Zitat geschrieben von Claudia
Und hier die Antwort !!! :
"nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass das Online-Banking kein Zahlungsmittel im Sinne der von Ihnen zitierten Richtlinie ist, und der Inhalt dieser Richtlinie daher hier keine Anwendung findet."
Seltsam.
Man braucht doch nur mal die ersten 5 Seiten Einführung anlesen, welchem Zweck diese Zahlungsrichtlinie dienen soll.
Im Einführungspunkt (24) ist es sogar beispielhaft erwähnt:
Zitat
Allerdings sollten
Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer in
einem Rahmenvertrag vereinbaren können, in welcher
Weise nachträgliche Information über die ausgeführten
Zahlungsvorgänge erfolgen soll, beispielsweise dass beim
Internetbanking alle das Zahlungskonto betreffenden
Informationen online zugänglich gemacht werden.
Das besagt doch ganz klar und deutlich, dass die Bank beim Internetbanking ein Zahlungsdienstleister ist und der Kunde der Dienstnutzer.
Wie deutlich brauchen die das von der Sandander denn?
Die wollen dich abwimmeln, weil der Jurist in Urlaub ist, da wette ich mit dir!
Und weil sie selbst das Risiko nicht haben wollen beschränken sie den Kunden über Limite.
Ach hier, Seite 36 (letzte Seite) steht es nochmal ganz deutlich unter Anhang Definition "ZAHLUNGSDIENSTE":
Zitat
3. Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim
Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:
— Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
— Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
— Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
Also wirklich, die Antwort die du bekommen hast ist der größte Bullshit den ich seit langem von einer Bank gelesen habe.
Das Institut oder zumindest die Rechtsabteilung sollte man wirklich dicht machen oder besser: Bei der BaFin melden:
http://www.bafin.de/DE/Verbrau…_node.htmlDann werden die mal zurecht gestoßen.