Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

 
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Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 12.07.2012 - 20:09 Uhr  ·  #1
Mein Onlinekonto habe ich bei der Santanderbank (ehemals SEB). Heute hat mir die Bank angekündigt, das tägliche Verfügungslimit von 6000 auf 10000 € anzuheben, was ja nicht gerade der Sicherheit dient. Falls ich dem nicht zustimme, kündigt mir die Bank dann automatisch den Online-Banking Vertrag. Das ist alles andere als kundenfreundlich.

Wie sieht es bei anderen Banken aus? Wie hoch ist dort das Verfügungslimit?
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 12.07.2012 - 21:52 Uhr  ·  #2
Das kann man nchht verallgemeinern. Dazu sind sowohl die Sicherungsverfahren als auch die Gesdchäftspolitiken der einzelnen Banken zu unterschiedlich.
Ich würde übrigens mal bei der Bank nachfragen, ob die das wirklich so meinen, wie es bei Dir ankommt. So ganz glauben kann ich das nicht.

CU
Frank
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 04:14 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Zbigniew
das tägliche Verfügungslimit von 6000 auf 10000 € anzuheben, was ja nicht gerade der Sicherheit dient.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Als Verbraucher ist die Haftungsobergrenze doch ohnehin bei 150,-- Euro angesiedelt.
Das Limit an sich verstehe ich allerdings genau so wenig. Wie kommt man ausgerechnet auf diese Beträge?
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 08:22 Uhr  ·  #4
Zitat
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Als Verbraucher ist die Haftungsobergrenze doch ohnehin bei 150,-- Euro angesiedelt.

Da war es wohl etwas spät/früh? (um 04:14) :-)

Eigentlich sollte der Verfügungsrahmen individuell an den Bedarf des Bankkunden angepasst werden können... so kenn ich es zumindest von so ziemlich allen Banken. Daher klingt diese "Standartisierung der Bank" mit den angedrohten Zwangsmaßnahmen schon sehr merkwürdig.

Tschau
Majo
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 08:48 Uhr  ·  #5
Laut FAQ der Bank beträgt das Limit höchstens 5.000 EUR und kann individuell verringert werden. Wie Fellini schon vermutete, scheint Zbigniew etwas falsch verstanden zu haben.

Viele Grüße
Rautka
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 10:24 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von derblacky
Zitat
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Als Verbraucher ist die Haftungsobergrenze doch ohnehin bei 150,-- Euro angesiedelt.

Da war es wohl etwas spät/früh? (um 04:14) :-)

Ja, war denn meine Aussage falsch?
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 10:39 Uhr  ·  #7
Hallo,
es geht nicht um die im Moment gültige Regelung, die ich ja akzeptabel fand. Die Bank drückt ihren Kunden ab dem 17. 9. 2012 eine neue Regelung aufs Auge, die keine Vereinbarung mehr zwischen Bank und Kunden vorsieht (wie es bei seriösen Geschäftspartnern eigentlich üblich ist), sondern generell die Bank die Limite bestimmen lässt.

Für den Fall, dass der geneigte Kunde dieser Änderung der AGB nicht zustimmt, droht die Bank in ihrem Schreiben: "Aufgrund der Tatsache, dass wir die Verfügungslimite in der bestehenden Form nicht mehr anbieten können, kündigen wir bei einem Widerspruch Ihrerseits mit diesem Schreiben die Vereinbarung über die Teilnahme am Internetbanking zum 17.09.2012."

Diese Formulierung gibt m. E. keinerlei Raum, etwas falsch zu verstehen.
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 10:51 Uhr  ·  #8
Zitat
Als Verbraucher ist die Haftungsobergrenze doch ohnehin bei 150,-- Euro angesiedelt


Bei (grober) Fahrlässigkeit haftet der Kontoinhaber voll, oder irre ich mich?
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 11:06 Uhr  ·  #9
Hallo,

diese Formulierung könnte auch heissen:

Lieber Kunde,
wir haben technisch nicht mehr die Möglichkeit, dir ein individuelles Limit von 6000€ zur Verfügung zu stellen, da wir technisch z.B. nur noch die Stufen z.B. 5.000€ und 10.000€ anbieten können. Damit du aber weiter machen kannst, setzen wir dich auf auf die Stufe 10.000€ hoch.
Wenn du lieber Kunde das nicht willst, dann können wir dir aber aus o.g. Gründen auch nicht mehr die 6.000€ anbeiten. Da wir dir aber nichts mehr anbieten können, müssen wir das, was wir momentan mit dir tun, lassen.

Also ich sehe da viel Raum etwas zu verstehen.

Wie gesagt.
Kommunikation ist wichtig. Fragen kostet (meistens) nichts.
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 12:25 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von null8null2
Bei (grober) Fahrlässigkeit haftet der Kontoinhaber voll, oder irre ich mich?

Korrekt aber ich meinte den Fall ohne Fahrlässigkeit.
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 13.07.2012 - 16:09 Uhr  ·  #11
Beim Onlinebanking gibt es eine Haftungsobergrenze von 150 Euro? Wo steht das denn? Das wär mir völlig neu. Oder sprecht ...ähh schreibt ihr hier von Kreditkarten?
Tschau
Majo
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 14.07.2012 - 06:57 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von derblacky
Beim Onlinebanking gibt es eine Haftungsobergrenze von 150 Euro? Wo steht das denn?

In der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, kurz Payment Service Directive oder PSD genannt.
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…036:DE:PDF
Artikel 61 Abschnitt 1, Seite 28 rechts oben.
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Santanderbank erhöht Risiko des Mißbrauchs im Internetbankin

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Gepostet: 24.07.2012 - 15:10 Uhr  ·  #13
Bin (leider) auch (noch) Kunde bei der Santanderbank... Gezwungenermaßen durch die Übernahme von SEB... Habe wg. dem äußerst kundenunfreundlichen und alles andere als der Sicherheit dienenden Schritt, das Limit auf ausschließlich 10.000 € festzulegen die Rechtsabteilung der Santanderbank beschäftigt, siehe da:

Auszug aus meinem Schreiben:

"Vor dem Hintergrund, dass die Santanderbank ab dem 17.09.2012 vorsieht, den Sicherheitsfaktor der selbst zu bestimmenden Limits bei Internetbanking zu streichen und den (bei Mißbrauch) gefährlich hohen Betrag von 10.000 € festzulegen (welchen sinnvollen Grund hat das eigentlich?...) - in der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, wird Folgendes festgelegt: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…036:DE:PDF (Artikel 61 Abschnitt 1, Seite 28 rechts oben) – dies hat ja ohne wenn und aber Gültigkeit und Anwendung, oder liege ich da falsch?

Ich bitte um Bestätigung, vielen Dank."

Und hier die Antwort !!! :

"nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass das Online-Banking kein Zahlungsmittel im Sinne der von Ihnen zitierten Richtlinie ist, und der Inhalt dieser Richtlinie daher hier keine Anwendung findet."
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Santanderbank zockt ab

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Gepostet: 24.07.2012 - 15:16 Uhr  ·  #14
Die erschreckende Vorgehensweise bzgl. Internetbanking jetzt ist nicht meine erste negative Erfahrung mit Santanderbank (Gebühreneinzug trotz angeblich geführenfreier Geldabhebung etc., hinterherlaufen den Erstattungen bei unberechtitem Einzug der Bank etc.)...
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Re: Santanderbank erhöht Risiko des Mißbrauchs im Internetba

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Gepostet: 24.07.2012 - 20:50 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Claudia
Und hier die Antwort !!! :

"nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass das Online-Banking kein Zahlungsmittel im Sinne der von Ihnen zitierten Richtlinie ist, und der Inhalt dieser Richtlinie daher hier keine Anwendung findet."

Seltsam.
Man braucht doch nur mal die ersten 5 Seiten Einführung anlesen, welchem Zweck diese Zahlungsrichtlinie dienen soll.
Im Einführungspunkt (24) ist es sogar beispielhaft erwähnt:
Zitat
Allerdings sollten
Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer in
einem Rahmenvertrag vereinbaren können, in welcher
Weise nachträgliche Information über die ausgeführten
Zahlungsvorgänge erfolgen soll, beispielsweise dass beim
Internetbanking alle das Zahlungskonto betreffenden
Informationen online zugänglich gemacht werden.


Das besagt doch ganz klar und deutlich, dass die Bank beim Internetbanking ein Zahlungsdienstleister ist und der Kunde der Dienstnutzer.
Wie deutlich brauchen die das von der Sandander denn?
Die wollen dich abwimmeln, weil der Jurist in Urlaub ist, da wette ich mit dir!
Und weil sie selbst das Risiko nicht haben wollen beschränken sie den Kunden über Limite.

Ach hier, Seite 36 (letzte Seite) steht es nochmal ganz deutlich unter Anhang Definition "ZAHLUNGSDIENSTE":
Zitat
3. Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim
Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:
— Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
— Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
— Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.


Also wirklich, die Antwort die du bekommen hast ist der größte Bullshit den ich seit langem von einer Bank gelesen habe.
Das Institut oder zumindest die Rechtsabteilung sollte man wirklich dicht machen oder besser: Bei der BaFin melden: http://www.bafin.de/DE/Verbrau…_node.html
Dann werden die mal zurecht gestoßen.
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 31.07.2012 - 14:17 Uhr  ·  #16
Danke für den Tipp! Habe gerade mit der BaFin telefoniert! Skepsis auch dort, wird geprüft, ob das gesetzeswidrig ist (wahrscheinlich nicht) und es wird im Auge behalten...
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 31.07.2012 - 14:18 Uhr  ·  #17
Habe bei der BaFin auch Kundenbeschwerde-Tel.Nr. vom Bundesverband der Deutschen Banken bekommen: 030 16633166 - falls noch jemand braucht...
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Re: Erhöhung des Verfügungslimits durch die Bank

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Gepostet: 31.07.2012 - 16:18 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von Claudia
ob das gesetzeswidrig ist (wahrscheinlich nicht) und es wird im Auge behalten...

Nein, das Verhalten ist nicht gesetzeswidrig. Die Bank kann Kunden natürlich ein Höchstlimit vorschreiben, das ist ja Vereinbarungssache. Wenn man das als Kunde nicht will, wechselt man halt die Bank. Ganz einfach.

Nur die Tatsache, dass man sich nicht als Zahlungsdienstleister fühlt und die Haftungsobergrenze für Verbraucher von 150,-- nicht für sich geltend anerkennt ist selbstverständlich Schwachsinn. Und das sollte die BaFin bei denen mal gerade rücken.
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