Z1 und Z4 Meldung

 
N.Schaffner
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Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 19.03.2008 - 08:38 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,
würden bitte dringend Infos bezüglich der Z1 und Z4 Meldung über SFirm benötigen. Habe bisher diese Meldungen fälschlicherweise nie abgegeben. Beim Update auf die neueste SFirm Version habe ich nun einige Z4 und Z1 Meldungen ausgedruckt erhalten. Wer kann mir denn den Unterschied zwischen Z1 und Z4 erläutern? Und auf welche Art und Weise soll, bzw. kann die Meldung erfolgen?

Vielen Dank und Grüße
Matthias23
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Re: Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 19.03.2008 - 09:41 Uhr  ·  #2
lalala
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Re: Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 19.03.2008 - 13:09 Uhr  ·  #3
Hallo,

ist ja schon mal gut, dass SFirm die Meldungen erstellt hat, dann dürften diese auch über die Hausbank an die Bundesbank weitergereicht worden sein.
Z1: Meldegrenze ab 12.500 €; wirtschaftlich Berechtigter hat Sitz im Ausland; Empfngerkonto ist nicht relevant; ich gehe davon aus, dass bei Auszahlungen, die einen korrekt ausgefüllten Meldeteil beinhalten, keine Probleme entstehen
Z4: Meldegrenze ab 12.500 €; wirtschaftlich Berechtigter (Auftraggeber oder Empfänger einer Zahlung) hat Sitz im Ausland - hiermit wird all das gemeldet, was die Z1 nicht melden konnte (ggf. auch manuell per Excel-Vorlage, die bei Bundesbank heruntergeladen werden kann)
Z10: 'Unterart' von Z4, speziell für Wertpapiergeschäfte (Bedingungen wie bei Z4) Vorsicht: Dividenden etc. sind aber Z4!

Viel Spaß beim Melden - die Prüfer sind recht scharf und zielen schnell auf die GF (mit einer Anzeige), das ist für die (nicht oder falsch) Meldenden unangenehm. :oops: :oops:

Gruß
HaJo
Captain FRAG
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Re: Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 19.03.2008 - 13:37 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von lalala
Hallo,

ist ja schon mal gut, dass SFirm die Meldungen erstellt hat, dann dürften diese auch über die Hausbank an die Bundesbank weitergereicht worden sein.


Das wiederrum kommt auf die Voreinstellungen in Sfirm32 und die Zahlungsart an sich an. Nicht an alle Überweisungsformen in das Ausland kann man Meldeteile zur elektronischen Weiterleitung an die Buba hängen.
N.Schaffner
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Re: Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 19.03.2008 - 16:09 Uhr  ·  #5
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Also unsere Hausbank hat die Meldung nicht an die Bundesbank weitergegeben.
Hat jemand Erfahrungswerte, ob die Bundesbank den Z4 Ausdruck von SFirm akzeptiert?

Gruß
Holger Fischer
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Re: Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 19.03.2008 - 16:38 Uhr  ·  #6
Hi, die Meldungen werden eigentlich auch nur weitergegeben, wenn Sie mit der Software versendet wurden, sprich die Meldeteile gefüllt wurden. Um diese elektronisch aufliefern zu dürfen, benötigst Du zudem eine Ausnahmegenehmigung der Budnesbank, die Du dort formlos beantragen mußt.

Gruß

Holger
Quo62
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Re: Z1 und Z4 Meldung

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Gepostet: 26.03.2008 - 16:38 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von N.Schaffner
unsere Hausbank hat die Meldung nicht an die Bundesbank weitergegeben.
Hat jemand Erfahrungswerte, ob die Bundesbank den Z4 Ausdruck von SFirm akzeptiert?

Gruß


Hallo,
S-Firm erstellt normalerweise bei EU-Standardüberweisungen diese Z4-Meldungen/Ausdrucke.
Diese können frühestens am 1. Tag des Folgemonats ausgedruckt werden und sind auch von der Bundesbank akzeptiert. Allerdings müssen diese Meldungen normalerweise spätestens am 7. Kalendertag des Folgemonats bei der Bundesbank sein.

Bei "normalen" Auslandsüberweisungen werden abweichend zur EU-Standardüberweisung die Meldedaten an die Bank übermittelt (Z1). Bei der EU-Standardüberweisung nehmen aus Kostengründen sehr viele Banken und Sparkassen die Meldedaten zur Weiterleitung an die Bundesbank NICHT entgegen, deshalb auch dieses Handling in S-Firm.
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