der Wunsch hinter der Anfrage ist verständlich, zumal div. Punkte in Sachen SEPA (und nicht dort) mehr oder weniger sinnfrei sind, ua. die Information bzgl. Gläubiger-ID usw.
diese wird in der Regel im Vorfeld evtl. über den bisherigen Einzug mitgeteilt und zusätzlich per (normalen) Brief.
Im Streitfall wird das Gericht die Frage klären müssen, ob das Schreiben zuging, wenn es vom Zahlungspflichtigen bestritten wird.
Um rechtssicher das ganze abzuwickeln, hätten diese per Einschreiben oder durch neue Aufträge mit Unterschrift erfolgen müssen.
es gibt ähnliche Probleme, wo man auch nur mit dem Kopf schütteln kann:
Unternehmer wollte rückwirkend das Produkte DATEV UnternehmenOnline (UO), aufgrund der Digitalisierung/Abgleich und langfristiger Archivierung einsetzen - Abruf der Konto-Daten erfolgt per PIN/TAN über DATEV WebGUI. (kein manueller Import möglich)
hierbei wurden nur 90Tage rückwirkend eingelesen, obwohl per Online-Banking-Software (bspw. Starmoney) ca. 1 Jahr technisch realisierbar war.
Auf Anfrage bei der DATEV, hatte man mitgeteilt, dass man sich an die BPD halte und diese den max.-Wert angibt. Wenn sich nun eine Software hierüber hinweg setzt, sei dies deren Sachen, von Seiten der DATEV wird dies nicht erfolgen, weil sonst könne man ja gleich auf die BPD verzichten.
Um wieder auf die og. SEPA-Problematik zurück zu kommen:
verständlich ist das ganze, nur sind Vorgaben erstmal da, nach denen man sich bis auf weiteres richten muss/sollte + ob und wann eine Aufweichung erfolgt, ist was anderes
diese wird in der Regel im Vorfeld evtl. über den bisherigen Einzug mitgeteilt und zusätzlich per (normalen) Brief.
Im Streitfall wird das Gericht die Frage klären müssen, ob das Schreiben zuging, wenn es vom Zahlungspflichtigen bestritten wird.
Um rechtssicher das ganze abzuwickeln, hätten diese per Einschreiben oder durch neue Aufträge mit Unterschrift erfolgen müssen.
es gibt ähnliche Probleme, wo man auch nur mit dem Kopf schütteln kann:
Unternehmer wollte rückwirkend das Produkte DATEV UnternehmenOnline (UO), aufgrund der Digitalisierung/Abgleich und langfristiger Archivierung einsetzen - Abruf der Konto-Daten erfolgt per PIN/TAN über DATEV WebGUI. (kein manueller Import möglich)
hierbei wurden nur 90Tage rückwirkend eingelesen, obwohl per Online-Banking-Software (bspw. Starmoney) ca. 1 Jahr technisch realisierbar war.
Auf Anfrage bei der DATEV, hatte man mitgeteilt, dass man sich an die BPD halte und diese den max.-Wert angibt. Wenn sich nun eine Software hierüber hinweg setzt, sei dies deren Sachen, von Seiten der DATEV wird dies nicht erfolgen, weil sonst könne man ja gleich auf die BPD verzichten.
Um wieder auf die og. SEPA-Problematik zurück zu kommen:
verständlich ist das ganze, nur sind Vorgaben erstmal da, nach denen man sich bis auf weiteres richten muss/sollte + ob und wann eine Aufweichung erfolgt, ist was anderes