SEPA Informationspflicht

 
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 16:20 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von Zecher_Hitman
Die Banken werden auf die Einhaltung der SEPA-Regularien Ihrer Kunden hin geprüft.

Darüber wüßte ich gern mehr. Wer prüft wo wann was genau? Insbesondere der hier diskutierte Informationsteil ZE/ZP würde mich interessieren.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 18:14 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von onlbanker
Darüber wüßte ich gern mehr. Wer prüft wo wann was genau? Insbesondere der hier diskutierte Informationsteil ZE/ZP würde mich interessieren.


Ich frage mich auch, wie das die Banken prüfen sollen. Diese Prenotification erfolgt doch "an den Banken vorbei". Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß jemand bei der Bank des ZE petzt, daß einer ihrer Kunden ohne PN von seinem Konto abgebucht hat...
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 20:03 Uhr  ·  #23
Die Banken/Zahlungsdienstleister prüfen nicht, die Prenotification interessiert die ja auch nicht.
Wenn´s vor Gericht geht - z.B. wg. entstandener Schäden durch die unberechtigte Rücklastschrift, dann kann hier ein glaubhafter Nachweis günstig sein.

Es kann aber witklich folgendes sein: Die Bank des Einreichers könnte den Eindruck haben, ihr Kunde arbeitet unsauber, z.B. durch "Petzer" - und wird die "Bonität" der eingereichten Lastschriften und damit das Risiko des Kunden evtl. kritischer bewerten. Dies drückt sich dann irgendwie/irgendwo aus, z.B. in höheren Zinsen, etc.

Gruß
Raimund
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 10:24 Uhr  ·  #24
Hallo,

inzwischen bekommt man immer Mehr "Informationsschrieben" bezüglich Umwidmung.

Interessant fand ich die Schreiben vom Finanzamt.
Unsere Familie, mein Vater, meine Frau und ich müssen für unterschiedliche Kfz die Kfz-Steuer entrichten.
Jetzt hat jeder von uns ein Schreiben vom Finanzamt, indem Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitgeteilt wurde.

Interessant ist, dass wir alle (Personen) und auch alle Kfz unter einer Mandatsreferenz laufen.

Damit ist die doch nicht mehr eindeutig zuzuordnen, oder? Anhand der Mandatsreferenz kann ich nicht erkennen, ob
es um meinen Vater geht, oder um meine Frau, oder um Kfz XY.


Dann bei unserer Stadt wurde uns deren Gläubiger-ID mitgeteilt.
Zur Mandatsreferenz kommt die Aussage, dass man diese dem Kontoauszug entnehmen kann.

D.h. ich erfahre meine Mandatsreferenz nach der Abbuchung vom Konto.
Ist das denn auch in Ordnung?

Gruß
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 10:58 Uhr  ·  #25
Zitat
Interessant fand ich die Schreiben vom Finanzamt.
Unsere Familie, mein Vater, meine Frau und ich müssen für unterschiedliche Kfz die Kfz-Steuer entrichten.
Jetzt hat jeder von uns ein Schreiben vom Finanzamt, indem Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitgeteilt wurde.

Interessant ist, dass wir alle (Personen) und auch alle Kfz unter einer Mandatsreferenz laufen.


Das Schreiben vom Finanzamt bez. der KFZ-Steuer habe ich auch bekommen, dort ist die Mandatsreferenz gleich der IBAN meines Kontos.
Ich habe mich auch schon gefragt, wie das ist, wenn dieselbe Bankverbindung bei denen unter verschiedenen Sachverhalten geführt wird.
Eigentlich handelt es sich ja um dasselbe Mandat.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 10:58 Uhr  ·  #26
Das wird sehr interessant bei Mandats Sperrungen.....
jtsn
 
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 11:33 Uhr  ·  #27
Großer Mobilfunkdiscounter schreibt auf seine Rechnung:
Zitat
**** bucht den Einzugsbetrag nicht vor dem 5. Werktag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten
Konto ab. Sollte Ihr Konto bei der entsprechenden Lastschrift nicht gedeckt sein, kommen Sie, ohne
Mahnung, mit unseren Forderungen in Verzug. Ab Beginn des Verzugs können Ihnen die Kosten für
Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.

Herrlich, niemand hat die SEPA-Pre-Notification kapiert, außer daß es jetzt mindestens fünf Tage dauert...
Nachricht zur Mandatsumwidmung existiert immerhin, enthält aber außer Mandatsreferenz/Gläubiger-ID nur allgemeines Blabla. Eine kürzere PN-Frist wurde hier nicht wirksam vereinbart.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 14:28 Uhr  ·  #28
SEPA wäre toll wenn die Sequenz und die Mandate demnächst wieder abgeschafft werden dann läuft alles wieder wie mit DTAUS und jeder wäre glücklich aber sowas umständliches wie SEPA kann nur
ein praxisfremder , realitätsferner Ausschuss konzipiert haben !
das ist wie mit Stoiber der in der EU schon seit Monaten für Bürokratievereinfachung zuständig ist und mittlerweile eine 3000 seitige Anleitung daraus gemacht hat !
jtsn
 
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 15:14 Uhr  ·  #29
Zitat geschrieben von powerotto_007
SEPA wäre toll wenn die Sequenz und die Mandate demnächst wieder abgeschafft werden

Werden sie denn wieder abgeschafft?
Zitat
dann läuft alles wieder wie mit DTAUS

War das Problem nicht, daß genau diese Zustände außerhalb Deutschlands niemand wollte?
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 29.01.2014 - 15:31 Uhr  ·  #30
Zitat geschrieben von powerotto_007

SEPA wäre toll wenn die Sequenz und die Mandate demnächst wieder abgeschafft werden dann läuft alles wieder wie mit DTAUS und jeder wäre glücklich aber sowas umständliches wie SEPA kann nur
ein praxisfremder , realitätsferner Ausschuss konzipiert haben !

So realitäts- und praxisfern ist das Ganze gar nicht (doch in einigen Details ist das Handling in der Tat sehr komplex....), wenn man mal die deutsche Brille abnimmt. Nur weil es hier seit jeher etabliert ist, dass ein Schmierzettel reicht um von einem beliebigen Konto einzuziehen und wir Deutsche das schlicht aus Gewohnheit nicht in Frage stellen, muss das nicht für alle so sein.
Die Länder, die Lastschriften nicht kannten, oder noch viel komplexere Mechanismen kennen, haben vor allem den Schutz des Schuldners vor unerlaubter und ungeplanter Abbuchung im Auge. Wir in Deutschland als Lastschriftland vertreten dagegen vor allem die Interessen des Einreichers.

Wenn man sich die Regularien aber mal aus Sicht des Schuldners anschaut und was diese Regularien da ermöglichen, ist das nicht alles so schlecht. Die Sequenz zeigt mir als Schuldner an : Achtung, da zieht jemand das erste mal ein: Schau Dir das mal genauer an, ob das alles so ist wie Du es mit dem vereinbart hast. Dafür habe ich -regulär- 5 Tage Zeit. Wenn der Einzug nicht in Ordnung geht, gebe ich die Lastschrift zurück, bevor mir ein -ggf. temporärer- Schaden entstanden ist. Auf Basis des Mandats (der nichts anderes als die Einzugsermächtigung ist, auf dem man zusätzlich eine Nummer drauf schreibt mit der ich wissen kann, welche Erlaubnis das ist -falls ich mehrere bei einem Unternehmen unterschrieben habe) und welches Unternehmen das ist -unabhängig davon welchen Namen dieses Verwendet). Kann ich das jederzeit schnell kontrollieren. Und wenn mir die Bank dann auch noch die Möglichkeit gibt, soetwas im System zu pflegen kann ich als Schuldner viel entspannter schlafen.

Das die Regeln noch nicht aus der Praxis heraus rund geschliffen sind ist auch klar und wenn ich sehe, was man bei der elektronischen Mandatsverwaltung alles berücksichtigen muss, dann hat man da in der Tat noch einiges Potential um das runder zu bekommen. Aber grundsätzlich schlecht reden würde ich das Ganze -noch- nicht.

Viele der Dinge, die in diesem Thread diskutiert werden haben mit SEPA als solches eigentlich nichts zu tun, sondern betreffen deutsche Besonderheiten für die deutsche Juristen sich was überlegt haben und wie die deutsche Gründlichkeit so ist, macht man alles lieber mit doppelten Netz und Boden als Praxis gerecht.
So werden viele der hier diskutierten Dinge später vermutlich nicht im Ansatz so heiß gegessen wie es derzeit gekocht wird.

Viele Grüße

Holger
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