Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

 
Jasmin Boha
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Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 28.11.2004 - 14:22 Uhr  ·  #1
Hallo!

Wir haben bisher in unserer kleinen Agentur SFirm 1.6 eingesetzt.
Das wollen wir nun durch SFirm 32 ersetzen.
Da unsere Hausbank das nur recht teuer und in Verbindung mit einem Wartungsvertrag verkaufen will, habe ich mich privat umgehört und nun von meinem Onkel, der für sich SFirm nicht mehr nutzt, eine ältere SFirm32-CD bekommen.

Das Programm läuft bisher (offline) einwandfrei, aber ich habe etwas Bammel vor dem Onlinegehen, weil ja der Freischaltcode zur Bank meines Onkels gehört und nicht zu meiner.

Funktioniert das Online-Banking troztdem und ist das überhaupt so erlaubt?

Auf Antwort hoffend,


Jasmin
ELDI-Man
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 28.11.2004 - 17:47 Uhr  ·  #2
Hallo,

technisch müsste es funktionieren, wenn die Version nicht zu alt ist. Kannst du mit dem gelben Fragezeichen ja mal abfragen und posten.

Die rechtliche Seite ist da schon diffizieler. Du bestätigst ja beim Installieren, dass du SFIRM32 rechtmäßig erworben hast. Das musst du jetzt mit deinem Gewissen vereinbaren. Ich kenne einige, die mit "verschenkten" Versionen arbeiten.

Ausserdem musst du dich nun ohne Support durchkämpfen. Das ist denke ich der springende Punkt. Aber wenn du gern in Handbüchern oder Foren wühlst, könnte es auch gut gehen ...

Gruß ELDI-Man
Jasmin Boha
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 28.11.2004 - 20:45 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von ELDI-Man
technisch müsste es funktionieren, wenn die Version nicht zu alt ist. Kannst du mit dem gelben Fragezeichen ja mal abfragen und posten.

Die Version ist "2.0d SR1".
Zitat
Die rechtliche Seite ist da schon diffizieler. Du bestätigst ja beim Installieren, dass du SFIRM32 rechtmäßig erworben hast. Das musst du jetzt mit deinem Gewissen vereinbaren. Ich kenne einige, die mit "verschenkten" Versionen arbeiten.

Die Version ist wirklich verschenkt. Mein Onkel arbeitet seit mindestens einem Jahr mit einem anderen Programm, das er sich hat schreiben lassen.
Zitat
Ausserdem musst du dich nun ohne Support durchkämpfen. Das ist denke ich der springende Punkt.

Beim alten SFirm haben wir auch nie Support gebraucht. Ist das bei SFirm 32 anders?

Mir geht es u.a. auch darum, ob diese Lizenz-ID beim Online-Gehen an die Bank übertragen wird und ob die dann evtl. Ärger macht.


Jasmin
Raimund Sichmann
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 00:08 Uhr  ·  #4
Wenn die Software von der Bank oder jemandem anderen verkauft wurde - evtl. gibt´s ja noch eine Rechnung - dann kannst du die problemlos weiternutzen und sogar weiterverkaufen. Afaik lässt sich das auch nicht verbieten.

Schwieriger wird es, wenn die Software vermietet oder ähnlich lizensiert wurde, ich vermute, dann kann es sein, dass der Vertrag nicht übertragbar ist.

Ich weiss nicht, ob es solche Lizenzen für SFirm32 allerdings überhaupt gibt - und selbst dann kann es sein, das die Software sogar weitergegeben werden darf, solange sie nur auf einem Platz installiert wurde, wie bei euch.

Ich bin allerdings kein Anwalt, ggf. müsstest du dich mal an eine Rechts-Newsgroup oder so wenden.

Gruß
Raimund
Captain FRAG
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 08:36 Uhr  ·  #5
Normalerweise wird die Software SFirm32 von der Bank aus nur an den Kunden Lizensiert. Wir selbst besitzen auch nur das Recht die Software an den Kunden zu lizensieren. In den Lizenzverträgen der Bank mit dem Kunden ist die Weitergabe (egal ob weitergenutzt oder nicht) ausgeschlossen.
Holger Fischer
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 08:52 Uhr  ·  #6
Hallo Captain,
Zitat geschrieben von Captain FRAG
Normalerweise wird die Software SFirm32 von der Bank aus nur an den Kunden Lizensiert. Wir selbst besitzen auch nur das Recht die Software an den Kunden zu lizensieren. In den Lizenzverträgen der Bank mit dem Kunden ist die Weitergabe (egal ob weitergenutzt oder nicht) ausgeschlossen.


ob das rechtlich wasserdicht ist?
Wenn Du eine Software kaufst, bist Du ersmal legaler Besitzer dieser Software. Wenn Du dich dann irgendwann entschliesst die Software nicht mehr zu nutzen und alle Installationen und Kopien löscht, kannst Du die Software auch verkaufen!
Anders sieht es aus, wenn Ihr nur ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht verkauft und die eigentliche Software in eurem Besitz bleibt. Dann darf der Softwarenutzer natürlich die Software später nicht mehr weiter verkaufen.

Gruß

Holger
Stoney
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 09:23 Uhr  ·  #7
Du kaufst die Software ja nicht, sondern erwirbst lediglich einen Nutzungslizenz ;-) Was dir nicht gehört, kannst du auch nicht verkaufen und die Nutzungslizenz ist nicht übertragbar.
Jasmin Boha
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 12:09 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von Stoney
Du kaufst die Software ja nicht, sondern erwirbst lediglich einen Nutzungslizenz ;-)

Im Angebot unserer Bank ist recht deutlich "wir verkaufen Ihnen SFirm32" zu lesen.


Jasmin
Jasmin Boha
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 12:12 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Hallo Captain,
Zitat geschrieben von Captain FRAG
Normalerweise wird die Software SFirm32 von der Bank aus nur an den Kunden Lizensiert. Wir selbst besitzen auch nur das Recht die Software an den Kunden zu lizensieren. In den Lizenzverträgen der Bank mit dem Kunden ist die Weitergabe (egal ob weitergenutzt oder nicht) ausgeschlossen.


ob das rechtlich wasserdicht ist?
Wenn Du eine Software kaufst, bist Du ersmal legaler Besitzer dieser Software.

Man müßte halt die Verträge der Bank mit den Endkunden kennen, um beurteilen zu können, ob wirklich ein Verkauf stattfindet.
Zitat
Wenn Du dich dann irgendwann entschliesst die Software nicht mehr zu nutzen und alle Installationen und Kopien löscht, kannst Du die Software auch verkaufen!

Wenn sie denn gekauft wurde, klar.
Zitat
Anders sieht es aus, wenn Ihr nur ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht verkauft und die eigentliche Software in eurem Besitz bleibt. Dann darf der Softwarenutzer natürlich die Software später nicht mehr weiter verkaufen.

Blöd, aber wahr. :-)


Jasmin
windata
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 12:27 Uhr  ·  #10
Ich kenne die Verträge der anderen Softwarehersteller nicht deshalb kann ich nur vorn unseren Verträgen sprechen. Die nachfolgende Ausführung ist deshalb nicht rechtlich bindend und ohne Gewähr.

Wir als Softwarehersteller schließen mit unseren Kunden (den Banken und Sparkassen) einen Institutslizenzvertrag, indem festgelegt wird, dass die Bank/Sparkasse das Programm an IHRE Kunden (nicht an Nichtkunden) weitergeben darf. Was der Kunde mit der Software macht liegt weder in der Macht der Bank/Sparkasse noch in der des Herstellers. Wird aus dem Kunden ein Nichtkunde (weil z.B. die Kontoverbidndung gekündigt wurde) darf zumindest bei unseren Verträgen der "Nichtkunde" die Software weiter nutzen.

Entscheidend ist, was "der Onkel" mit der Bank/Sparkasse vereinbart hat. Ist dort die Weitergabe ausgeschlossen, dann ist es sogesehen auch nicht erlaubt - weder verkaufen noch verschenken.
Ist dort nichts vereinbart, kann - meiner Meinung nach - ein Kunde das Programm (bzw. das Nutzungsrecht) auch an andere übertragen (verkaufen, verschenken etc.) wenn er selbst das Programm nicht mehr verwendet. SFirm oder ein anderes Banking-Programm ist in diesem Falle gleichzusetzen mit jedem anderen Softwareprodukt und dieses darf - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - auch weiterverkauft oder -verschenkt werden.

Aber auch ich rate: Vorher genau die Verträge studieren. Eventuell ist der Kauf einer eigenen Lizenz günstiger als der Rechtsstreit der aus der geschenkten Version folgen könnte....

Stefan Balk
Jasmin Boha
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SFirm32, günstiges Angebot gesucht!

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Gepostet: 29.11.2004 - 13:13 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von windata
Entscheidend ist, was "der Onkel" mit der Bank/Sparkasse vereinbart hat. Ist dort die Weitergabe ausgeschlossen, dann ist es sogesehen auch nicht erlaubt - weder verkaufen noch verschenken.
Ist dort nichts vereinbart, kann - meiner Meinung nach - ein Kunde das Programm (bzw. das Nutzungsrecht) auch an andere übertragen (verkaufen, verschenken etc.) wenn er selbst das Programm nicht mehr verwendet. SFirm oder ein anderes Banking-Programm ist in diesem Falle gleichzusetzen mit jedem anderen Softwareprodukt und dieses darf - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - auch weiterverkauft oder -verschenkt werden.

Aber auch ich rate: Vorher genau die Verträge studieren. Eventuell ist der Kauf einer eigenen Lizenz günstiger als der Rechtsstreit der aus der geschenkten Version folgen könnte....

OK, dann werde ich mich bei ihm mal genau erkundigen.
Momentan habe ich, um auf Nummer sicher zu gehen, die Demo-Lizenz installiert, und in der funktioniert erst einmal alles, wie es soll.

Hat jemand ein günstiges Angebot für SFirm32 zur Hand?
Unsere Bank will uns einen teueren Wartungsvertrag mit "aufdrücken", auf den wir eigentlich nicht scharf sind.
Alternativ wäre auch ein anderes Programm möglich.
Probiert habe ich bisher ALF-Banco, aber da war schon der Import der alten SFirm-1.6 Daten nicht möglich (oder zu kompliziert für mich).


Jasmin
ELDI-Man
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 13:14 Uhr  ·  #12
Zitat
Die Version ist "2.0d SR1".


Wie auch immer die rechtliche Geschichte ausschaut, mit der Version wäre ich vorsichtig. Die aktuelle Version ist die 2.0 i.

Da liegen also vier Versionen und zig Servicepacks dazwischen. Glaube kaum, dass die D-Version noch einsatztauglich ist.
Stoney
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 13:46 Uhr  ·  #13
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger aufgezeichnete Computer-Programm - nachstehend die Software genannt -. Das Kreditinstitut räumt dem Kunden ein unbefristetes Nutzungsrecht an der von ihm erworbenen Software in der obengenannten Version ein. Der nähere Inhalt der Software ergibt sich aus dem anliegenden Bedienerhandbuch, welches zum Lieferumfang gehört.

§ 2 Einräumung einer Lizenz, Urheberrecht, Umfang und Art der Nutzung
(1) Das Kreditinstitut gewährt dem Kunden das Recht, eine Kopie des Software-Programmes auf einem einzelnen Computer zu benutzen.
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(4) Im Falle einer Weitergabe der Software hat der Kunde gegenüber dem Erwerber die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde zu legen und dem Kreditinstitut die Weitergabe anzuzeigen. Der Kunde ist bei der Weitergabe der Software verpflichtet, keinerlei Unterlagen oder Datenträger zurückzubehalten und sämtliche Programmteile auf seiner DV-Anlage zu löschen. Das Kreditinstitut weist darauf hin, dass mit der Weiterveräußerung die mit dem Software-Einsatz bezweckte Ergänzung der Geschäfts- oder Kontoverbindung entfallen kann.
(5) Die Auflösung des Girokontos führt zu einer sofortigen Beendigung des Nutzungsrechts.

Habs auch noch einmal im Lizenzvertrag nachgeschaut, demnach wäre eine Weitergabe möglich, wenn der neue Inhaber ebenfalls eine Bankverbindung bei uns besitzt.
Jasmin Boha
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 13:52 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von Stoney

§ 2 Einräumung einer Lizenz, Urheberrecht, Umfang und Art der Nutzung
(1) Das Kreditinstitut gewährt dem Kunden das Recht, eine Kopie des Software-Programmes auf einem einzelnen Computer zu benutzen.
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(4) Im Falle einer Weitergabe der Software ...


Vielen Dank!


Jasmin
Captain FRAG
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Re: Technische und rechtliche Probleme mit Gebraucht-Version?

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Gepostet: 29.11.2004 - 14:17 Uhr  ·  #15
Die Verträge mit deiner Sparkasse können aber durchaus anders gestaltet sein, das war nur ein Muster.
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