Hallo Juventus,
ja. Wenn Sie nichts daran ändert, wird im Oktober die neue Regulatorik zur sogenannten Verification of Payee (VoP) wirksam. Mit VoP muss jeder Auftrag vorab an die Bank des Empfängers gesendet werden, die dann überprüft, ob IBAN und Name zusammen passen. Diese Meldung wird dann über den jeweiligen Zugangsweg (Web, App, FinTS, EBICS, Terminal usw, ) zurück gespielt. Hier muss der Anwender dann entscheiden, ob er auf Basis der Prüfung den Auftrag ausführen möchte oder nicht. Diese Prüfung erfolgt vor jeder Einreichung einer Überweisung, egal ob Einzelauftrag oder Sammelauftrag (da werden dann die einzelnen Aufträge an die verschiedenen Empfängerbanken gesendet und die Ergebnisse dann bei der Auftraggeberbank wieder eingesammelt und zu einem Bericht zusammen gesetzt, der dann wieder in die Software kommt und dort entscheidet der Anwender dann, ob der ganze Sammler ausgeführt wird, oder die Ausführung nicht erfolgen soll, weil noch was zu ändern ist).
Bei Sammelaufträgen dürfen Nicht Verbraucher auch diese Prüfung verzichten, für alle anderen ist sie verpflichtend.
Damit man das machen kann, muss die Art und Weise wie Aufträge übertragen werden erheblich geändert werden und zusätzlich die Einreichung zur Prüfung und der Abruf und die Aufbereitung der Ergebnisse umgesetzt werden.
Da mit dem BankingManager die Nachfolgelösung der VR-NetWorld Software bereits in der Umsetzung ist, ist es derzeit wahrscheinlich, dass die Umsetzung dieser Regulatorik nicht mehr erfolgt. Dann würde die VR-NetWorld Software zum Oktober (oder wenn die Regulatorik verschoben wird ggf. später) für Überweisungen auslaufen.
Bis dahin ist also noch genug Zeit. Die Banken werden, wenn es soweit ist, sicherlich auf die Anwender der VR-NetWorld Software zu gehen, damit die migrieren können. Der geeignete Zeitpunkt für eine Umstellung ist ggf. sehr unterschiedlich, da der BankingManager die Migration nicht anbietet, wenn der Funktionsumfang noch nicht zur Übernahme reicht.