Du verknotest Deine Gedanken

Also nochmal langsam von vorn.
- Deine Frau hat zwei Konten. Dazu hat sie eine Online-Kennung, nennen wir sie 11111111A. Mit der kann sie auf Ihre beiden Konten zugreifen.
- Es gibt ein weiteres Cashkonto 2, welches aber einen ANDERN Inhaber hat, nämlich euch BEIDE. Somit ist dieses zweite Konto GETRENNT davon. Es ist unter einer extra Online-Kennung geschaltet. Nennen wir sie 22222222A. Nehmen wir an, diese wurde Deiner Frau zugeteilt. Somit kann sie über die Kennung 11111111A auf Ihre eigenen Konten zugreifen und mit der Kennung 22222222A auf das Gemeinschaftskonto. Bisher hat sie wohl nur die erste Kennung 11111111A benutzt, weil man im WebBanking "umschalten" kann. Dies ist, wie geschrieben, via HBCI nicht möglich. Hier MUSS man die Kennung benutzen, unter der das jeweilige Konto geschaltet ist.
- Du bist Mitinhaber des Chashkonto 2, deswegen hast Du eine eingene Online-Kennung zu diesem Konto erhalten, 22222222B. Mit der kanst Du auf das Cashkonto 2 zugreifen.
Es kann naütlich auch sein, dass die 22222222A Dir und die 22222222B Deiner Frau zugeteilt worden ist. Das kann ich hier nicht wissen. Auf jeden Fall muß es für Deine Frau ZWEI Online-Kennungen geben (denn sie hat ja Zugriff auf Konten zweier verschiedener Inhaber, einmal sie alleine, einmal ihr beide).
Fakt ist: Im Banking Deiner Frau müssen ZWEI Online-Kennungen Deiner Frau (!) verwendet werden, in Deinem nur EINE Online-Kennung für das Gemeinschaftskonto. Bei der Einrichtung des ersten Kontos (ich gehe davon aus dass man da das Girokonto Deiner Frau nimmt) wird die IBAN eingegeben, daraufhin fordert das Programm die zugehörige Onlinekennung und synchronisiert. Der Bankrechner meldet nun "OK, dieses Konto ist vorhanden und zusätzlich noch ein Cashkonto 1". Diese werden dann eingerichtet und angezeigt und abgefragt und und. Dann gehst Du her und richtest das Cashkonto 2 ein. Nach Eingabe der IBAN merkt das Programm "dieses Konto ist in der Online-Kennung die ich schon habe nicht drin". Deswegen legt es wieder einen Bankzugang an. In diesem müßtest Du dann die ZWEITE Online-Kennung Deiner Frau angeben. Dann läuft es ganz normal, nach dem Sync wird das Konto vom Bankrechner gemeldet und alles ist OK. Wenn Du stattdessen wieder die ERSTE Onlinekennung (in der nur die eigenen Konten Deiner Frau drin sind) angibst, dann medet der Sync "Konto nicht vorhanden" und weg ist es.
Zusammenfassung: Deine Frau hat Zugriff auf Konten zweier verschiedener Eigentümer (einmal allein, einmal gemeinschaftlich) und dafür müssen zwei verschiedene Online-Kennungen hergenommen werden. Du hast Zugriff nur auf Konto eines Eigentümers (nämich gemeinschaftlich), also hast Du nur eine Onlnie-Kennung bekommen. Deine Frau muß zwei Online-Kennungen erhalten haben, die zweite mag in Vergessenheit geraten sein, weil man sie für's WebBanking nicht benötigt hat, weil man da ja über diese "Umschaltung" ans Ziel gelangen kann. Via HBCI muß diese aber eingesetzt werden. Wenn die Dir zugeteilte Online-Kennung xxxxxxxxA ist, dann muß diese zusätzliche Deiner Frau xxxxxxxxB sein, wenn Deine xxxxxxxxB ist, dann muß die Deiner Frau xxxxxxxxA lauten.
Und Achtung: Zu jeder Online-Kennung (11111111A / 22222222A / 22222222B) gibt es eigene PIN (sofern nicht selbst auf gleich geändert) und in jedem Fall eigene TAN-Liste. Ihr müßt also irgendwo DREI TAN-Listen vergraben haben.