Hallo,
da ich mich auf die VoBa Krefeld bezogen habe stimmt die Aussage schon - ich habe das nur leider nicht geschrieben
ops:
Die Formulierung ist für sich selbst stehend ohne diesen Bezug natürlich tatsächlich erst mit der Ergänzung korrekt.
Dem "Fast immer" würde ich nur begrenzt zustimmen wollen - ich kenne viele Geno-Banken bei denen Die Kontosystematik anders ist. Allerdings ist es im Zweifelsfall tatsächlich durchaus einen Test wert.
Ich bin mir nicht sicher ob das jetzt korrekt angekommen ist, daher versuche ich das nochmal zusammen zu fassen:
Bei der GAD gibt es die kundenbezogene Legitimation. Hat ein Kunde sich eine PIN vergeben (grundsätzlich 5-stellig, alphanumerisch) kann er mit dieser PIN sowohl über das Internet-Banking wie auch HBCI PIN/TAN arbeiten. Über das Internet-Banking wird der Kunde (und somit die Kundennummer) anhand der PIN identifiziert. Anders ist dies bei HBCI PIN/TAN, wo die Kundennummer zusätzlich mit anzugeben ist. Der Hinweis "PIN-Wechsel / Ersteinstieg notwendig" kann bei Nutzung von HBCI PIN/TAN nur kommen wenn eine Kundennummer eingegeben wurde die nicht zu der angegebenen PIN passt (und somit nicht die korrekte Kundennummer ist) oder der Kunde sich eine PIN tatsächlich (noch) nicht selbst vergeben hat.
Gruß
Stefan
da ich mich auf die VoBa Krefeld bezogen habe stimmt die Aussage schon - ich habe das nur leider nicht geschrieben

Die Formulierung ist für sich selbst stehend ohne diesen Bezug natürlich tatsächlich erst mit der Ergänzung korrekt.
Zitat geschrieben von Captain FRAG
Der Teilnehmer soll SEINE Kontonummer um die letzten beiden Stellen erleichtern, damit trifft man fast immer die richtige, benötigte Stammnummer/Benutzerkennung.
Zitat geschrieben von tobias.stoeger
Also, d.h. die initiale PIN für die betreffenden "Zugangsdaten" muß (bei GAD) über die Software-Schiene geändert werden.
Erst dann sollte die Warnung "PIN-Wechsel/Ersteinstieg notwendig (3916)" nicht mehr kommen.
Erst dann sollte die Warnung "PIN-Wechsel/Ersteinstieg notwendig (3916)" nicht mehr kommen.
Bei der GAD gibt es die kundenbezogene Legitimation. Hat ein Kunde sich eine PIN vergeben (grundsätzlich 5-stellig, alphanumerisch) kann er mit dieser PIN sowohl über das Internet-Banking wie auch HBCI PIN/TAN arbeiten. Über das Internet-Banking wird der Kunde (und somit die Kundennummer) anhand der PIN identifiziert. Anders ist dies bei HBCI PIN/TAN, wo die Kundennummer zusätzlich mit anzugeben ist. Der Hinweis "PIN-Wechsel / Ersteinstieg notwendig" kann bei Nutzung von HBCI PIN/TAN nur kommen wenn eine Kundennummer eingegeben wurde die nicht zu der angegebenen PIN passt (und somit nicht die korrekte Kundennummer ist) oder der Kunde sich eine PIN tatsächlich (noch) nicht selbst vergeben hat.
Gruß
Stefan