Hallo Forum,
bekanntermaßen gibt es ja Fristen für die Einreichung von SEPA-Lastschriften (D-5, D-2, D-1).
Gestern wurde nun die Annahme von Lastschriften *verweigert* weil diese Vorlagefrist überschritten ist.
Die Frist-Überschreitung war uns von der Sache klar, und wir kennen es eben so das in diesem Fall die Lastschriften trotzdem angenommen werden, aber erst nach Ablauf der entsprechenden Vorlage-Frist ausgeführt werden. So können wir mit "verspätet" leben.
Aber "wird nicht mehr angenommen" hat uns doch gestern "vom Stuhl gehauen !"
2 Bank-Mitarbeiter haben uns erklärt das so die SEPA-Regeln sind und vom Rechenzentrum (Fiducia) so vorgegeben sind, da kann man nix ändern.
Auf mein Einwand: "Aber Sparkasse macht das doch" wurde nicht eingegangen, "was die anderen machen ..."
Ein dickes Ding.
Das bedeutet als in der Praxis, das eine SEPA-Datei ungültig wird wenn es z.B. ein Buchhalter es nicht rechtzeitig schafft/versäumt eine erstellte SEPA.XML punktlich an die Bank zu übermitteln.
Also bisher kenne ich das von Sparkassen (bundesweit) so das die Dateien trotzdem angenommen werden.
Frage nun in die Runde:
Welche Erfahrungen sind mit der Vorlage-Frist bekannt.
Ist das nun ein Einzel-Fall der Bank (hier BLZ 50661639), oder generell beim Fiducia-Rechenzentrum so ?
Bei Sparkassen ist das kein Problem, mit GAD-RZ hab ich noch keinen Vorgang gehabt.
Oder ist das ein Bank-spezifischer einstellbarer Parameter nur für die BLZ 50661639) und die beiden Bank-Berater haben wir was vom Pferd erzählt ?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
bekanntermaßen gibt es ja Fristen für die Einreichung von SEPA-Lastschriften (D-5, D-2, D-1).
Gestern wurde nun die Annahme von Lastschriften *verweigert* weil diese Vorlagefrist überschritten ist.
Die Frist-Überschreitung war uns von der Sache klar, und wir kennen es eben so das in diesem Fall die Lastschriften trotzdem angenommen werden, aber erst nach Ablauf der entsprechenden Vorlage-Frist ausgeführt werden. So können wir mit "verspätet" leben.
Aber "wird nicht mehr angenommen" hat uns doch gestern "vom Stuhl gehauen !"
2 Bank-Mitarbeiter haben uns erklärt das so die SEPA-Regeln sind und vom Rechenzentrum (Fiducia) so vorgegeben sind, da kann man nix ändern.
Auf mein Einwand: "Aber Sparkasse macht das doch" wurde nicht eingegangen, "was die anderen machen ..."
Ein dickes Ding.
Das bedeutet als in der Praxis, das eine SEPA-Datei ungültig wird wenn es z.B. ein Buchhalter es nicht rechtzeitig schafft/versäumt eine erstellte SEPA.XML punktlich an die Bank zu übermitteln.
Also bisher kenne ich das von Sparkassen (bundesweit) so das die Dateien trotzdem angenommen werden.
Frage nun in die Runde:
Welche Erfahrungen sind mit der Vorlage-Frist bekannt.
Ist das nun ein Einzel-Fall der Bank (hier BLZ 50661639), oder generell beim Fiducia-Rechenzentrum so ?
Bei Sparkassen ist das kein Problem, mit GAD-RZ hab ich noch keinen Vorgang gehabt.
Oder ist das ein Bank-spezifischer einstellbarer Parameter nur für die BLZ 50661639) und die beiden Bank-Berater haben wir was vom Pferd erzählt ?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise