Depooling ohne Cash2

 
pennellow
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Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 22.03.2007 - 16:58 Uhr  ·  #1
Hallo.....

ein Kunde braucht für die Zinsberechnung von Darlehen, die er über das CashManagement macht, eine Aufstellung.

Leider bin ich im Cash-Modul nicht fit und Cash2 haben wir nicht im Einsatz.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Gruß vom Bodensee
Pennellow
EB
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 23.03.2007 - 10:00 Uhr  ·  #2
Hallo Pennellow,

klingt für mich nach Cash2, das ist ja dafür da, die durch Pooling entstehenden Zinserträge für die beteiligten Konten über bestimmte Zeiträume auszuweisen...
Bin da allerdings ebensowenig Profi...

Gruß
EB
pennellow
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 23.03.2007 - 10:04 Uhr  ·  #3
Gibts für das Cash2 Einzellizenzen?
Oder nur 5er Packungen?

Gruß
Pennellow
GuidoNakas
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 23.03.2007 - 10:39 Uhr  ·  #4
Für Institute gibt es soweit ich das weiss nur als Institutslizenz bzw. als 5er-Pack. Aber je nachdem wie wichtig dieses Modul bzw. diese Funktionalität für deinen Kunden ist, gibt es ja auch die Möglichkeit, dass Kunden fehlende Module direkt bei der BIVG erwerben. Infos darüber findest du auf der Homepage.
Wilischgeist
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 23.03.2007 - 13:41 Uhr  ·  #5
Hallo,

da ich mich zur Zeit mit diesem Thema beschäftige, ein paar Fragen dazu:

Was sind das für Darlehen? Bei der Depoolingfunktion (Cash2) werden Nebenkonten in Bezug zu einem Hauptkonto durch Um- und Ausgleichsbuchungen verändert. I.d.R. werden die Nebenkonten valutarisch auf Null gebucht. Das kann ich mir bei Darlehenskonten aber weniger vorstellen. In diesem Zusammenhang ergibt sich eigentlich nur, dass der Kunde die Zinsberechnung der Spk nachvollziehen möchte. Ist das mit der Aufstellung gemeint? Wenn ja - was soll dort drin sein bzw. kann das bereits mit dem lizenzierten Cash-Modul abgedeckt werden?

Wenn Nein :-) - Wie nimmt er die Buchungen vor? Per SFirm-Kontenkonzentration oder automatisch per z.B. S-Zentral?

Gruß Wilischgeist
bt
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 24.03.2007 - 08:35 Uhr  ·  #6
Hallo zusammen,

bei Darlehen spricht man in diesem zusammenhang nicht von Bankdarlehen (herkömliche Darlehenskonten) sondern vom Schuldverhältnis zwischen den am Pooling beteiligten Gesellschaften.

Wenn ein Kunde nur innerhalb einer Gesellschaft poolt, ist das gar kein Problem, denn da interessiert sich niemand - zumindest kein Dritter - für die Verzinsung.

Wenn allerdings über Unternehmensgrenzen hinweg gepoolt wird (z.B. Konten des Tochterunternehmens werden zugunsten/-lasten des Mutterunternehmens auf -0- gestellt, dann interessiert sich das Finanzamt dafür.

Der Kunde muss darstellen, dass es sich um ein Darlehensverhältins zwischen Mutter und Tochter handelt. Die Mutter tritt hier als "In-House-Bank" auf. Sie versorgt ihre Töchter mit Liquidität, wenn diese welche benötigt wird und nimmt überschüssige Liquidität der Töchter an um diese sinnvoll anzulegen.
Der Konzern spart sich damit die evtl. teurere Liqziditätsbeschaffung bei Banken. Wenn im Konzern Liquidität übrig ist, dann lässt sich diese "im großen Block" sicher auch besser anlegen als in vielen kleinen Summen.

Kann der Kunde dem FA gegenüber nicht darlegen, dass es sich um eine Darlehensbeziehung zwischen den beteiligten Unternehemen handelt, wird automatisch unterstellt, dass verdeckt Gewinne ausgeschüttet werden.

Um das Darlehensverhältnis darzulegen ist es notwendig, Saldenlisten zu führen, aus denen hervorgeht, wie sich der Darlehensstand (vergleichbar einem Girokonto, das kann auch im Soll und im Haben geführt werden) zwischen den beteiligten Unternehmen entwickelt. Weiterhin müssen diese
Darlehen zwischen den beteiligten Unternehmen auch verzinst werden. Der Zinssatz kann von den beteiligten Unternehmen festgelegt werden.
Diese Poolingverträge zwischen den Unternehmen und die zu verrechnenden Zinssätze sollte der Kunde mit seinem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und seinem Anwalt ausarbeiten, um nicht in Schwierigkeiten mit dem FA zu kommen.

Die notwnedigen Salden- und Zinslisten müssen nicht mit Cash2 erstellt werden, das geht auch mit einer Excel-Datei im Handbetrieb.

Noch was: Die zu verrechnenden Zinsen müssen auch fließen, sonst sieht man sich gleich wieder dem Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung ausgesetzt.

Gruß
bt
pennellow
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 26.03.2007 - 11:26 Uhr  ·  #7
Gibt es eine Möglichkeit so eine Saldenliste auch ohne das Cash2 Modul zu besitzen zu erstellen bzw. auszudrucken? Oder mit SFirm32 eine Hilfestellung zu erhalten, um die Salden- bzw. Zinslisten selber zu machen?

Gruß
Pennellow
bt
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 27.03.2007 - 02:27 Uhr  ·  #8
Hi Pennellow,

Dein Kunde könnte die Pooling-Buchungen anhand des VWZ aus SFIRM exportieren und in eine Excel-Tabelle einlesen.
In der Excel-Tabelle muss er dann nur noch aus den Buchungen eine Saldenfortschreibung und die daraus entstehenden Zinsen errechnen.
Sollte so schwer nicht sein (Zinsrechnng bei KK-Konten, Zinszahlen und so... - es grüßt die Berufschule ;-))) ).
Vorschlag: Lull Dir doch mal bei der BIVG eine aktuelle Version, die veröffentlichen auch einen Bank- und Lizenzschlüssel für die SPK Überall. Da sind alle Module freigeschalten. Hier kannst Du mal mit Cash2 spielen und schauen was in der Depooling-Liste steht.

Die andere Überlegung wäre natürlich, das Cash2-Modul zu lizenzieren. Denn das Cash-Modul mach ohne Cash2 m.E. kaum einen Sinn.
Wir verkaufen Cash nur noch mit Cash2 zusammen. Cash alleine macht nur Sinn, wenn der Kunde NICHT über mehrere rechtl. eingenständige Firmen poolt und das ist selten der Fall.
Das Thema wird in den kommenden Jahren immer wichtiger werden, und wenn Ihr das nicht könnt oder wollt, dann wollen oder können andere.

Gruß bt
pennellow
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 27.03.2007 - 08:46 Uhr  ·  #9
Hallo bt,

vielen Dank für den Tipp, werde mir das mit der Spk. Überall mal anschauen.

Gruß vom Bodensee
Pennellow
Captain FRAG
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Re: Depooling ohne Cash2

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Gepostet: 27.03.2007 - 08:53 Uhr  ·  #10
Ich hoffe doch, das es allgemein bekannt ist:
Die BIVG stellt für Bankberater immer eine Testversion mit allen Modulen, aber ohne lauffähiges Online-Update bereit.
Der Code steht direkt im Downloadbereich, eigentlich kann man den nicht übersehen.

/edit:

Schau auch mal in das frische Beraterhandbuch. Die BIVG hat es geschafft, die Dokumentation mal eben zu verdreifachen. Schlanke 830 Seiten Nachschlagewerk für alle Fälle des Lebens :)
Auf jeden Fall ist der Aufbau schön nach Modulen unterteilt, genau richtig wenn du nach Cash und Cash2 schauen magst.
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