Zitat geschrieben von icbh
Gibt es ein vorgeschriebenes Format, wie Banken die Inhaber von Konten abzuspeichern haben?
Hintergrund meiner Frage: Ich speichere meine Empfänger in B4 immer im Format "Nachname, Vorname". ....
Meines Wissens nach müssen Banken beim Legitimieren der Kunden alle Namen so erfassen, wie sie im Ausweis stehen. Dazu gibt es typischerweise getrennte Felder für Vorname(n) und Nach/Familienname sowie u.a. Geburtsname, -ort und ggf. -land. Nur die beiden ersten werden für die "Namensgebung" des jeweiligen Kontos verwendet, typischerweise in der Form "Vorname(n), 1x blank, Nach/Familienname". Zu einer formalrechtlich vorgeschriebenen Reihenfolge wie diese nacheinander anzureihen sind, weiß ich nichts. Alle meine Banken übermitteln mir in den Kontoinformationen unter "Kontoinhaber Name" meinen Namen im Format "Vorname, Leerzeichen, Nachname".
Man muss also m.E. mit dieser Reihenfolge rechnen und zudem, dass ggf. bei jemandem, den man bspw unter "Hans" kennt, ein "Johann" dahintersteckt oder ein "Hans Heinrich August", wenn diese Vornamen alle auf seinem Ausweis aufgeführt sind. Nur die allerwenigsten Institute haben ein Feld "legitimierter Vorname" in das die bei der Legitimationsprüfung festgestellten Vornamen gespeichert werden und das für die Kommunikation gegenüber den Behörden verwendet wird, um die verschiedenen Meldepflichten zu erfüllen (GWG ->139a/b, 154 AO usw., FkAustG, ) und gleichzeitig ein Feld für den Kundenvornamen im Bestand, der für die Kommunikation gegenüber dem Kunden verwendet wird (weil der bspw den ungeliebten "Johann" oder den "Heinrich August" nicht im Fenster des Briefumschlags sehen will usw..