HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

2 Benutzerkennungen auf der Karte verwalten

 
StefanM
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HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 10:36 Uhr  ·  #1
Hallo,

einer unserer Geno-Kunden hat auch Konten bei der Sparkasse, die er mit einer HBCI-Chipkarte bearbeitet. Auf dieser Karte sind 2 Benutzerkennungen.

Ein neues Konto ist nun an die Benutzerkennung geknüpft, die in der VRNWSW-Bankverbindung nicht ausgewählt ist. Entsprechend wird bei einer Synchronisation das neue Konto auch nicht mit geliefert.

Muss ich jetzt eine 2. Bankverbindung anlegen ? Habe ich was übersehen ?

Vielen Dank + Gruß
Stefan
Captain FRAG
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 10:41 Uhr  ·  #2
Klaro,

eine Benutzerkennung ist doch übersetzt ein spezieller Zugangs des Teilnehmers zu definierten Konten. Das ist etwa vergleichbar mit dem Fall wo diese Person zwei TAN-Listen für verschiedene (oder auch gleiche) Konten besitzt.

Programmtechnisch muss dazu natürlich eine weiterer Zugang eingereichtet werden, sonst würde die zweite Benutzerkennung nie benutzt und somit hätte der Kunde nie Zugriff auf die dort hinterlegten Konten.
Stoney
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 11:07 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Captain FRAG
Programmtechnisch muss dazu natürlich eine weiterer Zugang eingereichtet werden, sonst würde die zweite Benutzerkennung nie benutzt und somit hätte der Kunde nie Zugriff auf die dort hinterlegten Konten.


Hmm, zu faul den alten thread zu suchen ;-) Wenn es eine S-Fit Sparkasse ist, können auch unter einer hinterlegten Benutzerkennung alle freigeschalteten Konten aller Benutzerkennungen manuell eingerichtet werden.
StefanM
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hat geklappt...

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Gepostet: 27.10.2005 - 11:25 Uhr  ·  #4
Hallo,

wir haben eine neue Bankverbindung eingerichtet und das klappt auch prima.

Zitat geschrieben von Stoney
Hmm, zu faul den alten thread zu suchen 😉 Wenn es eine S-Fit Sparkasse ist, können auch unter einer hinterlegten Benutzerkennung alle freigeschalteten Konten aller Benutzerkennungen manuell eingerichtet werden.


Ich habe da leider nix gefunden - verstehe aber die Systematik gerade auch mal nur ansatzweise.

Bei uns ist eine Benutzerkennung mit einem Kunden fest verbunden und erlaubt einen Zugriff auf alle Konten, bei denen dieser Kunde Inhaber oder Bevollmächtigter ist.

Hier war es jetzt so, dass das neue Konto das Konto der Ehefrau war, auf der Karte des Kunden 2 Benutzerkennungen hinterlegt sind (einmal Kunde, einmal Ehefrau). Ich verstehe nicht, warum mit der Benutzerkennung des Mannes, obwohl eine Vollmacht zum Konto der Frau eingerichtet ist, nicht auf das Konto zugegriffen werden kann sondern eine 2. Benutzerkennung überhaupt erforderlich ist. *gegenbrettvormkopfklopf*

Gruß
Stefan
Captain FRAG
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 11:44 Uhr  ·  #5
Also,

ich kann das nur aus SI-Sicht erklären (Trifft zu wenn BKN = 10stellig).

Bei uns ist es so das wir einem Kunden beliebig viele Benutzerkennungen verpassen können (aber nicht müssen). Jede dieser Benutzerkennungen (im System als HBCI Vertrag bezeichnet) enthält nur die Konten die der Kunde wünscht, es besteht KEINE Abhängigkeit zu den stationären Vollmachten!

Mann kann damit wunderbar private von geschäftlichen Konten trennen, oder Frau vom Mann oder ähnliches, man muss es aber nicht. Ich kann genauso gut in meinen eigenen Vertrag das Konto meinss Vorstandes einbauen, ohne eine stationäre Vollmacht haben zu müssen.

weiter...

An diese BKN kannst du nun eine Chipkarte und gleichzeitig beliebig viele TAN-Listen hängen. Die einzige Voraussetzung ist also das:

Ein HBCI Vertrag maximal eine Chipkarte als Leg-Medium besitzen (1:1)
Ein HBCI Vertrag kann beliebig viele TAN-Listen als Leg-Medium besitzen (1:n)
Eine TAN-Liste kann aber nur zu einem HBCI-Vertrag gehören (1:1)

Das System ist so gesehen hochgradig flexibel, wir machen es so wie der Kunde es wünscht und benötigt. Es besteht somit aber auch kein Zwang eine weitere Benutzerkennung vergeben zu müssen.

Alle im HBCI Vertrag gepflegten Konten (jedes kann ein komplett eigenes Berechtigungsprofil haben) wird in der Dialoginitialisierung der Benutzerkennung zurückgemeldet. Alle Konten die nicht gemeldet werden, sind also auch nicht freigeschaltet. Da das Internet-Banking System auf dem HBCI-PIN/TAN System aufbaut und gleichzeit damit eine Chipkarte befeuert werden kann, existieren also überall die gleichen Rechte (wenn so gewüscht).
Ist ganz interessant wenn was im Programm nicht klar ist....
Stoney
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Re: hat geklappt...

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Gepostet: 27.10.2005 - 11:47 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von StefanM
Ich verstehe nicht, warum mit der Benutzerkennung des Mannes, obwohl eine Vollmacht zum Konto der Frau eingerichtet ist, nicht auf das Konto zugegriffen werden kann sondern eine 2. Benutzerkennung überhaupt erforderlich ist. *gegenbrettvormkopfklopf*


Die 2. Benutzerkennung wird lediglich für die vereinfachte Einrichtung benötigt, Abfrage der 2. Benutzerkennung -> Rückmeldung der freigeschalteten Konten des Kontoinhabers. Der Zugriff ist bei manueller Einrichtung aber auch genauso über die 1. Benutzerkennung möglich.

Wie gesagt gilt nur für S-Fit Sparkassen.
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 16:06 Uhr  ·  #7
@Cap


Zitat
Alle im HBCI Vertrag gepflegten Konten (jedes kann ein komplett eigenes Berechtigungsprofil haben)



kurze Frage:

Du hast einen Kunden, z.B. den Herr Meier. Hr. Meier möchte seine eigenen Konten und die Konten seiner Frau online verwalten.
Das erste Konto von Hr. Meier soll ein Onlinelimit von 5000 bekommen, das zweite Konto ein Limit von 10.000 und für das Konto seiner Frau wieder 5000.

Wieviele Verträge müssten bei euch

a) im System angelegt werden
b) in Papierform ausgedruckt und vom Kunden unterschrieben werden

Das man bei euch einer BKN eine Chipkarte und TAN zuordnen kann hört sich auch interessant an, kommt in Wirklichkeit aber nicht häufig vor, oder?

Danke
Captain FRAG
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 16:12 Uhr  ·  #8
Im Banksystem:
2 Verträge
1. der HBCI Vertrag (mit den Konten-Unterverträgen)
2. das Legitimationsmedium (Chipkarte oder PIN/TAN)

Und: Nein, das ist nicht kompliziert oder aufwändig
Trotzdem gibt es in Zukunft neben dieser Komplettversion noch eine Expressfreischaltung, die einfach die stationären Vollmachten abgrast und automatisch mit definierbaren Profilen abbildet.

Papier:
1 Vertrag, wobei der sowieso mehrseitig ist. Es müssen eben nur der Teilnehmer und alle betroffenen Kontoinhaber unterzeichnen.

Aber:
Ziel ist es schon, für neue Freischaltungen möglichst alle Konten mit gleichen Limiten zu versehen, sonst wird es vor allem für den Kunden unübersichtlich.

Das eine BKN mehrere Legitimationsmedien bekommt, ist nicht unüblich. Nämlich immer dann wenn jemand eine Chipkarte bekommt, dann schlüsseln wir einfach nur diese als weiteres Medium hinzu und lassen den oftmals bestehenden PIN/TAN-Vertrag unverändert.
null8null2
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 16:53 Uhr  ·  #9
Zitat
Papier:
1 Vertrag, wobei der sowieso mehrseitig ist.


Das es aufwändig wäre habe ich ja auch nicht behauptet - das ist sogar viiiel einfacher als bei uns 😢

Ich hätte in diesem Beispiel 3 Verträge auf Papier ausdrucken müssen :!:
Captain FRAG
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Re: HBCI Chipkarte der Sparkasse und VR NetWorld

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Gepostet: 27.10.2005 - 16:59 Uhr  ·  #10
Wir haben über einen Designer Einfluss auf die Verträge, und es gibt auch mehrere Varianten. Altbackene keine PIN/TAN Verträge, reine HBCI Verträge, Telefon-Verträge oder den Kombivertrag (Multikanal) der prinzipiell alles abdeckt.

Speziel bei uns sähe das etwa so aus:

1. Rahmenverreinbarung für Online Banking auf den Teilnehmer ausgestellt
2. einzelne Nutzungsumfänge (Anlagen zur Rahmenvereinbarung) die die Konten für den angegebenen Nutzer mit den Einzelrechten festlegen.

Bei den Nutzungsumfängen ist es ein Glaubenskrieg, man könnte alle Konten auf einen packen und alle gleichzeitig unterschreiben lassen oder für jeden Kontoinhaber einen gesondert ausstellen.

Zusammen mit allen Erläuterungen, AGB, Fernabsatzvorschriften usw. kommt man bei Postversand locker auf 15 Seiten :D
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