Zitat geschrieben von hibiscus
Das stimmt natürlich. Aber spätestens dort hätte man doch merken müssen, dass die Idee von VoP an sich absurd ist. Aber mich fragt ja keiner
Nicht nur Du nicht

und die, die gefragt wurden, haben aus einer ganz anderen Sicht geantwortet, weil sie die Konsequenzen aus der Regulationssicht nicht verstanden/nicht gesehen haben.
Die Verordnung sagt, dass VoP durchzuführen ist, vor der Authorisierung und der Anwender auf Basis des VoP Ergebnis entscheidet, ob der Auftrag durchgeführt wird oder nicht. Die Regulatorik sagt auch, dass die VoP in direkten Zusammenhang mit dem Auftrag stehen muss.
Dann gilt für Verbraucher ist VoP verpflichtend. Sprich bei jeder! Überweisung muss eine VoP durchgeführt werden, auch wenn ich schon 100 x an diesen Empfänger überweisen habe.
Für Nichtverbraucher darf der Kunde bei Sammelaufträgen auf eine VoP verzichten. auch dies msus der Kunde bei jeder Überweisung neu entscheiden.
Diese Verordnung gilt für alle Kanäle. Onlinebanking in der App und im Web, FinTS, EBICS, am SB Terminal, am Schalter....
D.h. die Verordnung muss in völlig unterschiedlichen Verfahren umgesetzt werden, so dass es sehr unterschiedliche Voraussetzungen gibt.
FinTS kennt Verbraucher und Nichtverbraucher, d.h. man muss irgendwie der Software mitteilen, ob eine Ausnahme erlaubt ist oder nicht und diese dann auch steuern können. Dann muss man einen Prozess haben, mit dem man zum Prüfen einreichen kann, das Ergebnis abrufen kann und dann den Auftrag einreichen kann. Da die Verordnung einen Zusammenhang verlangt, muss ich sicherstellen, dass es der gleiche Auftrag ist. Da FinTS keine Verteilte EU wie in EBICS kennt, kann ich nichts parken und darauf die Prozesse aufbauen.
Das hier ist auf jeden Fall eine Regulierung, die zumindest am Firmenkunden völlig vorbei geht - auch wenn man wohl deren Vertreter konsultiert hatte und die die Idee des Empfängerabgleichs super fanden (klar, wer möchte seine Daten nicht bereinigt wissen) Die hatten sicher nicht auf dem Plan, dass das bei jeder Transaktion erfolgt, auch wenn die Empfänger schon korrekt sind und es wohl Korrekturen geben wird, sondern nur etwas wie passt, passt gar nicht, oder passt teilweise....
Und natürlich, wenn ich einen Sammler mit 300 Aufträgen einreiche und 4 Aufträge passen teilweise und zwei nicht, oder bei Zweien hat die Empfängerbank nicht schnell genug die Antwort geschickt, darf der Anwender dann überlegen, ob er die 300 Aufträge frei gibt, oder keinen. Wenn dann keiner und die 6 Aufträge werden raus genommen, fängt das wieder von Vorne an, sprich Einreichung zur VoP und dann Freigabe.....
Wer das Alles bis zum Start der Regulierung nicht kann, kann keine Überweisungen mehr ausführen...
Achso, verarbeiten der pain 002 für die Ergebnisse kommen ja auch noch hinzu und wer Mehrfachunterschriften unterstützt bekommt noch mal Spaß.......