Verwahrentgelt von Banken - Negativzinsen auf Einlagen

 
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Verwahrentgelt von Banken - Negativzinsen auf Einlagen

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Gepostet: 04.02.2025 - 18:23 Uhr  ·  #1
Zitat
Der BGH hat klargestellt, dass Banken und Sparkassen keine Verwahrentgelte für Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen. Das würde nämlich den Charakter der Einlagen, die neben einer Verwahrung auch Anlage- und Sparzwecke verfolgen, verändern. Die Negativzinsen hielten hier einer Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligten (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB).


Wer Negativzinsen für Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten gezahlt hat, muss die Beträge deshalb selbst bei seiner Bank zurückfordern.

https://www.lto.de/recht/nachr…ahrentgelt
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