Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

 
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Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 03.01.2014 - 21:44 Uhr  ·  #1
Hallo Forum,

bekanntermaßen gibt es ja Fristen für die Einreichung von SEPA-Lastschriften (D-5, D-2, D-1).
Gestern wurde nun die Annahme von Lastschriften *verweigert* weil diese Vorlagefrist überschritten ist.

Die Frist-Überschreitung war uns von der Sache klar, und wir kennen es eben so das in diesem Fall die Lastschriften trotzdem angenommen werden, aber erst nach Ablauf der entsprechenden Vorlage-Frist ausgeführt werden. So können wir mit "verspätet" leben.

Aber "wird nicht mehr angenommen" hat uns doch gestern "vom Stuhl gehauen !"
2 Bank-Mitarbeiter haben uns erklärt das so die SEPA-Regeln sind und vom Rechenzentrum (Fiducia) so vorgegeben sind, da kann man nix ändern.
Auf mein Einwand: "Aber Sparkasse macht das doch" wurde nicht eingegangen, "was die anderen machen ..."

Ein dickes Ding.
Das bedeutet als in der Praxis, das eine SEPA-Datei ungültig wird wenn es z.B. ein Buchhalter es nicht rechtzeitig schafft/versäumt eine erstellte SEPA.XML punktlich an die Bank zu übermitteln.

Also bisher kenne ich das von Sparkassen (bundesweit) so das die Dateien trotzdem angenommen werden.

Frage nun in die Runde:
Welche Erfahrungen sind mit der Vorlage-Frist bekannt.
Ist das nun ein Einzel-Fall der Bank (hier BLZ 50661639), oder generell beim Fiducia-Rechenzentrum so ?
Bei Sparkassen ist das kein Problem, mit GAD-RZ hab ich noch keinen Vorgang gehabt.

Oder ist das ein Bank-spezifischer einstellbarer Parameter nur für die BLZ 50661639) und die beiden Bank-Berater haben wir was vom Pferd erzählt ?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 08:52 Uhr  ·  #2
Banken können das so und so handhaben. Sie können hochsetzen, müssen aber nicht. Was steht denn in eurer Vereinbarung zum Einzug von SEPA Lastschriften (Inkassovereinbarung) dazu drin? Das kann ein Bankparameter sein, muss aber nicht. Und es wäre auch ganz normal, dass das ein Standard Berater in der Bank nicht weiß, denn solche Schalter werden - wenn überhaupt - in der zentralen Organisationsabteilung gesetzt.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 10:00 Uhr  ·  #3
Hallo Kontext,

wenn eine Bank die Lastschrift nach Überschreitung der Frist annimmt und das Datum selber hoch setzt, verstößt diese im Grunde gegen die SEPA Regularien.

Die annehmende Bank kann auch nicht irgendwelche Fristen abwarten, sondern sie muss eure Lastschrift ändern, damit alles wieder passt.

Vielleicht zum besseren Verständnis
Ihr als Lastschrifteinreicher habt euren Schuldner 14 Tage vorher (solange nicht anders vereinbart) das genaue Datum der Belastung mitzuteilen. Nehmen wir mal ihr habt das verkürzt und ihr wollt erstmalig die Belastung am 15.01 Januar durchführen. Die Lastschrift hat die Sequenz FRST = erstmalige und damit eine Vorlagefrist bei der Bank des Schuldners (nicht Vorlauf!) von D-5 TARGET2 Tage („europäische Bankarbeitstage“).
Für die Praxis bedeutet das, dass die Lastschrift, damit sie unter Einhaltung der SEPA Regularien am 15. gebucht wird, am 08. Januar bei der Bank des Schuldners vorliegen muss. Um das Gewährleisten zu können, benötigt die annehmende Bank in der Regel einen zusätzlichen Bankarbeitstag um die Lastschrift selber zu verarbeiten und über die SEPA Wege an die Bank des Schuldners zu bringen. In dem Fall hier müsste die Lastschrift also spätestens am 07. bei der Bank des Einreichers sein.
Wenn Du die Lastschrift erst am 08. Bei deiner Bank abgibst und dort immer noch das Belastungsdatum 15.01 drin steht, kann die Bank nicht mehr dafür sorgen, dass die Lastschrift am 08. bei der Bank des Schuldners vorliegt. Nimmt sie die Lastschrift an und versucht sie trotzdem auf dem Weg zu geben, wird diese Lastschrift von der nächsten Stelle (in der Regel die Bundesbank, wenn es nicht innerhalb eines Rechenzentrums ist) nicht mehr angenommen und an deine Bank zurückgegeben.
Die einzige Möglichkeit für deine Bank die Lastschrift anzunehmen und trotzdem loszuwerden besteht darin, das Belastungsdatum in deiner Lastschrift von dem 15. auf den nächst erreichbarem Termin (in diesem Fall der 16.) zu setzen.
Damit entspricht der Auftrag aber nicht mehr dem von Dir erteilten und freigegebenen Auftrag, so dass sich die Bank hier auf sehr dünnen Eis bewegt. Wenn was schief geht, könnte sie dafür in Haftung genommen werden!

Hinzu kommt, Du hast (da du dich ja an die SEPA Regularien hältst) deinem Schuldner mitgeteilt, dass die Belastung am 15. erfolgt, so dass er für entsprechende Deckung sorgt. Wenn die Lastschrift nicht am 15 belastet wird müsstest Du deinem Schuldner den neuen Termin mitteilen. Den kennst Du aber gar nicht, da deine Bank den ja einfach geändert hat….
Wenn Du die Ankündigungsfrist nicht verkürzt hast, dürfte zudem der nächste Einzug erst frühestens in 14 Tagen erfolgen. Auf welchen Termin soll die Bank die Lastschrift also setzen?

Oder was ist, wenn die Bank des Schuldners dem Schuldner Überwachungsmöglichkeiten bietet und er auf einer Wihtelist für einen Einzug von euch am 15. in Höhe von X Euro angelegt hat. Wenn die Lastschrift am 16. Kommt, geht die auf der Seite –kostenpflichtig- voll automatisch zurück. Gibt es nicht!? Doch zwei Banken in Deutschland haben so etwas bereits bzw. sind gerade in der finalen Umsetzung!

Langer Rede kurzer Sinn, die Bank darf nicht einfach so etwas annehmen und anpassen. Wir bei uns lassen uns von jedem Kunden unterschreiben, dass wir das machen dürfen und wir von jeder Haftung ausgeschlossen sind. Unterschreibt der Kunde nicht, wird die Lastschrift abgelehnt.

Fast vergessen: Nicht jedes Verfahren bei jeder Bank bietet überhaupt die Möglichkeit SEPA Lastschriften trotz dem Reißen von Fristen anzunehmen.

Die SEPA Regularien bedingen leider, dass man bei den Lastschriften in der Regel seine eigenen Prozesse anpassen muss!

Viele Grüße

Holger
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 10:27 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von kontex
"was die anderen machen ..."

nur weil alle zu schnell bspw. fahren, ist es doch nicht korrekt.
Zitat geschrieben von kontex
ein Buchhalter es nicht rechtzeitig schafft/versäumt eine erstellte SEPA.XML punktlich an die Bank zu übermitteln.

warum soll die Bank den Fehler des Buchhalter "ausbügeln".
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 11:57 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Wir bei uns lassen uns von jedem Kunden unterschreiben, dass wir das machen dürfen und wir von jeder Haftung ausgeschlossen sind.

Ja, genau das meinte ich. Soweit ich weiß ist das eine Standard Formulierung in den Inkassovereinbarungen der Sparkassen. Wer das nicht unterschreibt kann keine SEPA LS einreichen, so einfach ist das :)
Warum soll sich die Bank mit den Fehlern des Kunden rumschlagen? Abweisen verursacht nur unnötige Rückfragen. Hochsetzen finde ich weitaus praxisrelevanter denn tatsächlich ist es doch eh allen beteiligten Wurscht, wann das belastet wird. Wieso muss die Volksbankgruppe da wieder ausscheren?

Wenn wir hier in Hottentotten wären vielleicht nicht. Aber in D kennen wir das alte Lastschriftverfahren und wer achtet schon auf die neuen Regelungen und ob jetzt der ein oder andere Tag daneben liegt und welche Rückgaberechte daraus ergehen. Ist doch alles Theorie.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 13:04 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von onlbanker

Abweisen verursacht nur unnötige Rückfragen. Hochsetzen finde ich weitaus praxisrelevanter denn tatsächlich ist es doch eh allen beteiligten Wurscht, wann das belastet wird. Wieso muss die Volksbankgruppe da wieder ausscheren?

Da schert niemand in irgendeiner Form aus (außer die, die das generell erlauben....). Das Hochsetzen scheint/mag für den einen oder anderen praxisrelevanter zu sein! Aber bei dem Vorgehen hält sich niemand an die Regularien und ob das noch funktioniert, wenn die Bankenmärkte wie angepeilt wirklich aufbrechen sei mal dahingestellt.

Für mich ist dieses Hochsetzen ein Notanker vorallem für die Übergangszeit, bis sich die SEPA Abläufe etabliert und angeglichen haben.

Bei allen SEPA Dingen sollten wir aufhören unsere deutschen Sichtweisen über alle Prozesse zu stülpen. Natürlich, sind die ganzen Regularien auf dem Papier skizziert worden und an vielen Stellen weder auf der Einreicher noch auf der Seite der Schuldner optimal. Aber auch das wird sich europaweit einschleifen. Wir werden uns daran gewöhnen, dass die Verfügung über andere Konten etwas mehr im Sinne des Verbrauchers reguliert wird und die anderen Länder gewöhnen sich daran, dass hier mehr Freiheiten oder die Möglichkeit überhaupt besteht.

Viele Grüße

Holger
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 13:18 Uhr  ·  #7
Zwischenzeitlich hab ich bei Sparkassen folgenden Hinweis gefunden:
Zitat
Wenn Lastschriftdaten bei uns verspätet eingehen, so setzen wir das
Fälligkeitsdatum auf das nächstmögliche Datum hoch,sodass der geforderte
Zeitabstand wieder hergestellt ist. Fällt der im Datensatz angegebene Fälligkeitstag
auf keinen TARGET-Geschäftstag, ist die Bank berechtigt, den folgenden TARGET-Geschäftstag als Fälligkeitstag im Lastschriftdatensatz anzugeben.

Quelle:
https://www.kreissparkassealte…n_SEPA.pdf
und viele andere

Annahme verspäteter Lastschriften ist nach meiner Erkenntniss bei Sparkassen möglich.
Meine Frage lautet daher: "Ist das bei Banken die an Fiducia angeschlossen sind generell nicht möglich, oder ist das eine Entscheidung der jeweiligen Bank".

Ich würde gern den beiden Bankern Ihre Aussage widerlegen, dass das von "Fiducia" so vorgegeben wird.
Aussagen der Banker wie "Das geht nicht anders im Rechenzentrum" ist ja allgemein eine beliebte -vorgeschobene- Begründung.
Das mit "Fiducia kann nicht anders" glaub ich nämlich nicht.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 13:22 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von infoman

warum soll die Bank den Fehler des Buchhalter "ausbügeln".


Weil Sie kundenfreundlich sind / sein sollen.
Der Einreicher verliert sowieso schon einen Buchungstag.
Deine Äusserung finde ich einfach nur "Stures Verhalten" !

Die Bank soll bitte einfach nur "kundenfreundlicher Dienstleister sein".
Das maschinelle Hochsetzen Frist kostet niemanden Schweiß
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 13:57 Uhr  ·  #9
@Holger: Leider gibt es garkeine deutsche Sichtweise sondern es gibt eine Volksbanken- und eine Sparkassensichtweise. Und solange das schon nicht über einen Hut zu bringen ist gibt es in meinen Augen keine deutsche Sichtweise. Und deine aufbrechenden Bankenmärkte oder was auch immer du da schreibst verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht. Was hat das mit der Reaktion auf falsche Vorlagefristen bei SEPA Lastschriten zu tun?

kontext hat genau den von mir gemeinten Abschnitt aus der Sparkassen Inkassovereinbarung gezeigt. Warum muss die Volksbankengruppe hier wieder ein eigenes - von der Realität weit entferntes - Süppchen kochen? Fälligkeit passend machen ist doch nun wirklich die einzig naheliegende Vorgehensweise! Wieso muss man sich diesbezüglich mit Kunden auseinandersetzen? Völlig überflüssig in meinen Augen.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 16:17 Uhr  ·  #10
Na, es geht um den Sinn "hinter" der SEPA-Lastschrift-Idee. Denn mal ehrlich: Wenn eh alles egal ist und jeder herumändern darf, wie er will, warum sollten wir den Aufwand mit den Terminen überhaupt treiben? Das was Holger meint, ist die "verwöhnte" Denke der deutschen Lastschrifteinzieher, die ihre alten Räppelchen ins SEPA-Zeitalter mit hinüberretten möchten. Das Bankengruppen dies auch noch auf breiter Front unterstützen, halte ich persönlich eher für zu kurz gedacht.

Hier von "Kunden(un)freundlichkeit" zu sprechen, ist in meinen Augen Unsinn, sind die Termine verpasst, dann kann die Buchung doch vernünftig einfach neu gebucht werden - wenn Buchhaltung und Software fit sind, dann sollte man dies einfach wissen. Es gehört sich dann auch, dies ggü. allen vernünftig zu kommunizieren.
Ich persönlich halte es denn eher für Kundenunfreundlich ggü. den Zahlungspflichtigen, wenn sich alle Beteiligten der Kette nicht an die Vereinbarungen halten, nämlich genau den vereinbarten Termin einzuhalten!

Gruß
Raimund
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 04.01.2014 - 17:51 Uhr  ·  #11
Na ja, hier zeigen sich die unterschiedlichen Sichtweisen ja deutlich. Schade, dass auch SEPA weiterhin nicht zu einem einheitlichen Verhalten in der Bankenwelt führt.
msa
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 02:58 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von kontex
Die Bank soll bitte einfach nur "kundenfreundlicher Dienstleister sein".
Das maschinelle Hochsetzen Frist kostet niemanden Schweiß


OK, und wer zahlt dann evtl. anfallende Rückastschriftgebühren, wenn eine Bank / ein Zahlungspflichtiger die Lastschrift zurückgibt, weil sie an einem anderem als dem angekündigten Belastungstag belastet wird? Wir wir gelesen haben GIBT es diesen Fall ja.

Und mal im Ernst: Wenn ein Buchhalter die erstellte (Belastungstermine sind dem Zahlungspflichtigen kommuniziert worden) SEPA-Datei nicht rechtzeitig zur Bank überspielt, dann würde ich dem schön in den Arsch treten. Das ist seine Aufgabe, und unabhängig vom Hochsetzen schädigt er damit auch die Liquidität der Firma!
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 03:41 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von msa

Zitat geschrieben von kontex
Die Bank soll bitte einfach nur "kundenfreundlicher Dienstleister sein".
Das maschinelle Hochsetzen Frist kostet niemanden Schweiß


OK, und wer zahlt dann evtl. anfallende Rückastschriftgebühren, wenn eine Bank / ein Zahlungspflichtiger die Lastschrift zurückgibt, weil sie an einem anderem als dem angekündigten Belastungstag belastet wird? Wir wir gelesen haben GIBT es diesen Fall ja.



Warum sollte eine Bank die Lastschrift zurückgeben, von dem ursprünglichen Termin weis Sie dann nichts.
Und den Fall das nun ein Zahlungspflichtiger die Lastschrift zurückgibt weil verspätet den müssten dann demnächst erst mal die Gerichte entscheiden.
Immerhin bleibt der Zahlungsanspruch des Gläubigers bestehen, und der Zahlungspflichtige gerät in Verzug.
Einhellige Meinung bei unseren Mineralöl-Anwendern: "Wer auf dieser Welle reitet dem wird erstmal sofort die Tankkarte gesperrt",

Kann aus eigener Erfahrung nur berichten das ich bei der Deutschen Bahn ein Jahr lang einen Vorgang über 18,00 EUR hatte weil ich eine Lastschrift habe zurückgehen lassen. Da hat es mir garnichts genutzt das ich Recht hatte und seitens der Bank sofort meine 18,00 wiederbekomme hab.

Glaubst du wirklich ein Zahlungspflichtiger lässt eine Lastschrift zurückgehen weil "verspätet", obwohl der Anspuch ansonsten in Ordnung ist.
Ich glaube das (noch) nicht.
Muss man mal als ganzes mit den Folgen sehen, und nicht nur mit der SEPA-Brille.
msa
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 06:39 Uhr  ·  #14
Dass die Zahlungsverpflichtung bestehen bleibt ist klar, daran rüttelt ja auch niemand. ICH würde die LA deswegen auch nicht zurückgehen lassen, klar. Aber wie Du gelesen hast, gibt es wohl schon 2 Banken in .de (und weitere werden garantiert folgen), die Whitelists anbieten. Also die Möglichkeit für Kontoinhaber, Lastschriften generell automatisch zurückgehen zu lassen, es sei denn sie sind avisiert und für einen bestimmten Belastungstag und eine bestimmte Betragshöhe vorab vom Kontoinhaber freigegeben. Und von diesen Kontoinhabern gibts eine große Zahl, die sowas mit Begeisterung nutzen werden, das kannst Du mir glauben. Ich habe in dem Bereich genug Erfahrung. Ich ziehe monatlich > 5000 Lastschriften ein.

Und was die Mineralöl-Wirtschaft betrifft: Wir hatten letzte Woche auch ein Telefonat, in dem der Betreiber der Tankstelle, wo wir Tankkarten haben, recht unverschämt forderte, dass das am 2. Januar eingegangene SEPA-Mandat umgehend ausgefüllt zu werden hat und man das dann sofort ihm zurücksenden und der Bank schicken muß. Auf Nachfrage hin kam dann raus, dass er ein B2B Mandat haben will - obwohl bisher die normale Einzugslastschrift gereicht hat. Wenn man das Ganze nicht unverzüglich macht, dann muß er die Tankkarten sperren, meinte er. Dummerweise haben wir entschieden, dass wir generell keine B2B Mandate auf unser Firmenkonto erteilen, und diesem Tankstellenbetreiber schon gleich garnicht, er hat in den letzten Jahren mehrfach falsch abgebucht und das nicht gleich begriffen bzw. eingesehen. Gerade vor dem Hintergrund kommt eine unwiderrufliche Selbstbedienung schon gleich garnicht in Frage. Wir haben dem dreisten Herren gesagt, dass er die Karten am besten sofort sperren soll, denn es gibt genug Alternativen. Die Alternative war auch in 10min gefunden: Eine andere Tankstelle etwa 100m von der bisherigen entfernt. Der Betreiber dort ist mit einer CORE-LA zufrieden und war über das Ganze etwas amüsiert. Ihm waren wohl schon einige neue Kunden zugelaufen, die sich alle gesagt hatten, wer nicht will der hat schon - im Bezug auf den dreisten Kollegen. Will sagen: Es gibt fast immer eine Alternative...

Und von wegen SEPA-Brille: Klar muß man nicht päpstlicher sein als der Papst. Allerdings sind die SEPA-Regularien Vorschriften, zu deren Einhaltung man sich per Unterschrift verpflichtet hat.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 08:32 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von kontex
Muss man mal als ganzes mit den Folgen sehen, und nicht nur mit der SEPA-Brille.

Der Satz trifft den Nagel nämlich genau auf den Kopf! Die ganzen SEPA Regeln sind nur solange nützlich, solange sie niemanden am Markt behindern. Und wenn die Vorlagefrist zusammen mit der Vorabinfo dazu dienen soll, dass der ZP Deckung anschaffen kann, wer also kann sich darüber beschweren, wenn eine LS einen oder zwei Tage später als angekündigt belastet wird? Man muss doch auch mal den Geist dahinter und die Praxis sehen. Mit dem Regelwerk (von dem ich manchmal glaube, dass es für Maschinen gemacht wurde) müssen Millionen Teilzeitkräfte und semiprofessionelle Halb-/Teilzeitbuchhalter sowie technisch völlig unbeleckte Vereinskassierer klar kommen. Und das sind keine Ausnahmen und keine kleinen Postenzahlen. Das Personal und die Prozesse in den Firmen und Vereinen sind auf die alte DTA Lastschrift ohne diese Zwänge ausgelegt und das ändert sich nicht einfach, weil jetzt plötzlich ein viel komplizierterer Prozess gilt, um an sein Geld zu kommen.
Von daher sollten Banken m.E. die ganze Sache mehr aus dem Blickwinkel ihrer Kunden sehen, von denen sie letzlich leben! Natürlich muss sich das ganze in einem Rahmen bewegen, der nicht zu überdimensionalen Rückgaben führt. Denn übermäßige Rückgaben außerhalb der regulären Rückgabefrist (wegen fehlender oder falscher Prenoti) wären auch ein größeres Risiko für die Bank des ZE. Aber hier sollte man nicht allein das Rückgaberisiko betrachten sondern auch die Rückgabewahrscheinlichkeit und ein bisschen Mut zur Lücke zeigen!
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 11:08 Uhr  ·  #16
Das der Prozess komplizierter ist, ist klar - aber das ändert sich nicht durch eine in meinen Augen falsche Toleranz an dieser Stelle. Das Problem der komplexen Verarbeitung lässt sich doch nicht mit einem "na, das wird schon" lösen, hier muss einfach vorher die Arbeit investiert werden. Dem einen oder anderen Buchhalter oder Vereinskassierer mag ja hier mit einer Konvertierung geholfen sein, aber schlussendlich hilft doch nur eine saubere Umstellung.
Mut zur Lücke? Mit fällt hier eher spontan der Begriff "Bärendienst" ein.
Ich kann irgendwie nicht verstehen, wenn Zahlungsdienstleister ja doch ziemlich offensichtlich falsch deklarierte Buchungen einfach so durchwinken, nur um der Diskussion aus dem Weg zu gehen. Ok, klar: Im Streitfall liegt der schwarze Peter bei den Einreichern, aber man kann es sich auch imho etwas zu einfach machen.

Wenn ich eins gelernt hab Im elektronischen Zahlungsverkehr: Probleme machen doch nicht die 99,9% bei denen alles schön glatt läuft - spannend sind nur die 0,1%, die irgendwelche Besonderheiten aufweisen ;)

Gruß
Raimund
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 11:44 Uhr  ·  #17
Hallo Raimund,

Zitat geschrieben von Raimund Sichmann

Wenn ich eins gelernt hab Im elektronischen Zahlungsverkehr: Probleme machen doch nicht die 99,9% bei denen alles schön glatt läuft - spannend sind nur die 0,1%, die irgendwelche Besonderheiten aufweisen ;)


Full ACK, aus über 35 Programmierer-Jahren kann ich dir nur sagen "Ist nicht auf den Zahlungsverkehr begrenzt."
M.E. ist es bei der Programmierei generell so das die 0,1% ca. 90% der Zeit verursachen

Ansonsten schließe ich mich deiner Null-Toleranz-Denke natürlich nicht an. (nicht böse gemeint).

Bei uns laufen bei ca. 80 Anwendern monatlich > 100.000 Lastschriften durch.
Das wird noch einige Diskussionen im Anwender-Support geben.

Was mich aber am meisten stört:

*WARUM wird das nicht einheitlich geregelt*

Seit Oktober 2013 erstellen wir bei (wenigen) Anwendern SEPA.XML-Dateien im Echtbetrieb.
Und da war "verspätet" kein Thema.
Ich bin doch nicht auf die Idee gekommen, dass das Thema unterschiedlich gehandhabt wird, obwohl ich mich bereits 1 1/2 Jahre mit SEPA beschäftige.
Nun bin ich wieder unter Zeitdruck "TARGET-2-gerechte Bankarbeitstage" zu berücksichtigen/programmieren.

Genau so wie ich letzte Woche feststellen mußte das der Transportweg "HBCI" nicht erlaubt mehrere Sammler in einer Datei zu haben.
Obwohl die SEPA.XML-Formal in Ordnung ist.
Nachdem ich die notwendigen Aufteilungen der Erst/Folge/Termin-Kriterien in einzelne Dateien programmiert habe, bekommt ein Anwender von uns plötzlich 14(!) SEPA.XML die alle einzeln - zum richtigen Zeitpunkt - jeweils mit eigener TAN - eingereicht werden müssen.
Da gab es früher nur eine DTAUS-Datei.

Glaubst du die Anwender rufen "Hurra wir haben SEPA".
Hab ich noch nicht gehört.

Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag.

mfg
Wolfgang
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 13:35 Uhr  ·  #18
Ja Wolfgang, genau das ist es. Und nur um der Regeln Willen hier auf etwas zu beharren, damit es nur ja "richtig" ist finde ich unnötigen Formalismus. Was passiert den Beteiligten denn, wenn es falsch läuft? Gut, es mag dann den ein oder anderen Kasper geben, der bemerkt hat, dass Belastung nicht mit Prenoti überein stimmen. Aber gibt der nur aus diesem Grund die Lastschrift zurück? Muss man das wirklich befürchten? Ich glaube nicht. Denn die Forderung bleibt ja. Das heißt, die verursachten Kosten wird der Kasper im Zivilprozess eh tragen. Und wieviele Fälle mag es geben, bei denen sich nach der regulären Rückgabefrist noch herausstellt, dass die Belastung falsch war und er nun zufällig diese auch noch zurück geben kann, weil die Prenoti falsch war? Ich glaube, man gewinnt eher im Lotto.
Aber die Diskussion bringt uns eh nicht weiter, die Banken werden ohne richterliche Entscheidung nichts ändern.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 13:44 Uhr  ·  #19
Zitat geschrieben von kontex
*WARUM wird das nicht einheitlich geregelt*

genau das wird es doch.

nur manche Banken (in deinem Beispiel: Sparkassen) weichen von der Norm ab.
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Re: Annahme verweigert weil Vorlagefrist nicht eingehalten

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Gepostet: 05.01.2014 - 13:48 Uhr  ·  #20
Zitat geschrieben von infoman
nur manche Banken (in deinem Beispiel: Sparkassen) weichen von der Norm ab.

Nix Norm! Was sich als Norm herausstellen wird, zeigt sich erst noch. Im Moment handhaben es die beiden großen Gruppen unterschiedlich. Von Norm zu sprechen halte ich für verfrüht. Die Volksbanken werden auch noch auf den Trichter kommen, wenn es genug Reklamationen gegeben hat :)
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