GVC und beteiligte Banken

Welche am Geschäftsvorfall beteiligte Bank legt den GVC fest

 
KlausFF
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GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 27.06.2011 - 14:37 Uhr  ·  #1
Moin, moin,

Mit dem elektronischen Kontoauszug über SFirm wird der GVC zum Umsatz mitgeliefert.
Im speziellen Fall geht es um Kreditgeschäfte. Beim Kreditgeschäft mit der eigenen Bank wird der GVC 601 (Einzug von Raten/Annuitäten) mitgegeben, wenn andere Banken vom selben Konto abbuchen kommt der GVC 005 (Lastschrift).
Welche der beteiligten Banken hat nun den Haupteinfluss auf den GVC? diejenige die die Lastschrift auslöst, oder die Partnerbank, die den elKo versendet?
Wir hätten natürlich bei den Abbuchungen von Annuitätsraten gern immer den 601. Ist für die zu hinterlegenden Buchungsregeln einfacher ;-)

Gruß Klaus
Holger Fischer
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Re: GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 27.06.2011 - 14:54 Uhr  ·  #2
Hi Klaus,

immer die Bank von der Du die Umsätze abholst bestimmt letztendlich welcher GVC geliefert wird.

Viele Grüße

Holger
KlausFF
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Re: GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 28.06.2011 - 19:51 Uhr  ·  #3
Hallo Holger,

super, danke. Dann weiß ich wem ich auf die Füße treten muss. ;-)

Gruß Klaus
bt
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Re: GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 30.06.2011 - 05:42 Uhr  ·  #4
Hallo Klaus,

dann tritt mal nicht zu heftig, denn die Bank bei der z.B. Dein Girokonto geführt wird muss natürlich auch erkennen können, dass es sich um eine Darlehensrate handelt.

Wenn Du z.B. das Darlehen bei Bank A aufgenommen hast, die Raten/Annuitäten dafür aber vom Girokonto bei Bank B belastet werden, hat Bank B keine Möglichkleit zu erkennen, dass es sich um Darlehensraten handelt. Die Belastung kommt i.d.R. einfach als Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren Text 05) an. Somit wäre der GVC für Lastschrift korrekt. Den Verwendungszweck (aus dem die Bank B erkennen könnte, dass es sich um Darlehensraten handelt) darf die Bank nicht auswerten.

Wenn allerdings Darlehen und Belastungskonto bei der selben Bank sind, dann sollte das mit den GVCs eigentlich passen.

Gruß bt
KlausFF
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Re: GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 03.07.2011 - 19:28 Uhr  ·  #5
Moin bt,

erst mal Danke, Bin zur Zeit nur sporadisch online, deshalb die späte Antwort. Ist ja auch WE. Also muss ich doch mit der Bank, bei der das Darlehen läuft ins Gespräch kommen. Die müssten dann den sechser GVC anziehen, damit die Geschäftsbank diesen weitergeben kann. Oder würde diese dann den GVC wandeln in 005? Irgendwie erscheint mir die Sache noch ziemlich unausgegoren :-(
Die bei uns eingesetzten Buchungsregeln (SAP) setzen zuerst auf dem GVC auf. Für Darlehen und Lastschriften gibt es unterschiedliche Bankunterkonten, die entsprechend beliefert werden wollen. Bevor wir daran gehen die Regeln anzupassen wollen wir natürlich alle anderen Möglichkeiten ausloten ;-)

Gruß Klaus
bt
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Re: GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 06.07.2011 - 07:44 Uhr  ·  #6
Hallo Klaus,

der Text 05 hat mit dem GVC erst mal nichts zu tun. Der Textschlüssel steuert unter den Banken, ob und um welche Art von Gut- oder Lastschriften handelt.

Wenn hier die Darlehensbank z.B. nur den Textschlüssel 05 Erweiterung 000 (normale Einzugsermächtigungs-) Lastschrift mit gibt, dann kann die Girobank nicht erkennen, dass es sich um eine Darlehensrate handelt.

Bitte prüfe doch mal in Deiner Bankingsoftware welcher Textschlüssel mit welcher Textschlüsselerweiterung bei der Darlehensbelastung am Girokonto angegeben ist. Müsstes Du in SFirm in der Detailansicht der Belastungsbuchung sehen. Wenn dort Text 05 erweiterung 000 steht, kann die Girobank da nichts anderes als den GVC für "Lastschrift" zusteuern. Wenn dort ein anderer Textschlüssel steht, dann teile uns diesen einfach mal mit. dann schauen wir welcher GVC der korrekte wäre.

Gruß bt
KlausFF
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Re: GVC und beteiligte Banken

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Gepostet: 06.07.2011 - 17:51 Uhr  ·  #7
Moin bt,
wenn ich morgen in der Firma bin versuche ich dass heraus zu bekommen. Kann aber in SFirm nicht rein, (anderer Bereich). Sehe nur die in SAP eingelesenen Kontoauszüge.
Gruß Klaus
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