SEPA Informationspflicht

 
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SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 07.11.2013 - 16:25 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich habe auf einigen Infoveranstaltungen gehört, dass bei einer Umwidmung einer Lastschriftermächtigung folgende Informationen an den Zahlungspflichtigen zu übermitteln sind:
Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Datum der Abbuchung

Dazu sind ja auch schon einige Musterbriefe im Umlauf.

Nun zu meiner Frage

Ich sehe inzwischen auf meinen Kontoauszügen, dass einige Unternehmen, denen ich mal eine Lastschriftermächtigung gegeben habe inzwischen per SEPA einziehen.
Zumindest steht das da so drauf.

Aber von keinem der Unternehmen habe ich im Vorfeld eine Info bekommen.

Oder habe ich meinen Kontoauszug falsch verstanden, und die Angaben auf dem Kontoauszug sollen mich nur über Gläugiger-ID und Mandatsrefernz informieren.

Dann fehlt mir aber immer noch die Info über das Abbuchungsdatum.

Oder sind die Unternehmen wirklich so dreist und buchen einfach per SEPA ab ohne vorherige Infos?

Kann das sein?

Gruß
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 07.11.2013 - 18:36 Uhr  ·  #2
Hallo, etwas weniger böse bitte.
die Sepa-Umstellung bei den Telekomunernehmen, Versicherungen etc. ist doch gerade erst in vollem Anlauf. Da kommen doch gerade die ersten Informationsbriefchen (auch Prenotifikation genannt) mit den Informationen über Fälligkeitsdatum, Gläubier-ID, Mandatsreferenz, etc. .. Vielfach ist diese nun erforderliche Vorausinformation auch inhaltlich verbunden mit einem Nachtrag zur Vertragsverlängerung einer Preiserhöhung, etc. ... Für die neuen Vertragslaufzeiten ab 1.1.2014 und im übrigen, die alten Lastschriftverfahren kann man ja noch einige Wochen nutzen. ....

Vielleicht liegt hier auch eine Verwechslung vor: Ein Einzug bzw. Sepa-Lastschrift ist rechtlich nicht identisch mit einer Abbuchung.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 07.11.2013 - 22:19 Uhr  ·  #3
Ich liebe diese Verwechslung...
Um die alte Einzugsermächtigung in SEPA zu retten, muss der Zahlungsempfänger EINMALIG seine Zahlungspflichtigen informieren und dabei Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitteilen. Tut ers nicht, hat er kein gültiges Mandat und die Wierspruchsfrist steigt von acht Wochen auf 13 Monate.
Vor Einzügen soll der ZE die ZP mit einer prenoti informieren. Dabei sollen Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Betrag und Fälligkeitsdatum mitgeteilt werden. Das kann z.B. mit einer Rechnung erledigt werden. Ohne prenoti bleibt die Widerspruchsfrist bei acht Wochen (die Frist hängt nur am Mandat). Es steigt nur das Rückgaberisiko für den ZE. Der ZP hat ja keine Chance, vorher für Deckung zu sorgen und er kann, weil vollommen überrascht, dass die Fa. xyz - wie in den letzten 400 Monaten vorher auch - die Telefonrechnung abbucht, die Lastschrift zurückgeben.

>>> Wer gegen Ende Ironie findet darf diese gerne behalten <<<
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 08.11.2013 - 09:35 Uhr  ·  #4
Hallo,

bei mir hat die Bahn kürzlich auch per SEPA eingezogen, ohne dass ich vorher explizit schriftlich darauf hingewiesen wurde - zumindest hatte ich es nicht bemerkt. Erst später habe ich im "Kleingedruckten" der Bestellungsbestätigungs-E-Mail die Gläubiger-ID und meine neue Mandats-ID gefunden. Reicht das aus? Ich dachte ich bekomme von jedem einen echten Brief.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 08.11.2013 - 12:10 Uhr  ·  #5
Hallo Andreas,
da die prenoti faktisch keine Auswirkung hat, haben hier einige Unternehmen nach Risikoabwägung den Aufwand reduziert. Ich hatte vor kurzem ein B2B-Mandat eines bundesweit tätigen Großhändlers auf dem Tisch. Das hat das nette Sätzchen "Die Parteien vereinbaren, dass keine Vorabinformation erfolgt."

Wo kein Kläger ... 8)

CU
Frank
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 08.11.2013 - 13:37 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Fellini
Ich liebe diese Verwechslung...
Um die alte Einzugsermächtigung in SEPA zu retten, muss der Zahlungsempfänger EINMALIG seine Zahlungspflichtigen informieren und dabei Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitteilen. Tut ers nicht, hat er kein gültiges Mandat und die Wierspruchsfrist steigt von acht Wochen auf 13 Monate.
Vor Einzügen soll der ZE die ZP mit einer prenoti informieren. Dabei sollen Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Betrag und Fälligkeitsdatum mitgeteilt werden. Das kann z.B. mit einer Rechnung erledigt werden. Ohne prenoti bleibt die Widerspruchsfrist bei acht Wochen (die Frist hängt nur am Mandat). Es steigt nur das Rückgaberisiko für den ZE. Der ZP hat ja keine Chance, vorher für Deckung zu sorgen und er kann, weil vollommen überrascht, dass die Fa. xyz - wie in den letzten 400 Monaten vorher auch - die Telefonrechnung abbucht, die Lastschrift zurückgeben.

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Ich zitiere mal die Deutsche Bundesbank.
https://www.sepadeutschland.de/faq

Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. .......

Hier steht nichts von Gläubiger-ID oder Mandatsreferenz.
Hast du andere Quellen ?
😉
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 08.11.2013 - 14:29 Uhr  ·  #7
Habs gerade mal nachgelesen. Du hast Recht.

Im Rulebook steht nur, dass Betrag und Fälligkeit enthalten sein müssen. Die BuBa schreibt noch dazu, dass man Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mit erwähnen sollte.

Ich habe das immer selbstverständlich hingenommen, weil der ZP die Gültigkeit des Mandates ohne die Angabe nicht vorab prüfen kann.
So kann man sich täuschen ...

CU
Frank
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 08.11.2013 - 16:06 Uhr  ·  #8
Ich habe es jetzt bei einer Autobank gesehen, dass sie die Umwidmung auf dem Kontoauszug mitteilen. Die Lastschrift ist noch alt, aber im Verwendungszweck steht drin, dass die nächste Lastschrift dann per SEPA erfolgt. Im VWZ wird dann die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 08.11.2013 - 16:35 Uhr  ·  #9
Ich habe von einem Verein gehört, der einfach allen Mitgliedern einen Cent überwiesen hat, mit dem entsprechenden "SEPA Ankündigungstext" im Verwendungszweck ;)
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 10.11.2013 - 13:59 Uhr  ·  #10
Die Meinungen darüber, ob das Fehlen der Umwidmung zu einem ungültigen Mandat führt, gehen auseinander. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken schreibt auf Seite 8 des Newsletters

https://www.raiba-gotha.de/fil…gruppe.pdf

"eine formell fehlerhafte oder gar nicht erfolgte kommu-
nikation zur sePa-umstellung an die zahler führt nicht zur
ungültigkeit der bisherigen einzugsermächtigung und deren
nutzung für lastschrifteinzüge im sePa-basis-lastschriftver-
fahren."

Eine solche Vorgehensweise empfehle ich jedoch keinem Unternehmen! Bei Vereinen kann man das unter Umständen durchgehen lassen.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 18.12.2013 - 19:49 Uhr  ·  #11
LG
Zitat

Ich habe von einem Verein gehört, der einfach allen Mitgliedern einen Cent überwiesen hat, mit dem entsprechenden "SEPA Ankündigungstext" im Verwendungszweck


Die hier bereits einmal angesprochene Möglichkeit einer 1 Cent Überweisung kann man bei der BayernLB bei den Hypothkenkunden gerade verfolgen.
LG
jtsn
 
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 16.01.2014 - 12:45 Uhr  ·  #12
Bei mir kam heute die erste SEPA-Basislastschrift rein - vom neuen Stromversorger. Diesem hatte ich im August letzten Jahres noch eine normale Einzugsermächtigung erteilt (online). Diese wurde ohne Benachrichtung umgewidmet. Die Abschlagsrechnung (ebenfalls vom August) könnte man jetzt als Pre-Notification interpretieren, allerdings fehlen darin alle SEPA-Pflichtangaben und die Belastung erfolgte nicht zum angegebenen Termin, sondern einen Tag später.

Soweit meine Beobachtung. Man geht wohl in der Praxis doch recht locker mit der Sache um...
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 16.01.2014 - 16:19 Uhr  ·  #13
jtsn, warum denn auch nicht? Die zugrundeliegende Forderung bleibt ja bestehen, auch wenn jemand wegen was auch immer die LS zurück gibt. Und wenn er das tut und sich die Forderung tatsächlich als berechtigt erweist zahlt er auch noch alle Gebühren dafür. Deswegen sage ich ja auch immer, dass diese ganzen neuen SEPA Formalien im Grunde für 99,9 % aller Zahlungen Unfug sind. Weil zahlen musst du es sowieso. Sinnvoll sind sie nur, wenn die Forderung tatsächlich auch falsch ist. Und in diesen Fällen sind sie ein neuer Motor für alle europäischen Gerichte, denn die haben eh so wenig zu tun :)
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 21.01.2014 - 22:59 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von onlbanker

... dass diese ganzen neuen SEPA Formalien im Grunde für 99,9 % aller Zahlungen Unfug sind ...


Hallo,

man darf bei der ganze Sache nicht aus den Augen verlieren, dass SEPA für 33 Länder gilt und faktisch Deutschland mit 9x % des europäischen Lastschriftverkehr fest im Griff hat. Mag die ein oder andere "Neuerung" u.U. sinnfrei sein - zumindest für uns deutsche Einzugsermächtiger - so gibt es trotzdem Gesetze und vertragliche Regelungen dazu, die man einhalten sollte. Verzichtet man auf das ein oder andere, dann ist das ein wirtschaftliche "Risiko". Ist dieses bewertet (und wirtschaftliche Risiken gab es auch mit der Einzugsermächtigung) ...

Und wie schon sooft in diesem Forum beschrieben: Die Praxis wird zeigen, ob alles so funktioniert wie gewünscht bzw. wird es in der Praxis bestimmt zu den ein oder anderen juristischen Streitfall kommen, aus dem dann wieder neue rechtliche Interpretationen (z.B. schriftliches Mandat oder doch Mandat per Mausklick) möglich sind.

Gruß
Wilischgeist
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 08:03 Uhr  ·  #15
Willischgeist, begründet hast du das jetzt aber nicht. Das hört sich an wie aus der Fraktion "wir halten uns mal an Gesetze der Gesetze wegen". Welches wirtschaftliche Risiko gibt es denn? Besser gefragt, wie wahrscheinlich ist dessen Eintritt?
Das Risiko ist, dass die ZP eine verlängerte Rückgabefrist nutzen und die LS zurückgeben. OK und warum sollten sie das tun, wenn die Forderung berechtigt - also die Ware geflossen - ist?
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine nennenswerte Anzahl ZP aus reinem Spaß an der Freude die LS zurückgeben ist doch mit Sicherheit nicht höher als das Risiko, dass man aufgrund schlechter Presse, Naturgewalten, politischer Veränderungen oder was auch immer plötzlich eine nennenswerte Zahl Kunde nicht mehr hat. Oder sieht das jemand anders? Und das gilt grundsätzlich für jede Firma auf diesem Erdball und hat mit dem deutschen LS Anteil m.E. nichts zu tun.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 10:45 Uhr  ·  #16
Habe heute eine neue Methode der Informationspflicht kennengelernt:
Mein Fitness-Studio hat heute 0,01 EUR auf mein Konto überwiesen. VWZ lautet "EINZUGSERMAECHTIGUNG WIRD UMGEWANDELT IN SEPA-MANDAT xxx GLAEUBIGERID DExxx WEITERE INFOS AM TERMINAL." (Terminals stehen im Studio, da habe ich aber noch nicht geschaut was dann da steht)

Auch nicht schlecht.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 10:48 Uhr  ·  #17
Sebastian, die Ein-Cent-Benachrichtigung wurde hier aber schon vor einiger Zeit diskutiert. Das machen noch mehr, z.B. Aktion Mensch.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 10:50 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von Sebastian

Habe heute eine neue Methode der Informationspflicht kennengelernt:
Mein Fitness-Studio hat heute 0,01 EUR auf mein Konto überwiesen. VWZ lautet "EINZUGSERMAECHTIGUNG WIRD UMGEWANDELT IN SEPA-MANDAT xxx GLAEUBIGERID DExxx WEITERE INFOS AM TERMINAL." (Terminals stehen im Studio, da habe ich aber noch nicht geschaut was dann da steht)

Auch nicht schlecht.


Meine eigene Bank (BLZ 52051373) sagt:

Überweisungen über 0,01 EUR sind Spam-Überweisungen und werden von uns nicht ausgeführt, bezw. abgelehnt.
Das ist in den RZ-Parametern so hinterlegt.
Da wollen irgendwelche Betrüger nur ausprobieren ob eine Bankverbindung echt ist.
jtsn
 
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 13:53 Uhr  ·  #19
Zitat geschrieben von kontex
Da wollen irgendwelche Betrüger nur ausprobieren ob eine Bankverbindung echt ist.

Also PayPal (eBay)? Die nutzen diese Methode nämlich zur Verifizierung einer Bankverbindung, bevor sie einziehen.
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Re: SEPA Informationspflicht

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Gepostet: 22.01.2014 - 14:04 Uhr  ·  #20
Zitat geschrieben von onlbanker

Willischgeist, begründet hast du das jetzt aber nicht. Das hört sich an wie aus der Fraktion "wir halten uns mal an Gesetze der Gesetze wegen". Welches wirtschaftliche Risiko gibt es denn? Besser gefragt, wie wahrscheinlich ist dessen Eintritt?
Das Risiko ist, dass die ZP eine verlängerte Rückgabefrist nutzen und die LS zurückgeben. OK und warum sollten sie das tun, wenn die Forderung berechtigt - also die Ware geflossen - ist?
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine nennenswerte Anzahl ZP aus reinem Spaß an der Freude die LS zurückgeben ist doch mit Sicherheit nicht höher als das Risiko, dass man aufgrund schlechter Presse, Naturgewalten, politischer Veränderungen oder was auch immer plötzlich eine nennenswerte Zahl Kunde nicht mehr hat. Oder sieht das jemand anders? Und das gilt grundsätzlich für jede Firma auf diesem Erdball und hat mit dem deutschen LS Anteil m.E. nichts zu tun.


Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht an die SEPA-Richtlinien (Umwidmung, Pre-Notification u.s.w.) hält, darf dem Zahlungspflichtigen keinerlei Auslagen in Rechnung stellen, wenn die Zahlung zurück kommt. Diese Informationen sind dazu da, dass der Kontoinhaber jederzeit darüber im Bilde ist, wann etwas in welcher Höhe von seinem Konto abgebucht wird. Er sollte dann für entsprechend Deckung sorgen. Tut er dies nicht, obwohl er alle Informatioenen hatte, und die Abbuchung scheitert, so kann der ZE die Kosten umlegen.

Ob man dies nun als hohes wirtschalftliches Risiko ansieht muss jeder selbst entscheiden. Ein weiterer Fakt kann aber zum echten Risiko werden. Die Banken werden auf die Einhaltung der SEPA-Regularien Ihrer Kunden hin geprüft. Sollten sich Kunden nicht daran halten, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bank wird unbelehrbaren Kunden im Verlauf im Normallfall die Lastschriftvereinbarung kündigen, was einen weiteren Einzug ohne Bank- & Kontowechsel unmöglich macht. Dann hat der Kunde ein echtes Problem, wenn er von den Lastschriften "lebt".
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