Benutzerrecht "DFÜ-Aufträge bearbeiten"

 
inno
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Benutzerrecht "DFÜ-Aufträge bearbeiten"

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Gepostet: 29.03.2006 - 09:57 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen die 3. (und vorerst letzte),
in einer Terminalserverinstallation arbeiten sfirm-Benutzer in 2 verschiedenen Orten. Die sfirm-Benutzer am 2. Ort dürfen nur Konten eines Auftraggebers händeln. Das Recht „DFÜ-Aufträge bearbeiten“ kann ich nur global vergeben, wie kann ich erreichen, daß ein Benutzer am 2. Ort einen gescheiterten DFÜ-Auftrag erneut ausführen kann, ohne daß er DFÜ-Aufträge anfassen kann, die er nicht anfassen darf.
Danke und Grüße
Hartmut
Fellini
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Re: Benutzerrecht "DFÜ-Aufträge bearbeiten"

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Gepostet: 29.03.2006 - 10:21 Uhr  ·  #2
momentan imho garnicht. Mach doch mal (wie ich auch) einen VV zur Benutzerverwaltung. Da liegt nämlich einiges im argen. Z.B. leg mal einen User an und gib ihm keine Rechte. Dann probier mal, was dieser User alles im Prog kann...
Captain FRAG
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Re: Benutzerrecht "DFÜ-Aufträge bearbeiten"

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Gepostet: 29.03.2006 - 11:24 Uhr  ·  #3
Jetzt musst du inno als nicht Banker nur noch erklären was ein VV ist und wie er den einreichen kann :roll:
Fellini
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Re: Benutzerrecht "DFÜ-Aufträge bearbeiten"

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Gepostet: 29.03.2006 - 12:11 Uhr  ·  #4
:oops: :oops: :oops:

Da hast du wie immer recht. Das hatt ich glatt übersehn. Das hat den Vorteil, daß nur die Berater auf das Stichwort VV reagieren. Herr D. von der BIVG hat mir auf der CEBIT auch den Tipp gegeben, "mein" Gremiumsmitglied direkt anzusprechen und ihn für die Sitzung zu impfen. In Sachen Benutzerverwaltung würde ich auch die Beraterkollegen genau darum bitten.
@inno: Auch nochmal sorry an dich. VV ist ein Verbesserungsvorschlag, den Berater an den Programmhersteller richten können. Über die eingereichten Vorschläge und ihre Priorisierung entscheidet ein Gremium aus Sparkassenberatern und Vertretern des Herstellers.
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