Hi Fellini,
deine Ausführungen sind nicht 100 % richtig, ich schreib mal etwas dazu
Zitat geschrieben von Fellini
Dei Pre-Notiofication ist Bestandteil der SEPA-Rulebooks und somit quasi Gesetz.
Die PreNotification sind nicht nur Bestandteil der SEPA Rulebooks, sondern auch der EU Richtlinie - damit nicht nur "quasi" Gesetz. Die PreNotification ist daher zwar verpflichtend, aber meiner Meinung nach viel zu hoch bewertet, da die in der Praxis bereits heute eh schon erfolgt. Auf den Rechnungen, die ich so kenne steht heute schon drauf: "Wir ziehen den Betrag am xx.xx.xxxx ein" oder ähnlich. Neu sind nur die verpflichtenden Vorlaufzeiten auch hierfür.
Sinn dahinter ist, dass der Pflichtige rechtzeitig für eine Kontodeckung sorgen kann.
Zitat geschrieben von Fellini
Bei der B2B-LS (quasi das Gegenstück zum heutigen Abbuchungsauftrag) muss der Zahlungspflichtige zwingend der Buchung zustimmen. Der Versand des Mandates an die Bank erfolgt ja nicht mehr papierhaft, sondern im Datensatz. Daher kommen übrigens die Vorlaufzeiten.
Sowohl bei der B2B, wie auch bei der Basis (Core) Lastschrift muss der Zahlungspflichtige zustimmen....

Auch benötigt der Einziehende für beide Varianten ein Mandat des Zahlungspflichtigen. Der Unterschied ist nur, dass bei der B2B Lastschrift das Mandat vorher der Bank vorgelegt werden muss und die Bank prüfen muss, ob ein gültiges Mandat vorliegt. Bei der Core Lastschrift, muss die Bank bei der Lastschrifteinreichung nicht prüfen, ob das Mandat vorliegt, kann es aber tun. Das bedeutet, dass der Einziehende die Mandate jederzeit vorweisen können muss!
Das Mandat wird im Übrigen derzeit immer Papierhaft vorgelegt. Einen Standard für eine elektronische Erteilung gibt es noch nicht. Die Lastschriften selber enthalten nur Mandatsreferenzen.
Die Vorlaufzeiten haben damit auch nichts zu tun, sondern damit, dass der Zahlungspflichtige vor der Belastung seines Kontos von der Lastschrift erfahren kann (Die Lastschriften müssen bis zu 5 Tage vorher bei der Bank des Zahlungspflichtigen sein) und so der Lastschrift widersprechen kann, bevor sein Konto belastet wurde. Da die Kontrollpflichten und -möglichkeiten bei einem Firmenkunden größer sind, sind hier die Vorlaufzeiten bei der ersten Einreichung geringer als bei den "Normalkunden".
Zitat geschrieben von Fellini
Sven wird wohl die Core-Variante nutzen. Hier muss - ähnlich der alten Einzugsermächtigung - der Zahlungspflichtige nicht zwingend der Buchung zustimmen (zumindest der Bank gegenüber).
Damit keine Verwechslung vorliegt: Auch hier muss ein Mandat des Zahlungspflichtigen her und die Bank kann durchaus die Vorlage der Mandate verlangen. In der Einführungszeit würde ich jedem Banker das auch nur raten. Ist deutlich weniger Aufwand, als später ggf. Reklamationen zu fehlenden, oder falschen Mandaten bearbeiten zu dürfen.
Zitat geschrieben von Fellini
Die Pre-Notofication ist ein AOS (Additional Optional Service - geiles Wortgebilde *gg*). Ein nice-to-have, für das die Banken, die es anbieten ausdrücklich Kohle verlangen dürfen.
Etwas genauer müsste es lauten: Die Bank kann als AOS die PreNotification übernehmen.
Zitat geschrieben von Fellini
Momentan düfte die Gesamtzahl aller LS in Deutschland wohl noch maximal vierstellig sein.
Kaum zu glauben, aber die Zahlen sind deutlich höher, reichen aber noch lange nicht an den "normalen" Lastschriften ran. Aber die Zahlen wachsen so deutlich, dass man sehr gut sehen kann, dass sich inzwischen recht viele mit der Umstellung beschäftigen.
@Sven: Wenn ich mich nicht völlig irre, gibt es bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken entsprechendes Informationsmaterial. Nur hat sich auch bei den Banken (gilt für alle Banken) noch nicht jeder mit dem Thema intensiver auseinander gesetzt.
Viele Grüße
Holger