Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

 
schnorps
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Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 12.01.2025 - 10:23 Uhr  ·  #1
@all, hallo,

Die Möglichkeit einer Sofortüberweisung soll doch lt. EU-Verordnung seit 09.01.2025 Pflicht sein.
Ich finde hierzu aber nix bei DKB.
Bei mir steht noch immer, Zitat:
"Die Ausführung von neuen Terminüberweisungen ist aus Sicherheitsgründen erst nach 2 Bankarbeitstagen möglich. Zudem dürfen sie maximal 360 Tage in der Zukunft liegen."

Danke für einen Hinweis, wenn ich dies nur nicht gefunden habe. Kostet das extra? Ich habe hierzu verschiedenes gelesen.

Gruss schnorps
little.yoda
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 12.01.2025 - 11:01 Uhr  ·  #2
Nicht ganz.

Ab dem 09.01. muss die Bank eingehende Sofortüberweisungen akzeptieren.
Erst ab dem 9. Oktober 2025 muss die Bank ausgehende Sofortüberweisungen unterstützen.
infoman
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 12.01.2025 - 16:02 Uhr  ·  #3
Zitat
Nach den vereinbarten Regeln müssen Banken, die Standard-Überweisungen in Euro anbieten, auch Echtzeit-Überweisungen anbieten. Die Gebühren dürfen für den Expressweg nicht höher sein als bei normalen Überweisungen.

Da Standard-Überweisungen in der Regel kostenlos sind, werden damit auch Echtzeit-Überweisungen kostenlos. Die neuen Regeln sollen in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein gelten und nach einer Übergangszeit umgesetzt werden. Folgende Fristen gelten dabei:

Zahlungsanbieter in Euro-Ländern müssen ab 9. Januar 2025 Echtzeit-Überweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen und spätestens ab dem 9. Oktober 2025 auch versenden.
Zahlungsanbieter in Nicht-Euro-Ländern müssen ab 9. Januar 2027 Echtzeit-Überweisungen anbieten und ab dem 9. Juli 2027 versenden.

https://www.chip.de/news/Schne…19542.html
Holger Fischer
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 13.01.2025 - 18:41 Uhr  ·  #4
Sofortüberweisung war ein Anbieter von Paymentlösungen. In der EU Regulierung geht es um Echtzeitüberweisungen. Die werden in zwei Stufen zur Pflicht. Die Erste ist die passive Pflicht, sprich die Bank muss Echtzeitüberweisungen empfangen können. Die zweite Stufe ist die aktive Pflicht, die besagt, dass jedes Überweisungsangebot auch als Echtzeit angeboten werden muss und das für den Kunden kostenneutral.
infoman
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 15.01.2025 - 02:16 Uhr  ·  #5
schnorps
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 16.01.2025 - 08:42 Uhr  ·  #6
Also, doch wieder so eine Sache (ab 09.01.2025) "nix Halbes und nix Ganzes"

DKB bietet es scheinbar noch nicht?

Ich habe - zum Glück - noch ein VR-Konto und da geht es schon seit ca. einem Jahr :-)
msa
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 16.01.2025 - 08:57 Uhr  ·  #7
DKB bietet Echtzeitüberweisungen EINGEHEND an (schon seit Jahren), AUSGEHEND aber (noch immer) nicht an. Wäre sicher sinnvoll gewesen, das im Rahmen des neuen Servers gleich mit zu integrieren, aber da waren wohl andere Dinge wichtiger...
infoman
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 16.01.2025 - 15:26 Uhr  ·  #8
Holger Fischer
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 16.01.2025 - 18:09 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von msa

....
AUSGEHEND aber (noch immer) nicht an. Wäre sicher sinnvoll gewesen, das im Rahmen des neuen Servers gleich mit zu integrieren, aber da waren wohl andere Dinge wichtiger...

Server zur Kommunikation mit Kunden hat so gar nichts mit der Infrastruktur, den Prozessen, den rechtlichen Rahmenbedingungen der Logistik zum Clearing zu tun und den Vorgaben zum Management von Konten bei der Bundesbank zu tun, wenn man InstantPayment aktiv anbieten möchte. Wie schon öfter gesagt, die Welt ist ein klein wenig komplexer als man am Ende des Prozesses sieht und glaubt.
msa
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 17.01.2025 - 09:04 Uhr  ·  #10
Nachdem die DKB bei FI rechnen lässt, gehe ich davon aus, dass eine Echtzeitüberweisung durchaus realisierbar wäre, wenn man es wollen würde. Alle anderen Institute an FI schaffen das ja auch.
schnorps
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Re: Lt. EU-Verordnung ist seit 09.01.2025 Sofortüberweisungmöglichkeit PFLICHT

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Gepostet: 18.01.2025 - 10:00 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von msa

DKB bietet Echtzeitüberweisungen EINGEHEND an (schon seit Jahren), AUSGEHEND aber (noch immer) nicht an. Wäre sicher sinnvoll gewesen, das im Rahmen des neuen Servers gleich mit zu integrieren, aber da waren wohl andere Dinge wichtiger...

Genau das kann ich bestätigen.
Wenn ich von meinem VR-Konto zur DKB eine Echtzeitüberweisung mach, dauert es keine 5 Sekunden und das Geld ist angekommen.
JDunur
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DKB ist Sonderfall bei der FI

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Gepostet: 19.03.2025 - 13:19 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von msa

Nachdem die DKB bei FI rechnen lässt, gehe ich davon aus, dass eine Echtzeitüberweisung durchaus realisierbar wäre, wenn man es wollen würde. Alle anderen Institute an FI schaffen das ja auch.


Die DKB ist innerhalb der Finanzinformatik ein Sonderfall, und so wie ich gehört habe, kein besonders geliebter Kunde.
Das Datenvolumen ist so hoch, dass diverse Prozesse als Sonderfall am FI-Standard vorbei implementiert werden mussten.
Der Kommentar weiter oben tum Thema Prozesse, zeigt in die richtige Richtung
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