Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
ok, dann passt es zu meinem Wissensstand - es sind hier C53-Tagesumsätze im XML-Format, keine "echten" Auszüge. Die Bank wird auch nicht davon befreit, euch die sogenannten "juristischen" Auszüge zu liefern, die PDF sollten weiter abgerufen werden und sollten elektronisch archiviert werden.
Vielen Dank für den interessanten Hinweis!
Ich wußte zwar, daß der reine Umsatz-Abruf nicht juristisch relevant ist, daß hingegen die Kontoauszüge im PDF-Format juristisch relevant sind. Ich hatte nun vermutet, daß die CAMT-
Auszüge ebenfalls juristisch relevant sind. Diesbezüglich habe ich mich dann wohl getäuscht.
Das macht aber nichts, weil wir ohnehin beide Formate der Kontoauszüge abrufen.