dann mußt Du oben umschalten. Wenn Du Dich mit der zweiten Kennung 2223334B einloggst, siehst Du sofort die Konten Deiner Frau, um Deine eigenen zu sehen mußt Du umschalten. Im Webbanking gibt es diese Umschaltung, via HBCI gibt es diese nicht. Da kannst Du mit der Kennung 1112220A ausschließlich auf Deine eigenen und mit der Kennung 2223334B ausschießlich auf die Konten Deiner Frau zugreifen. Somit mußt Du, wenn Du das zweite Konto anlegst und dabei wieder einen Bankzugang anlegen mußt, NICHT nochmal Deine eigene Online-Kennung anlegen, sondern die Dir extra zugeteilte Zweitkennung. Achtung: Für die zweite Kennung gibt es von Anfang an eine eigene PIN, diese kann man natürich auf die gleiche wie beim eienen Zugang ändern, aber anfangs ist sie verschieden. Der Zweitzugang hat auch komplett eigene TANs, also eine eigene Liste. Übrigens: Über die HBCI-Schnittstelle können ausschließlich TANs von der Liste verwendet werden, die anderen Verfahren werden hier nicht unterstützt!
Topper
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Re: 1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

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Gepostet: 28.03.2016 - 15:52 Uhr  ·  #3
Verstehe...eine zweite Kennung ist da des Pudels Kern <_< Da kann ich mir natürlich einen Wolf einrichten, B4W geht mit der ersten Kennung (die ich dafür ja AUCH verwendet habe) rein und stellt fest: Es gibt keine weiteren Konten.
Verwunderlich finde dabei allerdings, dass dieses "andere" Konto mit seiner eigenen IBAN dann nicht TROTZDEM genommen wird :o Wofür gebe ich die IBAN beim Einrichten sonst an? Ich möchte dieses Konto ebenfalls in der Kontenliste haben und dafür den gleichen Bankzugang verwenden, nämlich den meiner Frau...!

Nochmal kurz zur Konstallation:
Meine Frau ist alleiniger Kontobesitzer ihrer Konten Giro und Cashline Nr. 1 -> Diese Konten werden korrekt in B4W erkannt
Cashline Nr. 2 wurde nachträglich eröffnet und dieses läuft auf meine Frau UND mich

Und was das B4W angeht...wir sprechen hier vom B4W auf IHREM PC...ich selber verwende mein eigenes B4W auf meinem PC. Ziel ist, dass wir unsere eigenen Konten im jeweils eigenen B4W verwalten wollen und die GEMEINSAMEN Konten BEIDE im B4W verwalten können.

Ich kann noch nachvollziehen, dass wenn ich jetzt MEINE Kennung und PIN für den Zugriff mit B4W verwende, es dann funzt und das Konto im B4W zu sehen und verwaltbar ist. Was ich NICHT verstehe ist, dass ich MEINE Kennung im Bankingprogramm meiner Frau verwenden MUSS, damit SIE es in B4W verwalten kann?! Sie ist doch zugriffsberechtigt, GENAU wie ich...warum geht es mit IHRER Kennung dann nicht? (Wobei: Es GEHT ja, der Zugriff klappt, aber das Konto ist trotzdem nicht da) Obendrein müßte sie für Transaktionen dann ja MEINE TAN-Liste benutzen...das kann doch SO nicht im Sinne des Erfinders sein, oder?
msa
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Re: 1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

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Gepostet: 28.03.2016 - 16:12 Uhr  ·  #4
Du verknotest Deine Gedanken :-) Also nochmal langsam von vorn.

- Deine Frau hat zwei Konten. Dazu hat sie eine Online-Kennung, nennen wir sie 11111111A. Mit der kann sie auf Ihre beiden Konten zugreifen.

- Es gibt ein weiteres Cashkonto 2, welches aber einen ANDERN Inhaber hat, nämlich euch BEIDE. Somit ist dieses zweite Konto GETRENNT davon. Es ist unter einer extra Online-Kennung geschaltet. Nennen wir sie 22222222A. Nehmen wir an, diese wurde Deiner Frau zugeteilt. Somit kann sie über die Kennung 11111111A auf Ihre eigenen Konten zugreifen und mit der Kennung 22222222A auf das Gemeinschaftskonto. Bisher hat sie wohl nur die erste Kennung 11111111A benutzt, weil man im WebBanking "umschalten" kann. Dies ist, wie geschrieben, via HBCI nicht möglich. Hier MUSS man die Kennung benutzen, unter der das jeweilige Konto geschaltet ist.

- Du bist Mitinhaber des Chashkonto 2, deswegen hast Du eine eingene Online-Kennung zu diesem Konto erhalten, 22222222B. Mit der kanst Du auf das Cashkonto 2 zugreifen.

Es kann naütlich auch sein, dass die 22222222A Dir und die 22222222B Deiner Frau zugeteilt worden ist. Das kann ich hier nicht wissen. Auf jeden Fall muß es für Deine Frau ZWEI Online-Kennungen geben (denn sie hat ja Zugriff auf Konten zweier verschiedener Inhaber, einmal sie alleine, einmal ihr beide).

Fakt ist: Im Banking Deiner Frau müssen ZWEI Online-Kennungen Deiner Frau (!) verwendet werden, in Deinem nur EINE Online-Kennung für das Gemeinschaftskonto. Bei der Einrichtung des ersten Kontos (ich gehe davon aus dass man da das Girokonto Deiner Frau nimmt) wird die IBAN eingegeben, daraufhin fordert das Programm die zugehörige Onlinekennung und synchronisiert. Der Bankrechner meldet nun "OK, dieses Konto ist vorhanden und zusätzlich noch ein Cashkonto 1". Diese werden dann eingerichtet und angezeigt und abgefragt und und. Dann gehst Du her und richtest das Cashkonto 2 ein. Nach Eingabe der IBAN merkt das Programm "dieses Konto ist in der Online-Kennung die ich schon habe nicht drin". Deswegen legt es wieder einen Bankzugang an. In diesem müßtest Du dann die ZWEITE Online-Kennung Deiner Frau angeben. Dann läuft es ganz normal, nach dem Sync wird das Konto vom Bankrechner gemeldet und alles ist OK. Wenn Du stattdessen wieder die ERSTE Onlinekennung (in der nur die eigenen Konten Deiner Frau drin sind) angibst, dann medet der Sync "Konto nicht vorhanden" und weg ist es.

Zusammenfassung: Deine Frau hat Zugriff auf Konten zweier verschiedener Eigentümer (einmal allein, einmal gemeinschaftlich) und dafür müssen zwei verschiedene Online-Kennungen hergenommen werden. Du hast Zugriff nur auf Konto eines Eigentümers (nämich gemeinschaftlich), also hast Du nur eine Onlnie-Kennung bekommen. Deine Frau muß zwei Online-Kennungen erhalten haben, die zweite mag in Vergessenheit geraten sein, weil man sie für's WebBanking nicht benötigt hat, weil man da ja über diese "Umschaltung" ans Ziel gelangen kann. Via HBCI muß diese aber eingesetzt werden. Wenn die Dir zugeteilte Online-Kennung xxxxxxxxA ist, dann muß diese zusätzliche Deiner Frau xxxxxxxxB sein, wenn Deine xxxxxxxxB ist, dann muß die Deiner Frau xxxxxxxxA lauten.

Und Achtung: Zu jeder Online-Kennung (11111111A / 22222222A / 22222222B) gibt es eigene PIN (sofern nicht selbst auf gleich geändert) und in jedem Fall eigene TAN-Liste. Ihr müßt also irgendwo DREI TAN-Listen vergraben haben.
Topper
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Re: 1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

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Gepostet: 28.03.2016 - 17:28 Uhr  ·  #5
Aaaaaaah, es geht also nicht um "meine und ihre" Kennung, sondern dass die Inhaber sich prinzipiell unterscheiden und es somit zwei verschiedene Zugänge gibt...jetzt hab ichs gerafft :-) Ich habe mich immer daurch blenden lassen, dass man im Webzugang meiner Frau einfach umschalten kann...man gestattet hier also einfach nur den Zugriff von der ersten Kennung aus, weil man sozusagen schon mal drin ist und man eh Mit-Inhaber ist. Ein echte Transaktion würde aber auch HIER die zweite TAN-Liste erfordern, richtig?
msa
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Re: 1822direkt, zusätzliches Konto wird nicht hinzugefügt

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Gepostet: 29.03.2016 - 01:53 Uhr  ·  #6
Nein, der erfordert keine TAN der zweiten Liste. Es ist immer die Liste zu benutzen, mit deren Online-Kennung und PIN man sich eingeloggt hat.

Nur ist eben die Kontoumgebung, die man angezeigt bekommt, eine verschiedene. Bei der "eigenen" Kennung ist es die eigene, bei der anderen Kennung ist es die Gemeinschaftskonto/konten-Umgebung. So müßte man (also Deine Frau) immer mit der eigenen Kennung einloggen, wenn sie ihre eigenen Konten benutzen will und mit der anderen Kennung einloggen, wenn sie das Gemeinschaftskonto benutzen will. So ist es auch im HBCI. Sie muß für den Zugriff zum eigenen Konto den Bankzugang mit der ersten Kennung nutzen (bzw. den Bankzugang mit der ersten Kennung in ihrem Girokonto und ihrem eigenen Cashkonto hinterlegen) und den anderen Bankzugang mit der zweiten (Gemeinschafts-) Kennung für das gemeinsame Cashkonto hinterlegen.
Im Webbanking gibt es die Besonderheit, daß man quasi innerhalb EINER Kennung die Ansicht umschalten kann. Es erspart einem das Logout und Neulogin mit der anderen Kennung, so kann man indirekt auf alle Konten von allen Kennungen zugreifen, auf die man berechtigt ist. Es wird aber immer die TAN-Liste der Kennung genutzt, mit der man sich eingeloggt hat. Bei HBCI gibt es diesen Querzugriff nicht, da muß man we geschrieben die entsprechende Kennung benutzen.

Das heißt, dass man im Web mit einer TAN von der ersten TAN-Liste eine Transaktion freieben kann, die man in einem Konto der zweiten Kennung tätigt, nachdem man eben die Ansicht umgeschaltet hat. Über HBCI muß man zwangsweise von vorneherein die richtige (also zweite) Kennung benutzen und eine TAN der dazu gehörigen (zweiten) TAN-Liste.

Ich selbst habe auch mehrere Kennungen durch Bevollmächtigung. Der Abruf ist problemlos, da man ja die richtige nötige Kennung im Konto fest hinterlegt. Die Erteilung von Aufträgen für die zweite Kennung (in eurem Fall also für das Gemeinschaftskonto) ist mir via HBCI zu umständlich (zweite Liste), deswegen mache ich das über Webbanking über meine erste Kennung und Umschaltung der Ansicht und Nutzung der ersten Liste bzw. von bei mir freigeschalteter SMS-TAN. Zumal man bei einem Cashkonto den "Umweg" Auftrag via Web sicher gut gehen kann, da man für ein Cashkonto ja nicht ständig und viele Aufträge absetzt. Ich zumindest nicht.
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