Pre-Notification per Verwendungszweck?

 
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Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 26.08.2013 - 15:00 Uhr  ·  #1
Hallo,

mir ist da grad' ein Gedanke gekommen (bin aber wahrscheinlich nicht der Erste): Könnte man dem Lastschriftzahler die erforderliche Pre-Notification nicht auch einfach per Verwendungszweck einer 0,01-Euro-Überweisung mitteilen? Das wäre immerhin billiger als z.B. ein Brief, und man könnte es gut automatisieren und in den Standard-Prozeß beim Erzeugen von Lastschriften einbauen...

Gruß,
Stefan

P.S.: Die 0,01 € könnte man ja theoretisch dann wieder auf die Lastschrift aufschlagen... ;)
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 26.08.2013 - 16:58 Uhr  ·  #2
Hallo Stefan,
du würdest Dir sicher viele Freunde machen bei den Kunden/Mitgliedern, die Postengebühren zahlen.

Wenn schon, dann nimm den VWZ der letzten "alten" IZV-Lastschrift.

CU
Frank
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 26.08.2013 - 17:15 Uhr  ·  #3
Hallo Frank,

Gebühren je erhaltener Überweisung - sowas gibt's?

Das Problem bei Deinem Vorschlag ist, daß ich bei der "alten" Lastschrift i.d.R. noch nicht weiß, wie hoch der Betrag und wann der genaue Termin einer nachfolgenden Lastschrift sein wird. Meine Idee war, die 1-Cent-Überweisung automatisch mit der Lastschrift-Erstellung zu koppeln, um den ganzen Prozeß der Pre-Notification zu vereinfachen und zu automatisieren.

Gruß,
Stefan
msa
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 27.08.2013 - 01:53 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von stbi
Gebühren je erhaltener Überweisung - sowas gibt's?
Sicher gibt's das. Und nicht zu knapp. Du würdest nicht glauben, wieviele Leute Ihre Kontomodelle nie überdenken und nie umstellen. Es gibt genügend Kontomodelle ohne Grundgebühr und dafür kostet jeder Posten etwas - teilweise 50 Cent, mitunter auch 1 EUR pro Posten! Auch Grundgebühr und Postengebühren kombiniert gibt's. Es ist wie in der Werbung, viele Kunden haben wenig Ahnung, was sie für Ihr Konto bezahlen. OK, denen würde dann auch nicht auffallen, dass sie für diese Prenotification selber zahlen müssen :-)

Allerdings bin ich mir sicher, in irgendwelchen Banking-Bedingungen auch gelesen zu haben, dass man die Verwendungszwecke so sparsam wie möglich einsetzen muss und nur Infos die sich direkt auf die Zahlung beziehen einstellen darf. Somit wäre eine Zahlung, die nur als Transportvehikel dient, verboten. Ob da heute noch jemand darauf achtet steht auf einem anderen Blatt. Ich gehe mal davon aus, dass man damit früher von Seiten der Banken Erfassungsarbeit und Kontoauszugspapier sparen wollte :-)

Grüße, Michael
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 27.08.2013 - 07:54 Uhr  ·  #5
Hallo Stefan,

möglch wäre es und auch nicht verboten. Jedoch sehe ich wirklich ein Problem mit den Buchungsposten.

Mein Gedanke: Versende E-Mails.

Gruß hupfi
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 28.08.2013 - 22:25 Uhr  ·  #6
Windata z. B. bietet den Versand mittels eigenem eMail-Client an.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 28.08.2013 - 22:43 Uhr  ·  #7
Ist der "Missbrauch" von Überweisungen zur Übermittlung von Nachrichten zulässig?
Meiner Meinung nach gibt es oder gab es zumindest mal eine Einschränkung, dass Überweisungen in Höhe von 1 Pfennig bzw. nun in Höhe von 1 Cent rein zur Übermittlung von Informationen im VWZ nicht zulässig sind.

Kann aber auch sein dass diese Info inzwischen nicht mehr zutreffend ist......

Ergänzung: Allerdings hat es auch sicher einen Grund, warum PayPal zur Identifizierung nicht nur ein oder zwei Cent, sondern in meinem Fall damals z. B. vier und sieben Cent, überweist.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 28.08.2013 - 23:19 Uhr  ·  #8
OK, E-Mails könnte ich über meine Perl-Vereinsverwaltung natürlich auch verschicken lassen, aber da eine E-Mail-Adresse keine Pflichtangabe ist, haben auch nur 38% unserer Lastschriftzahler eine E-Mail-Adresse angegeben. Für die restlichen müßten dann doch wieder Briefe erstellt werden. Eine PN per Verwendungszweck wäre halt eine praktische Sache gewesen, da dieser "Kommunikationskanal" bei allen Lastschriftzahlern nun mal automatisch vorhanden ist.

Die Sache mit den Postengebühren ist natürlich schlecht für die Inhaber solcher "Billigkonten" - allerdings sparen diese dafür ja dann an anderer Stelle (vermutlich bei der Grundgebühr). Rein aus Kostensicht könnte man jetzt natürlich so argumentieren: Der Verein bietet den Mitgliedern mit dem Lastschrift-Einzug einen kostenlosen "Service" an, den man nutzen kann oder nicht. Bisher war dieser Service mit keinen Zusatzkosten verbunden, jetzt fallen nicht nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand, sondern auch Papier- und Portokosten für alle möglichen Schriftstücke an, die durch die Gegend geschickt werden müssen, um dem Gesetz Genüge zu tun (immerhin kurbelt das die Wirtschaft ein bißchen an; ein Schelm, wer Böses dabei denkt...). Warum sollte der Verein allein für diese Kosten aufkommen? Eine PN per Verwendungszweck wäre eine kostengünstige und mit wenig manuellem Aufwand verbundene Sache. Eine Alternative wäre, nur Briefe zu verschicken und die Portokosten dem Lastschriftzahler in Rechnung zu stellen - oder zumindest anteilmäßig -, aber das wäre dann sicherlich immer noch teurer als die "Postengebühren" der wenigen Inhaber solcher Konten.

Ich denke aber, daß das mit den PNs in der Praxis sowieso nicht so genau genommen werden wird. Bisher haben unsere Mitglieder so etwas nicht erhalten, und sicherlich werden sie auch zukünftig nicht darauf bestehen. Wer dem Verein einen Lastschrift-Auftrag erteilt, kennt schließlich den Mitgliedsbeitrag und weiß auch, daß der Beitrag das neue Beitragsjahr immer zum 31. Januar fällig wird, bzw. bei Neueintritt für das laufende Beitragsjahr sofort - so steht's schon "ewig" in der Satzung...
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 28.08.2013 - 23:22 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von thomson
Ergänzung: Allerdings hat es auch sicher einen Grund, warum PayPal zur Identifizierung nicht nur ein oder zwei Cent, sondern in meinem Fall damals z. B. vier und sieben Cent, überweist.


Bei mir waren's sogar 14 und 18 Cent. OK, wenn's am Betrag liegt, könnte man ja nicht 1, sondern z.B. 10 Cent überweisen. Das wäre immer noch billiger aus ein Brief. - Wie hoch sind denn eigentlich diese "Postengebühren"?
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Pre-Notification per Verwendungszweck

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Gepostet: 29.08.2013 - 08:46 Uhr  ·  #10
In manchen Banksystemen werden Kleinstbeträge wie 1 Cent direkt maschinell abgewiesen um Mißbrauch zu vermeiden.

Zu Deiner Thematik:
Die Migration der Einzugsermächtigung teilst Du den Mitgliedern einmal per Brief mit, in dem Brief kannst Du doch auf das Thema Kosten für Pre-Notificationen hinweisen und die Mitteilung einer Mailadresse einfordern. So hast Du ggf. später dann auch eine Grundlage den Mitgliedern den Mehraufwand für postalische Mitteilungen zu erläutern.

Auf die Pre-Notification zu verzichten oder diese nicht korrekt durchzuführen würde ich mich nicht einlassen.

Gruß
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 09:11 Uhr  ·  #11
warum wird nicht die email erfragt bzw. die aktuelle Situation genutzt um die kompletten Mitgliedsdaten upzudaten. (evtl. fehlt Geburtsdatum, Tel. hat sich geänder oä.)

alternative deine Überweisung (einmalig) mit entsprechendem Hinweis die aktuellen Daten zu übersenden.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 11:01 Uhr  ·  #12
Hallo, unser Konzern (12.000 Mitarbeiter) wird aller Voraussicht nach auch die 1-Cent-Überweisung einsetzen, um die Pre-Notification an die Kunden (Verbraucher) zu schicken.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 14:02 Uhr  ·  #13
Ein Verwendungszweck ist an den Zweck der Zahlung gebunden und darf nicht zur Übermittlung der PN genutzt werden. Lt. M. Buschkühl, daher könnte eine PN hier als nichtig erklärt werden und die LS ist 13 Monate rückgabefähig.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 14:33 Uhr  ·  #14
Hier noch einmal offizielle Informationen:

2.2 Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung (Pre-Notification)
autorisiert?

Antwort: Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert.
Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als
autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus
der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen
Vorabankündigung wie eine Rückgabe wegen fehlender Kontodeckung oder aufgrund
eines Erstattungsverlangens für autorisierte Zahlungen müssen vom Zahlungsempfänger
beachtet werden.

2.3 Kann ein Zahlungsempfänger abgemahnt werden, wenn er nicht
autorisierte Lastschriften einreicht?

Antwort: Ein Zahlungsempfänger muss die Verpflichtungen aus dem Inkassovertrag mit
seinem Kreditinstitut erfüllen. Pflichtverletzungen können zur Auflösung des
Vertragsverhältnisses führen, wenn z. B. der Zahlungsempfänger bewusst
Pflichtverletzungen oder Betrugsversuche begeht.

Quelle: http://www.die-deutsche-kredit…fragen.pdf
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 15:01 Uhr  ·  #15
@ Billy, also kann zwar die Art der Pre-Notification als falsch und damit unwirksam deklariert werden, allerdings darf der Zpflichtiger nicht zurück geben...richtig? Hab das gerade auch so nachgelesen wie Du beschrieben hast, allerdings sagen die Schulungsunterlagen was anderes... werd mal genauer nachforschen
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 15:23 Uhr  ·  #16
Die Lastschrift bleibt autorisiert, wenn ein gültiges Mandat vorliegt. Fehlt die Pre-Notification oder ist diese falsch kann die Lastschrift innerhalb 8 Wochen zurückgegeben werden und der Zahlungsempfänger wird die Rücklastschriftkosten tragen müssen.

Gruß
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 16:17 Uhr  ·  #17
Richtig, und es kommt noch besser.... Quelle Sepa-Hotline DZ-Bank und BVR Newsletter...........


>>Eine formell fehlerhafte oder gar nicht erfolgte Kommunikation
zur SE PA-Umstellung an die Zahler führt nicht zur
Ungültigkeit der bisherigen Einzugsermächtigung und deren
Nutzung für Lastschrifteinzüge im SE PA-Basis-Lastschriftverfahren.

>>D. h., der Zahler kann der Belastungsbuchung einer solchen
SE PA-Basis-Lastschrift auch nur 8 Wochen nach Belastung
ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Das gilt übrigens auch für eine formell oder gar nicht erfolgte
„Vorabankündigung“ (sog. Pre-Notification) eines anstehenden
Einzuges an den Zahler. Denn Intention der Vorankündigung
ist es, dem Zahler zeitnah einen Hinweis über die anstehende
Abbuchung zu geben, damit er zum Stichtag für ausreichend
Deckung auf seinem Konto sorgen kann und um nicht berechtigte
Einzüge bereits vor Verbuchung abzuwenden.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 16:28 Uhr  ·  #18
Leute, ihr vergleicht Äpfel und Birnen. Wir haben hier zum einen:

Die EINMALIGE Information des ZP, dass aus seiner Einzugsermächtigung ein Basismandat wird. Hier werden im wesentlchen Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitgeteilt. Ohne diese Mitteilung entsteht kein gültiges Mandat. => Rückgabefrist 13 Monate.

Die LAUFENDE Vorabinformation an den ZP, dass am Termin xx eine Lastschrift über yy € kommt. ZP und ZE können bezüglich der Vorlauffrist vom Gesetz abweichende Vereinbarungen treffen. Ein bundesweit tätiger Großhändler hat z.B. in seinen Madaten stehen, dass keine Vorabinformationen erfolgen.
Fakt ist, dass die Rückgabefrist nur am Mandat hängt. Wenn ein gültiges Basismandat vorliegt (s.o.) sind das acht Wochen. Völlig egel, ob für die einzelne Zahlung eine Vorabinfo erfolgt ist oder nicht.

Über diese und andere kleine Unstimmigkeiten der SEPA-LS wird vermutlich in 2022 der BGH entscheiden. Ich freue mich schon auf mehr oder weniger sinnvolle Abmahnwellen von irgendwelchen Abmahnhaien oder sog. Verbraucherschützern.

CU
Frank
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 16:57 Uhr  ·  #19
Nichts anderes habe ich geschrieben.... AUSSER das auch ohne Wandlung weiterhin anstatt per TX05 LS mit Sepa Basis LS eingezogen werden darf, und hier die Rückgabefrist nur 8 Wochen ist.

Ich finde auch dass hier Widersprüche sind. Weil eine LS Vereinbarung nicht alle wesentlichen Mandatsbestandteile enthält.

Leider gibt es hier auch noch keine Rechtssprechung... Ich denke aber dass man sich so genau wie möglich an das Rulebook halten sollte um evtl. Problemen vorzubeugen.
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Re: Pre-Notification per Verwendungszweck?

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Gepostet: 29.08.2013 - 17:30 Uhr  ·  #20
Die Umwidmung sollte schon sein, wobei ich bei Vereinen auch mal Fünfe gerade sein lassen würde. Dies gilt erst recht für die Pre-Notification.

Eine SEPA-Präsentation für Vereine aus Sparkassensicht und aus Vereinssicht findet ihr hier: www.olpe-hilfe.de
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