Hallo Zusammen,
so dann mal weiter
Zitat geschrieben von Sebastian
Fakt ist:
Nachträgliche Mitteilung vor dem ersten Einzug ist o.k.
Exakt
Zitat geschrieben von Sebastian
Die Versicherung schickt Max einen Versicherungsantrag für eine Unfallversicherung (V1) zu. Zusätzlich schonmal das Mandat (M1) auf dem aber noch keine Referenz steht, denn vielleicht will Max ja doch keine Versicherung abschließen.
Sobald Max die Versicherung (V1) abschließt unterschreibt er auch das Mandat (M1) und bekommt mit der Pre-Not (oder Versand der Versicherungsunterlagen) auch seine Referenz (R1) mitgeteilt.
Nein. Max bekommt erst die Mittteilung zur Referenz, dann die PreNotifcation. Mit der Prenotification muss ich aus den Daten wissen, was da kommt, da her vorher die Info! (Im Graubereich geht auch beides in einem….)
Zitat geschrieben von Sebastian
Ist jetzt ein Nachweis des Mandats notwendig muß Max das Mandat M1 und die Mitteilung mit der Referenz R1 vorlegen.
Nein, Warum sollte Max das Mandat vorlegen müssen? Will er Geld von seinem Konto, oder die Versicherung? Hast Du alle Einzugsermächtigungen vorliegen, die Du abgegeben hast und weist Du der Telekom nach, dass die einziehen darf oder nicht?
Zitat geschrieben von Sebastian
Jetzt möchte Max eine weitere Versicherung (V2) beim gleichen Unternehmen abschließen. Er bekommt dazu einen Antrag und ein weiteres Mandat (M2), wieder ohne Referenz. Diese bekommt er erst später (R2).
Wenn jetzt ein Nachweis gefordert wird muß Max das entsprechende Mandat und die Referenz vorlegen. Wir erinnern uns: Auf den Mandaten steht keine Referenznummer drauf.
Das einzige was die Mandate jetzt unterscheidet ist das Datum an dem Max unterschrieben hat.
Reicht das als einziges Kriterium der Eindeutigkeit? Max muß sich sich also merken welche Referenz zu welchem Mandat gehört?
Ganz viele Gedankenfehler.
Dem Max ist das egal. Der will nur wissen, zu welchem Vertrag die Mandatsreferenz und damit das Mandat gehört. Das teilt ihm die Versicherung mit. Keine Versicherung schreibt dem Kunden zurück: Die Mandatsreferenz lautet….Sondern da steht immer etwas zur Versicherung drauf. Wenn nicht kann die Versicherung nicht ohne Aufwand nachweisen, dass Sie hierzu ein gültiges Mandat besitzt.
Zitat geschrieben von Sebastian
Was wenn beide Versicherungen am gleichen Tag abgeschlossen werden? Die Mandate haben dann beide das identische Datum, sprich es gibt auf den Belegen absolut keinen Unterschied, eine Zuordnung zu der jeweiligen Referenz ist hier unmöglich.
Wieder Gedankenfehler.
Die Versicherung hält die Daten vor. Und dem Max ist es völlig egal welches Blattpapier mit seiner Unterschrift die Versicherung für welchen Vertrag verwendet. Wenn er die Info erhält, welche Mandatsreferenz für welchen Vertrag reicht dem Max das völlig.
Zitat geschrieben von Sebastian
Holger, wie läuft es denn wenn sich jetzt zwei Mitglieder gleichzeitig anmelden wovon einer aber die Beiträge für beide bezahlt. Er bekommt zwei SEPA-Mandate auf denen keine Referenz steht. Kündigt ein Mitglied fällt der Einzug zur jeweiligen Referenz weg. Da aber keine Referenz auf dem Mandat steht wäre es doch eigentlich noch für die andere Referenz gültig selbst wenn nur ein Mandat schriftlich vorliegt (es gibt ja kein Zuordnungskriterium zwischen Mandat und Referenz, bis auf das Datum).
Wieder Gedankenfehler.
Der Verein ist hier in der Rolle der Versicherung. Der muss wissen was er wem zuordnet.
In dem Konstrukt musst Du erst mal wieder Klarheit über die Vereinbarungen schaffen.
Wenn der Verein zwei Mitglieder hat, dann besteht hier zwischen jedem einzelnen Mitglied ein Rechtverhältnis. Wenn das eine Mitglied sagt ziehe den Beitrag von dem anderen bei mir ab, gibt es wieder zwei Möglichkeiten.
Ich erteile nur ein Mandat und erhalte eine Referenz oder ich erteile zwei Mandate mit zwei Referenzen. Und auch hier ist dem Mitglied völlig egal welches der Papierstücke der Verein nimmt. Erst mit dem Nachweis der Info (das der Verein führen muss ) und dem Mandat selber ist der Nachweis erbracht, dass ein Mandat vorlag.
Eigentlich ist dieser Teil viel einfacher als bei der Einzugsermächtigung. Da gab es diese Fälle exakt auch so. Nur da gab es nie eine Referenz, mit der ich die Einzugsermächtigung selber identifizieren konnte. So kann ich viel exakter steuern. Aber ich muss als Empfänger meine Ablage deutlich ordentlicher gestalten….
Viele Grüße
Holger