Hallo Jungz und Mädelz,
zähle eher zu den SFIRM-newbies, muss mich aber jetzt in der Firma damit auseinander setzen und habe mal ein paar Fragen ...
momentan wird hier SFIRM nur zum Kontenrundruf benutzt, soll aber jetzt (nach zwei Jahren - ohweia) auch endlich mal für Überweisungen eingesetzt werden.
Momentan wird das FTAM Verfahren eingesetzt ... geplant ist, dass die Überweisungen in der Buchhaltung erfasst werden, dann vom Unterschreibungsberechtigten (an dessen eigenem PC) freigegeben werden sollen, und dann nochmal von der Buchhaltung angesehen werden können und von dort aus auch versendet werden.
Allerdings soll die Buchhaltung selber keine digitale Unterschrift leisten können.
Jetzt sagte mir die Hotline unserer SpaKa, dass mittels HBCI keine Rechtevergabe möglich wäre, und dass die Buchhaltung für den Kontenrundruf und das verschicken bei HBCI mit Chipkarte auch eine eigene Chipkarte bräuchte, dann also theoretisch auch Überweisungen unterschreiben könnte. Ausserdem sagten die, dass bei der Chipkarte keine zwei-Unterschriften-Regelung möglich sei.
Stimmt das so? Lässt sich der oben beschriebene Ablauf den irgendwie über FTAM mit PIN & TAN regelen? Oder würde bei der Überprüfung der digitalen Signatur die Überweisung direkt schon mit rausgeschickt?
Hoffe ich habe Euch jetzt nicht mehr verwirrt, als ich selber es schon bin ...
ops:
asciimo the SFIRM noob
zähle eher zu den SFIRM-newbies, muss mich aber jetzt in der Firma damit auseinander setzen und habe mal ein paar Fragen ...
momentan wird hier SFIRM nur zum Kontenrundruf benutzt, soll aber jetzt (nach zwei Jahren - ohweia) auch endlich mal für Überweisungen eingesetzt werden.
Momentan wird das FTAM Verfahren eingesetzt ... geplant ist, dass die Überweisungen in der Buchhaltung erfasst werden, dann vom Unterschreibungsberechtigten (an dessen eigenem PC) freigegeben werden sollen, und dann nochmal von der Buchhaltung angesehen werden können und von dort aus auch versendet werden.
Allerdings soll die Buchhaltung selber keine digitale Unterschrift leisten können.
Jetzt sagte mir die Hotline unserer SpaKa, dass mittels HBCI keine Rechtevergabe möglich wäre, und dass die Buchhaltung für den Kontenrundruf und das verschicken bei HBCI mit Chipkarte auch eine eigene Chipkarte bräuchte, dann also theoretisch auch Überweisungen unterschreiben könnte. Ausserdem sagten die, dass bei der Chipkarte keine zwei-Unterschriften-Regelung möglich sei.
Stimmt das so? Lässt sich der oben beschriebene Ablauf den irgendwie über FTAM mit PIN & TAN regelen? Oder würde bei der Überprüfung der digitalen Signatur die Überweisung direkt schon mit rausgeschickt?
Hoffe ich habe Euch jetzt nicht mehr verwirrt, als ich selber es schon bin ...

asciimo the SFIRM noob