Pre-Notification per Verwendungszweck?

 
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 19:50 Uhr  ·  #21
Aus meiner Sicht sollte man sich allerdings bei jeglichen SEPA-Umsetzungen an die Rulebooks und Implementation Guidelines halten. Ebenso schadet auch eine Rücksprache mit der Bank nicht, bei der die SEPA-Zahlungen eingereicht wird, denn mit denen wird die Inkassovereinbarung geschlossen und dort erfolgt die Kontoführung.

Interpretationen, das das alles nicht so eng zu sehen ist etc. halte ich für sehr gefährlich und kann später ggf. zu großem Ärger führen.

Gruß
Stefan
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 23:36 Uhr  ·  #22
Wohlgemerkt: Dies ist auch nicht die offizielle Interpretation meines Arbeitgebers, sondern meine private in der Funktion als Vereinsmensch. Mein Verein hat viele passive Mitglieder, von denen einigen wohl kaum noch bewusst ist, dass sie Mitglieder sind. Also lässt man sie mit Briefen in Bezug auf SEPA besser in Ruhe und bucht weiter unauffällig ab. Das Risiko des Widerspruchs für 13 Monate wiegt in einem solchen Fall weniger als das Risiko der Kündigung der Mitgliedschaft.

Im übrigen sind Vereinsmitglieder nicht mit Kunden eines Unternehmens vergleichbar. Von vielen Mitgliedern bucht man schon seit Jahrzehnten reibungslos (ohne Rücklastschriften) ab und das zum Teil sogar ohne schriftliche Einzugsermächtigung.
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