Um mögliche Missverständnisse auszuräumen, veröffentliche ich hiermit den Schriftwechsel mit der Commerzbank.
Eigentlich wollte ich wissen, ob die Coba die Lastschriften bezüglich der Sequenz prüft. Soll heißen: Ist es der Bank egal, ob der Einreicher bei ihrem Kunden (Zahler) z. B. immer als Erstlastschrift einreicht oder schon bei der ersten Einreichung als Folgelastschrift? Ich weiß vom Beispiel einer österreichischen Bank, die dies zum K.O.-Kriterium erhoben hat. Also: Ein zweites Mal als Erstlastschrift --> zurück Marsch Marsch.
Hier die Antwort der Coba, die etwas an der Frage vorbei ging, aber dennoch interessant ist:
Coba:
Bei uns werden keine SEPA-Lastschriften ohne gültigem Mandat eingelöst!
Sollte bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift kein Mandat vorliegen, sprechen wir unseren Kunden an und er hat die Möglichkeit in zwei Tagen das Mandat uns einzureichen, aber auch erst dann erfolgt die Einlösung.
ich:
Ob bei einer SEPA-Basislastschrift ein Mandat vorliegt, wissen Sie als Bank doch in der Regel nicht, im Gegensatz zur Firmenlastschrift.
Coba:
Wir haben dieses Formular was wir von unserem Privat-Kunden zur Einlösung einer SEPA-Basislastschrift benötigen und darin muss die Mandatsreferenz zwingend angegeben werden. Weitere Prüfungen werden von uns nicht vorgenommen.
ich:
Also werden Basis-Mandate bei Ihnen ebenso wie Abbuchungsaufträge/Firmenmandate hinterlegt, um Lastschriften mit der zugehörigen Mandatsreferenz überhaupt einlösen zu können? Das überrascht mich, da es keine gesetzliche Vorgabe ist.
Darauf bekam ich keine Antwort mehr. Das von der Coba genannte Formular findet ihr im Anhang.
Eigentlich wollte ich wissen, ob die Coba die Lastschriften bezüglich der Sequenz prüft. Soll heißen: Ist es der Bank egal, ob der Einreicher bei ihrem Kunden (Zahler) z. B. immer als Erstlastschrift einreicht oder schon bei der ersten Einreichung als Folgelastschrift? Ich weiß vom Beispiel einer österreichischen Bank, die dies zum K.O.-Kriterium erhoben hat. Also: Ein zweites Mal als Erstlastschrift --> zurück Marsch Marsch.
Hier die Antwort der Coba, die etwas an der Frage vorbei ging, aber dennoch interessant ist:
Coba:
Bei uns werden keine SEPA-Lastschriften ohne gültigem Mandat eingelöst!
Sollte bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift kein Mandat vorliegen, sprechen wir unseren Kunden an und er hat die Möglichkeit in zwei Tagen das Mandat uns einzureichen, aber auch erst dann erfolgt die Einlösung.
ich:
Ob bei einer SEPA-Basislastschrift ein Mandat vorliegt, wissen Sie als Bank doch in der Regel nicht, im Gegensatz zur Firmenlastschrift.
Coba:
Wir haben dieses Formular was wir von unserem Privat-Kunden zur Einlösung einer SEPA-Basislastschrift benötigen und darin muss die Mandatsreferenz zwingend angegeben werden. Weitere Prüfungen werden von uns nicht vorgenommen.
ich:
Also werden Basis-Mandate bei Ihnen ebenso wie Abbuchungsaufträge/Firmenmandate hinterlegt, um Lastschriften mit der zugehörigen Mandatsreferenz überhaupt einlösen zu können? Das überrascht mich, da es keine gesetzliche Vorgabe ist.
Darauf bekam ich keine Antwort mehr. Das von der Coba genannte Formular findet ihr im Anhang.
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