FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

 
subsembly
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FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 11:53 Uhr  ·  #1
Auf

https://www.fints.org/de/spezifikation/aenderungen

steht jetzt die neue FinTS Spezifikation “Namensabgleich (Verification of Payee)” zum Download bereit. Da diese ab Oktober 2025 verpflichtend ist, sollte man sich damit früh genug auseinandersetzen. Ist kein leichtes Thema.
hibiscus
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 13:58 Uhr  ·  #2
Danke für den Link. Ich frage mich, warum dafür ein extra Geschäftsvorfall (schlimm genug) definiert wurde und hierfür auch noch eine extra Request-Response-Schleife bei der Bank-Kommunikation eingeführt wurde (noch schlimmer). Und weil das ganze noch nicht umständlich genug ist, wird mit Opt-In und Opt-Out auch noch zwei verschiedene Varianten eingeführt. Durch das ganze HKTAN-Theater wird ein Auftrag doch ohnehin erstmal nur eingereicht und erst in einem zweiten Schritt freigegeben. Da hätte doch die Bank einfach direkt nach dem Einreichen des Auftrages z.B. als 3xxx-Code eine VOP-Warnung zurückliefern können (von mir aus auch als extra Segment). Basierend darauf hätte der Client abbrechen können. Ich versteh's echt nicht. Die Banking-Anwendung muss jetzt jeden Auftrag zweimal hinschicken. Einmal, damit die Bank danach sagen kann, ob der Namensabgleich ok war und danach noch ein zweites Mal, um ihn tatsächlich einzureichen. Und danach dann die TANs. Jetzt fehlt nur noch, dass für den Namensabgleich nochmal eine extra TAN erforderlich ist.

Ich weiss nicht, ob ich hier irgendwas falsch verstehe. Aber ist hier der langfristige Plan, FinTS so lange mit weiterer Komplexität zuzukleben, bis es nicht mehr praxistauglich nutzbar ist und die User nur noch PSD2-Apps nutzen?
subsembly
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 16:04 Uhr  ·  #3
Jepp. Das sieht nach verdammt viel Arbeit aus. Und wie bei der PSD2 Einführung wird es viele Kinderkrankheiten und Implementierungsabweichungen geben. Ich hoffe nur, dass das nicht dazu führt, dass Banken über FinTS nur mehr Abrufe unterstützen, oder FinTS gar ganz einstellen.
hibiscus
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 16:23 Uhr  ·  #4
Ich versteh's echt nicht. Jedesmal, wenn man denkt, dass man sich jetzt mal wieder um echte neue Features in der Anwendung kümmern könnte, kommt so eine Spezifikationsänderung. Mit dem Effekt, dass die User eigentlich nie neue Funktionen kriegen oder man mal Sachen grundlegend modernisieren kann.

Und konkret zu VoP: Mir erschliesst sich überhaupt nicht, warum der Ablauf bei Zahlungsaufträgen jetzt generell geändert wurde. In sicher über 95% der Fälle passt doch der Name zum Empfänger und die Extra-Runde in der Bank-Kommunikation führt lediglich dazu, dass das Programm noch länger braucht, um die Überweisung zu senden (ohne dass für den User ein augenscheinlicher Grund ersichtlich ist). Nur in den seltensten Fällen wird es zu einer Auffälligkeit kommen. Und in dem Fall hätte man das genauso handhaben können, wie es bei Doppeleinreichungen von Überweisungen bereits seit jeher die meisten Banken handhaben: Wenn ich eine Überweisung an den selben Empfänger mit dem selben Betrag innerhalb eines (oder X) Tages(n) erneut einreiche, lehnt die Bank es erstmal wegen vermeintlicher Doppeleinreichung ab. Sendet man den Auftrag innerhalb von X Minuten nochmal, nimmt die Bank ihn an, weil davon auszugehen ist, dass es Absicht war. Hätte man mit Namensabweichungen genauso handhaben können. Fertig. Pragmatische Lösung. Seit Jahren bewährt und keinerlei Protokolländerung nötig. Und ich könnte mir vorstellen, dass *nach* Einführung von VoP festgestellt wird, dass das alles eigentlich zu komplex ist und dann am Ende doch noch eine vereinfachte oder nachgebesserte Version kommt. Ich erinnere da an die ganzen Lastschrift-Varianten (FRST,RCUR,LST), die es mal gab.
subsembly
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 17:18 Uhr  ·  #5
Ganz so einfach ist VoP leider nicht. Beispiel: Wenn Du ein Konto bei der DKB hast und von dort an die CaixaBank in Spanien überweisen willst, dann muss das DKB System den Namensvergleich erst bei der CaixaBank anfragen und deren Antwort abwarten. Die DKB selbst kennt ja nicht die Namen zu den CaixaBank Konten. Deshalb wurde wohl das Polling eingeführt, da dies ja eine Weile dauern kann. Die Praxis muss zeigen, wie lange es dann in der Regel dauert. Vermutlich abhängig von der Empfängerbank.
hibiscus
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 17:24 Uhr  ·  #6
Das stimmt natürlich. Aber spätestens dort hätte man doch merken müssen, dass die Idee von VoP an sich absurd ist. Aber mich fragt ja keiner ;)
Raimund Sichmann
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.01.2025 - 21:32 Uhr  ·  #7
vergesst nicht, dass bei den Regularien gar nicht speziell auf FinTS abgezielt wird. Der Aufwand wird einfach notwendig, gerade wenn man sich die Tendenz anschaut, dass selbst bei grober Dämlichkeit die Banken in Regress genommen werden.
Zitat
Ich erinnere da an die ganzen Lastschrift-Varianten (FRST,RCUR,LST), die es mal gab.
man musste es seinerzeit doch irgendwie einigen Zweiflern schmackhaft machen. Wäre die Lastschrift durch SEPA ganz abgeschafft worden, wäre das Geheule noch größer gewesen.
infoman
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 01:58 Uhr  ·  #8
subsembly
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 08:18 Uhr  ·  #9
sargatka
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 09:33 Uhr  ·  #10
Darf ich vielleicht mal eine dumme Frage stellen?
Wie sieht es in Zukunft mit dem Namensabgleich bei Gemeinschaftskonen aus?

Muss man in Zukunft bei Überweisungen auf ein solches Konto beide Namen angeben?
Die werden ja auch bei den Banken teilweise unterschiedlich geschrieben. Mal: Herr Völker Mustermann und Frau Lena Mustermann. Mal: Herr Völker und Frau Lena Mustemann.
Danke +
rascal
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 10:40 Uhr  ·  #11
und was passiert, wenn ein Konto zwar als Gemeinschaftskonto benutzt wird, aber - nach alter Tradition O-) - z.B. nur auf den Ehemann läuft?
msa
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 10:41 Uhr  ·  #12
Was soll dann passieren? Dann ist natürlich nur der Ehemann anzugeben. Wie das "benutzt" wird ist ja wohl völlig irrelevant!? Das Konto hat eine Kontobezeichnung und wenn nur der Ehemann Kontoinhaber ist, dann lautet die auch auf ihn. Ist doch ganz einfach.
rascal
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 11:04 Uhr  ·  #13
Ist das wirklich so einfach? Beispiel: Bisher war es problemlos möglich, dass die Ehefrau "Lena Mustermann" Überweisungen auf das Konto erhalten hat. Künftig müssen die Überweisenden informiert werden, dass der Kontoinhaber "Völker Mustermann" angegeben wird. Oder reicht vielleicht "Mustermann" als Empfänger? Oder wird doch "Lena Mustermann" als ausreichend übereinstimmend mit "Völker Mustermann" erkannt?
Oder muss ein komplett neues Gemeinschaftskonto angelegt werden, weil das existierende Einzelkonto nicht in ein Gemeinschaftskonto umgestellt werden kann?
msa
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 11:26 Uhr  ·  #14
Also Lena Musterman dürfte nicht gehen. Das ist ja explizit nicht der Kontoinhaber. Mustermann alleine sollte gehen... Aber man wird wohl abwarten müssen, was da dann am Ende rauskommt. Am sinnvollsten wäre es doch wohl, wenn man genauso wie die IBAN künftig auf seinen Rechnungen auch einen Empfänger angibt, den der Zahler dann 1:1 übernimmt. Aber auf so einfache Lösungen kommt sicher wieder keiner :-)

Und außerdem wird man abwarten müssen, ob das nicht im nachhinein dann wieder verwässert - sprich an die Wirklichkeit angepasst - wird. Ähnlich der Vorlauffristen und Stati bei den SEPA-Lastschriften. Erst wird höchst aufwändig etwas umgesetzt, alle Programmierer arbeiten ewig an der Umsetzung - und dann wird es doch nicht beibehalten und alle Arbeit ist für nix. Abwarten...
infoman
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 10.01.2025 - 13:17 Uhr  ·  #15
@subsembly
das sind ja "private Nummern" ...
die Steuer-ID, Unternehmens-ID, Gläubiger-ID oder W-IdNr. sind ja "öffentliche Nummern" also von Banken/Staat vergeben

@msa
habe ich das bisher falsch verstanden?
die Daten werden doch nur abgerufen, angezeigt und der Sender kann dann entscheiden, ob trotzdem abgesendet werden soll?
Hinzu kommt, dass manche Banken die Kontodaten nicht richtig erfasst haben bzw. mit Zusätzen versehen, sodass bspw. der regionale Energie-Anbieter, den Standort (Straße) direkt hinter dem Namen hat. Eine 1:1 Abgleich mit Rechnung/Handelsregister o.ä. würde hier also nichts bringen. ... oder die Banken müssen diese seltsame Kontobezeichnung noch bis zu dem o.g. Zeitpunkt anpassen.
Holger Fischer
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 13.01.2025 - 19:14 Uhr  ·  #16
Zitat geschrieben von hibiscus

Das stimmt natürlich. Aber spätestens dort hätte man doch merken müssen, dass die Idee von VoP an sich absurd ist. Aber mich fragt ja keiner ;)

Nicht nur Du nicht ;-) und die, die gefragt wurden, haben aus einer ganz anderen Sicht geantwortet, weil sie die Konsequenzen aus der Regulationssicht nicht verstanden/nicht gesehen haben.

Die Verordnung sagt, dass VoP durchzuführen ist, vor der Authorisierung und der Anwender auf Basis des VoP Ergebnis entscheidet, ob der Auftrag durchgeführt wird oder nicht. Die Regulatorik sagt auch, dass die VoP in direkten Zusammenhang mit dem Auftrag stehen muss.

Dann gilt für Verbraucher ist VoP verpflichtend. Sprich bei jeder! Überweisung muss eine VoP durchgeführt werden, auch wenn ich schon 100 x an diesen Empfänger überweisen habe.
Für Nichtverbraucher darf der Kunde bei Sammelaufträgen auf eine VoP verzichten. auch dies msus der Kunde bei jeder Überweisung neu entscheiden.

Diese Verordnung gilt für alle Kanäle. Onlinebanking in der App und im Web, FinTS, EBICS, am SB Terminal, am Schalter....
D.h. die Verordnung muss in völlig unterschiedlichen Verfahren umgesetzt werden, so dass es sehr unterschiedliche Voraussetzungen gibt.

FinTS kennt Verbraucher und Nichtverbraucher, d.h. man muss irgendwie der Software mitteilen, ob eine Ausnahme erlaubt ist oder nicht und diese dann auch steuern können. Dann muss man einen Prozess haben, mit dem man zum Prüfen einreichen kann, das Ergebnis abrufen kann und dann den Auftrag einreichen kann. Da die Verordnung einen Zusammenhang verlangt, muss ich sicherstellen, dass es der gleiche Auftrag ist. Da FinTS keine Verteilte EU wie in EBICS kennt, kann ich nichts parken und darauf die Prozesse aufbauen.

Das hier ist auf jeden Fall eine Regulierung, die zumindest am Firmenkunden völlig vorbei geht - auch wenn man wohl deren Vertreter konsultiert hatte und die die Idee des Empfängerabgleichs super fanden (klar, wer möchte seine Daten nicht bereinigt wissen) Die hatten sicher nicht auf dem Plan, dass das bei jeder Transaktion erfolgt, auch wenn die Empfänger schon korrekt sind und es wohl Korrekturen geben wird, sondern nur etwas wie passt, passt gar nicht, oder passt teilweise....

Und natürlich, wenn ich einen Sammler mit 300 Aufträgen einreiche und 4 Aufträge passen teilweise und zwei nicht, oder bei Zweien hat die Empfängerbank nicht schnell genug die Antwort geschickt, darf der Anwender dann überlegen, ob er die 300 Aufträge frei gibt, oder keinen. Wenn dann keiner und die 6 Aufträge werden raus genommen, fängt das wieder von Vorne an, sprich Einreichung zur VoP und dann Freigabe.....

Wer das Alles bis zum Start der Regulierung nicht kann, kann keine Überweisungen mehr ausführen...
Achso, verarbeiten der pain 002 für die Ergebnisse kommen ja auch noch hinzu und wer Mehrfachunterschriften unterstützt bekommt noch mal Spaß.......
infoman
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 28.01.2025 - 07:16 Uhr  ·  #17
@subsembly
ergänzend zu oben - EBID-Nummer bspw. https://www.unternehmensverzeichnis.org/ (ua. Strategischer Partner: SCHUFA Holding AG )

erhält man bei Registrierung für DATEV E-Rechnungsplattform nun auch noch:
1.) eine individuelle E-Mail-Adresse mit ...@in.e-rechnung.datev.de
2.) Eintrag ins TRAFFIQX-Verzeichnis bzw. TRAFFIQX-ID (zwischenzeitlich ein Unternehmen der DATEV www.traffiqx.net )
3.) Eintrag ins Peppol-Verzeichnis https://peppol.org/ bzw. Peppol-ID (Peppol-Participant-Identifier) https://www.e-rechnung-bund.de/faq/peppol/

wo soll man die Daten in ein CRM/Onlinebanking-Produkt/Webbanking - "Adressverz." und/oder Buchhaltungsprog. eintragen?
weil nur so wäre ja auch hier eine automatische Zuordnung möglich, insbesondere auch im Hinblick auf VoP was ja bekanntlich bereits 10.2025 greifen soll.
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 28.01.2025 - 07:22 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von infoman

Eine 1:1 Abgleich mit Rechnung/Handelsregister o.ä. würde hier also nichts bringen.

Zumal dort diverse Sonderzeichen drin sein könnten die bei Banking nicht unterstützt werden.
infoman
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Re: FinTS Spezifikation mit "Verification of Payee" jetzt veröffentlicht.

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Gepostet: 09.03.2025 - 13:02 Uhr  ·  #19
Die E-Rechnung ist seit 1. Januar 2025 Pflicht - B2B - nur glaub keiner weiß das?
auch wenn bspw. die IHK (hier München) Leitfäden herausgebracht hat: https://www.ihk-muenchen.de/de…Leitfaden/

Bisher kann keiner meiner Kommunikationspartner was mit EN16931 oder Peppol anfangen.
Dh. sowohl das PDF-Format also auch die Rechnungs-Emfpänger-Adresse usw. kann nirgends hinterlegt werden.
Die IHK Rechnungen, Landratsamt Abfallgebühren-Bescheide ... kamen alle herkömmlich per Post oder wie beim Bundesanzeiger per E-Mail jedoch als "einfache PDF" ohne EN16931 (ohne ZUGFeRD, ohne xml).
Das wird ja alles lustig ...
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