Meldepflichtige EU-Standardüberweisung

 
Phantasie
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Meldepflichtige EU-Standardüberweisung

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Gepostet: 24.07.2006 - 14:13 Uhr  ·  #1
Hi!

Wie sieht das mit der Meldepflicht einer EU-Standard-Überweisung über 12.500 Euro aus?

1. Man hat keine Firmennummer hinterlegt, wann bekomme ich den Z4 von S-Firm?
2. Die Firmennummer ist hinterlegt, muß dann zusätzlich noch ein Formular ausgedruckt werden?

Kann man die Formulare immer erst einen Monat später ausdrucken?? :noidea:
Irgendwie komme ich da nicht ran ....
Captain FRAG
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Re: Meldepflichtige EU-Standardüberweisung

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Gepostet: 24.07.2006 - 14:39 Uhr  ·  #2
Hi,

ob die Firmennummer hinterlegt ist oder nicht, spielt für die Meldepflicht keine Rolle. Es gibt ein Klickfeld "Auftraggeber ist Meldepflichtig nach AZV" das diese Festlegung entgegennimmt. Ist der Meldepflicht gewählt und die Statistikdaten (Firmennummer, Bundesland, Gewerbe) sind unvollständig, erscheint bei jedem Start ein Fehlerhinweis.

Das Formular muss immer gedruckt werden, die Standardmeldung erfolgt gegenüber der Bundebank nunmal auf Papier.

Wann der Druck möglich ist, weiss ich so nicht aus dem Kopf.

Anfang des Monats für den vorherigen erscheint aber sinnvoll. Schliesslich soll die Meldung nur gesammelt und bis zum 7. (?). des Folgemonats bei der BB eingehen.
Phantasie
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Re: Meldepflichtige EU-Standardüberweisung

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Gepostet: 24.07.2006 - 14:49 Uhr  ·  #3
Ach so, ich dachte man könnte es für jede Überweisung einzeln drucken, aber wenn es so gewollt ist, dass diese Meldung als Sammelmeldung einmal monatlich ist dann verstehe ich das alles so langsam.

Und die Sache mit dem 7. eines jeden Monats stimmt genau =)

Das heißt aber auch, dass jeder der eine EU-Überweisung über 12.500 Euro macht das Tabellenblatt Meldewesen/AZV vollständig ausgefüllt haben muß? Oder braucht man die Firmennummer nicht bei der Bundesbank beantragen?
Captain FRAG
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Re: Meldepflichtige EU-Standardüberweisung

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Gepostet: 24.07.2006 - 15:11 Uhr  ·  #4
Die Firmennummer verteilt die BB, ganz genau.

Bei regelmäßigen Zahlern "empfiehlt" die BB, eine solche zu beantragen.
Bis zur Beantragung und Vergabe einer Firmennummer durch die Deutsche Bundesbank kann die temporäre Firmennummer 00000133 eingesetzt werden. Unter Bundesland sollte dann der Wert "Schlüssel wg. Firmennummer 00000133" ausgewählt werden - od das in Sfirm so möglich ist, weiss ich leider auch nicht aus dem Kopf.

Zudem existiert für Privatpersonen eine allgemeine Firmennummer: 00999995.

Fragen zum Meldewesen beantwortet die BB unter anderem hier: http://www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php

oder unter der kostenfreien Hotline: 0800-1234 111
Matthias23
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Re: Meldepflichtige EU-Standardüberweisung

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Gepostet: 24.07.2006 - 15:16 Uhr  ·  #5
Hallo,

Infos zur Meldepflicht gibt es hier:

http://www.bundesbank.de/downl…012006.pdf

im Wesentlichen steht folgendes drin:

Ausgehende Zahlungen über 12.500 Eur sind als Z1-Meldungen mit der Zahlung zu melden (Einreichung Zahlung und Meldung bei der Bank). AUSNAHME: EU-Standardüberweisung, die ist mit Z4 monatlich als Sammler direkt bei der BBk einzureichen.

Zur Firmennummer:

"Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen, die ihre Meldungen Anlage Z 1 zur AWV beleglos ihrem Kreditinstitut übermitteln möchten, benötigen eine Firmen- und Bundesland-Nummer. Der Antrag für diese Stammdaten kann über die E-Mail-Adresse szawstat-dtazv@bundesbank.de eingereicht werden. Diese Firmennummer sollte auch in den Meldungen Anlage Z 4 und Z 10 zur AWV eingesetzt werden.
Für Privatpersonen ist die Firmennummer 00999995 vorgesehen. Kreditinstitute werden um die Angabe der jeweiligen Bankleitzahl gebeten."

In voller Schönheit nachzulesen unter: http://www.bundesbank.de/melde…rmennummer

Grüße

Matthias
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