Die GoBD wird ja seit Jahren verschärft, zum 01.01.2017 greift die nächste "Stufe".
Wie bereits an anderer Stelle schon angemerkt, sind zum Jahreswechsel neue Vorschriften zur berücksichtigen.
Ein Austausch mit Bekannten ergab, dass viele Steuerberater&Co. noch keine Informationen herausgegeben haben, wie man sich ab dem Jahreswechsel zu verhalten hat.
Es liegen anscheinend keinerlei Informationen (Produkt-Empfehlungen) vor, welches System eingesetzt werden soll und wie der zukünftige workflow sein muss.
.... und dies wenige Tage vor der dateline.
Die Mandanten (Steuerpflichtige) müssen also selbst aktiv werden und sich mit dem Stb. in Verbindung setzen, am besten schriftlich und um Auskunft bitten, wie zu verfahren ist.
Wer (nur) eine digitale Rechnung erhält, ist hiervon betroffen, denn diese darf nicht mehr ausgedruckt und der "papiergebundenen Buchhaltung" hinzugefügt werden.
Vielmehr müssen dann papiergebundene Rechnungen, in digitale Dateien umgewandelt werden.
Es muss weiterhin sichergestellt werden, dass die Datei festgeschrieben/unveränderbar sind, was beispielsweise bei einem eigenen NAS (zuhause/Betrieb) nicht gewährleistet ist.
Des weiteren müssen Eingangsrechnungen binnen zehn Tage verarbeitet werden. (sprich digitalisiert, festgeschrieben, verbucht sein)
Wie die Mandanten/Steuerberater dies umsetzen, bleibt spannend.
und hierbei sind die anderen Punkte wie neue Kassenanforderungen usw. noch unberücksichtigt.
Dagegen war die SEPA-Umstellung ja eine "Lachnummer"
zumal es anscheinend bisher kaum Kenntnis in der Breite erlangt hat oder doch?
Wie bereits an anderer Stelle schon angemerkt, sind zum Jahreswechsel neue Vorschriften zur berücksichtigen.
Ein Austausch mit Bekannten ergab, dass viele Steuerberater&Co. noch keine Informationen herausgegeben haben, wie man sich ab dem Jahreswechsel zu verhalten hat.
Es liegen anscheinend keinerlei Informationen (Produkt-Empfehlungen) vor, welches System eingesetzt werden soll und wie der zukünftige workflow sein muss.
.... und dies wenige Tage vor der dateline.
Die Mandanten (Steuerpflichtige) müssen also selbst aktiv werden und sich mit dem Stb. in Verbindung setzen, am besten schriftlich und um Auskunft bitten, wie zu verfahren ist.
Wer (nur) eine digitale Rechnung erhält, ist hiervon betroffen, denn diese darf nicht mehr ausgedruckt und der "papiergebundenen Buchhaltung" hinzugefügt werden.
Vielmehr müssen dann papiergebundene Rechnungen, in digitale Dateien umgewandelt werden.
Es muss weiterhin sichergestellt werden, dass die Datei festgeschrieben/unveränderbar sind, was beispielsweise bei einem eigenen NAS (zuhause/Betrieb) nicht gewährleistet ist.
Zitat
Wer also nicht ausschließlich mit Papierdokumenten arbeitet, braucht ein elektronisches Archiv, das die Anforderungen der GoBD erfüllt.
Des weiteren müssen Eingangsrechnungen binnen zehn Tage verarbeitet werden. (sprich digitalisiert, festgeschrieben, verbucht sein)
Wie die Mandanten/Steuerberater dies umsetzen, bleibt spannend.
Zitat
Die Verantwortlichkeit für etwaige Fehler bei der Umsetzung der GoBD liegt übrigens beim Unternehmer, auch wenn die Datenverarbeitung ausgelagert oder ein Dienstleister eingeschaltet wurde. Quelle
und hierbei sind die anderen Punkte wie neue Kassenanforderungen usw. noch unberücksichtigt.
Dagegen war die SEPA-Umstellung ja eine "Lachnummer"

zumal es anscheinend bisher kaum Kenntnis in der Breite erlangt hat oder doch?
- welches System wird von Euch eingesetzt?
- hat der Steuerberater ausführlich informiert?
- reichen Euch (+ Stb.) die 10 Tage?
- welche Tipps & Tricks habt ihr evtl.?
- sind hier nur Freiberufler/Unternehmer betroffen oder auch Vermieter/Eigentümergemeinschaften sowie Vereine usw.