Aus meiner Sicht sollte man sich allerdings bei jeglichen SEPA-Umsetzungen an die Rulebooks und Implementation Guidelines halten. Ebenso schadet auch eine Rücksprache mit der Bank nicht, bei der die SEPA-Zahlungen eingereicht wird, denn mit denen wird die Inkassovereinbarung geschlossen und dort erfolgt die Kontoführung.
Interpretationen, das das alles nicht so eng zu sehen ist etc. halte ich für sehr gefährlich und kann später ggf. zu großem Ärger führen.
Gruß
Stefan
Interpretationen, das das alles nicht so eng zu sehen ist etc. halte ich für sehr gefährlich und kann später ggf. zu großem Ärger führen.
Gruß
Stefan