Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

 
Vitamin B
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Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 26.03.2016 - 13:35 Uhr  ·  #1
Hallo,

die Nassauische Sparkasse bietet die Möglichkeit der gemeinsamen Kontoverfügung ohne das EBICS-Verfahren an. Genannt wurde mir u. a. das Verfahren per HBCI-Chipkarte, welches ich bevorzugen würde.

Meine Frage lautet nun, wie das in Banking 4 W funktioniert.

Mir ist bei der bisherigen Nutzung mit Einzelverfügung kein Menüpunkt aufgefallen, mit dem ich vorbereitete Überweisungsaufträge von der Bank abholen und dann unterzeichnen kann. Funktioniert das überhaupt mit Banking 4 W? Kann bitte jemand aus eigener Erfahrung dazu berichten?

Gruß, Vitamin B
msa
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 26.03.2016 - 18:10 Uhr  ·  #2
Das wird nicht funktionieren, da B4* dafür nicht vorgesehen ist. Mehrfachzeichnung per HBCI ist etwas derart spezielles, daß es mir noch nie über den Weg gelaufen ist. Wenn die Sparkassen das wirklich anbieten, dann wird es wohl bestenfalls vom "eigenen" Programm, also StarMoney - und da woh sicher auch nur StarMoney Business - unterstützt werden. Das Einzige, was ich mir evtl. vorstellen kann ist, dass (evtl. auch mit B4*) die Aufträge mit der Erstzeichnung mit B4* per HBCI-Chipkarfte abgesendet werden, dann auf dem Bankrechner für die zweite Zeichnung bereitsten, welche dann über die entsprechenden Menüpunkte im WEBBANKING via PIN/TAN stattfindet.
Vitamin B
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 26.03.2016 - 18:38 Uhr  ·  #3
Danke msa, das hilft mir schon weiter. Dann werden ich wohl auf das Banking per Web-Interface ausweichen müssen.
Raimund Sichmann
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 26.03.2016 - 19:02 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von msa

Das wird nicht funktionieren, da B4* dafür nicht vorgesehen ist. Mehrfachzeichnung per HBCI ist etwas derart spezielles, daß es mir noch nie über den Weg gelaufen ist. Wenn die Sparkassen das wirklich anbieten, dann wird es wohl bestenfalls vom "eigenen" Programm, also StarMoney - und da woh sicher auch nur StarMoney Business - unterstützt werden.
Bei genossenschaftlichen Banken kommt das durchaus sehr häufig vor - da auch die Signatur wie beim EBICS-Verfahren ohne Chipkarte recht häufig genutzt wird (wird auch HBCI "classic" genannt). Profi cash unterstützt das, Windata Prof. ebenfalls. Wie man am Namen sieht: Es ist zwar eher in den Profi-Programmen vorgesehen, spielt aber auch in der Amateur-Liga eine bedeutende Rolle, nämlich bei Vereinen und Firmen, die die Vollmachten so absichern wollen.
Im Unterschied zu EBICS gilt hier: Man muss im gemeinsamen Netz die Aufträge vorher unterschreiben, also bevor sie an den Bankserver geschickt werden.
Gruß
Raimund
msa
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 26.03.2016 - 19:07 Uhr  ·  #5
Naja, und das "alle Unterschriften lokal leisten" ist etwas, was in Firmen durchaus möglich, im Amateur-Milieu aber eher unüblich ist. Oder welcher Vereins-Kassenwart wohnt jetzt mit dem Vorstand des Vereins zwecks Mit-Zeichnung im gemeinsamen Netz zusammen? Auch daß diese Personenkreise hierfür ein VPN haben ist doch eher nicht der Normalfall, außer vielleicht bei Entsprechenden Hackervereinigungen :-)
Raimund Sichmann
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 29.03.2016 - 08:25 Uhr  ·  #6
nun, da kenne Dutzende von Vereinen, die nicht nur einen "Kassierer", sondern Angestellte und Büros haben oder auch Menschen, die sich monatlich treffen und bei einem Glas Kaltgetränk die Abrechnung erstellen. Dann die Fördervereine, die sich eh am Arbeitsplatz treffen und vorhandene Infrastrukturen nutzen. Auch Netzwerke mit Remote-Desktop habe ich schon mit Chipkarte eingerichtet. Einfach etwas flexibel denken und denk auch mal an die Dimensionen eines ADAC, wobei die wohl eher EBICS nutzen. ;)
Gruß
Raimund
subsembly
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 31.03.2016 - 17:41 Uhr  ·  #7
Hallo,

die Mehrfachunterschrift in HBCI ist ein komplexes Thema und am Ende nicht mal annähernd so leistungsfähig wie eine EBICS VEU. Deshalb habe ich auf HBCI Mehrfachunterschriften einfach verzichtet. Wer eine Mehrfachunterschrift benötigt muss in Banking 4 EBICS nutzen. Inzwischen geht die EBICS VEU ja sogar auf allen unseren Plattformen.
msa
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Re: Frage zur gemeinsame Verfügung ohne EBICS

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Gepostet: 31.03.2016 - 17:52 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von subsembly
Wer eine Mehrfachunterschrift benötigt muss in Banking 4 EBICS nutzen. Inzwischen geht die EBICS VEU ja sogar auf allen unseren Plattformen.

Wenn nur mal EBICS von den Gebühren her nicht so teuer wäre.... das ist wohl in vielen Fällen unterhalb des multinationalen Konzerns O-) das KO-Kriterium für EBICS...
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