ich glaub du hast die trennung von einzug und vertrag wie holger sie beschrieben hat noch nicht so ganz verstanden.
ein mandat hat keinen bezug zu einem rechtsgeschäft oder vertrag sondern ist eine rein auf den zahlungsweg bezogene vertragsbeziehung. warum wie welche beträge wozu eingezogen werden ist im hinblick auf das mandat vollkommen egal, das mandat erlaubt dir lediglich geld von einem konto einzuziehen.
um diese berechtigung nachweisen zu können muss das mandat eindeutig identifiziert werden können und das geschieht über die kombination aus mandatsreferenz und gläubiger-id, sprich diese kombination kennzeichnet lediglich und ausschließlich ein stück papier, ohne irgendwelche bezüge auf verträgen oder sonstiges.
weiteres gedankenspiel zur erklärung:
wenn du beispielsweise (warum auch immer) mit einem zahlungspflichtigen 3 mandate geschlossen hast und beispielsweise ein vertrag geschlöossen wurde aus dem eine forderung besteht und dein zahlungspflichtiger kündigt das mandat zu dem ihr bislang die forderungen eingezogen habt, könnt ihr die beträge weiterhin unter nutzung eines der zwei verbleibenden mandate einziehen. wenn alle drei mandate gekündigt werden bleibt eure forderung trotzdem bestehen, nur der zahlungsweg "lastschrift" kann nicht mehr genutzt werden.
ein mandat hat keinen bezug zu einem rechtsgeschäft oder vertrag sondern ist eine rein auf den zahlungsweg bezogene vertragsbeziehung. warum wie welche beträge wozu eingezogen werden ist im hinblick auf das mandat vollkommen egal, das mandat erlaubt dir lediglich geld von einem konto einzuziehen.
um diese berechtigung nachweisen zu können muss das mandat eindeutig identifiziert werden können und das geschieht über die kombination aus mandatsreferenz und gläubiger-id, sprich diese kombination kennzeichnet lediglich und ausschließlich ein stück papier, ohne irgendwelche bezüge auf verträgen oder sonstiges.
weiteres gedankenspiel zur erklärung:
wenn du beispielsweise (warum auch immer) mit einem zahlungspflichtigen 3 mandate geschlossen hast und beispielsweise ein vertrag geschlöossen wurde aus dem eine forderung besteht und dein zahlungspflichtiger kündigt das mandat zu dem ihr bislang die forderungen eingezogen habt, könnt ihr die beträge weiterhin unter nutzung eines der zwei verbleibenden mandate einziehen. wenn alle drei mandate gekündigt werden bleibt eure forderung trotzdem bestehen, nur der zahlungsweg "lastschrift" kann nicht mehr genutzt werden.