Das macht buchhalterisch irgendwie keinen Sinn (Anm: bin kein ausgebildeter Buchhalter). Du kannst nur sog. Anlagen abschreiben aber keine Ausgaben. Abschreibungen auf Anlagen sind ja aus Sicht der GuV wiederum Ausgaben.
Beispiel: Du kaufst einen Computer und schreibst ihn über zwei Jahre ab (Zeitraum nur für's Beispiel).
Dazu legst Du ein Anlagekonto für den Computer an und wenn Du ihn kaufst, transferierst Du das Geld vom Giro auf das Anlagekonto. Damit ändert sich Dein Eigenkapital noch nicht (keine Ausgabe). Im ersten Jahr buchst Du dann eine Ausgabe auf dem Anlagekonto in Höhe der Hälfte der Kosten und das gleiche im zweiten Jahr. Die Ausgaben tauchen jetzt also jeweils zur Hälfte in der GuV des ersten und des zweiten Jahres als sog. 'Abschreibungen auf langlebige Wirtschaftsgüter' auf.
Was Du direkt als Ausgabe buchen kannst und was abgeschrieben wird richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Vorgaben.