Hi Pflüger,
ok ich glaueb ich hab es verstanden.
Zum Verständnis:
Die Signaturkarte ist eine personalisierte Karte (d.h. auf eine bestimmte Person ausgestellte Karte) mit der diese Person seine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift leisten kann. Da die Deutsche Bank derzeit "nur" fortgeschrittene Signaturen anbietet, gilt diese Verbindlichkeit nur innerhalb des vertraglich festgelegten Rahmens und nur bei der DeuBa oder bei Externen Dienstleistern, die sich verpflichtet haben, die karte zu akzeptieren. Hier aber in der Regel nur um die Person zu identifizieren, nicht um rechtsverbindliche Geschäfte abzuschliessen.
Da diese Karte für eine bestimmte Person im Herstellungsprozess personalisiert wurde, kann man die Karte nicht an eine Person weiter geben.
Das ist ähnlich wie bei deinem Personalausweis, wenn Du den verlierst und einen neuen erhälst, kannst Du deinen Alten, wenn Du ihn wieder findest auch nicht "löschen" und einem Anderen geben, da der Ausweis halt deine Daten entsprechend fest enthält.
Wenn Du die Karte nur zum OnlineBanking nutzt, hätte eine unpersonalisierte Chipkarte erhalten können. Hier wäre es möglich gewesen, den Datensatz auf der Karte zu löschen und mit einer neuen Benutzerkennung zu beschreiben. Nur ist diese Karte ausschliesslich auf das OnlineBanking beschränkt.
Gruß
Holger