Zitat geschrieben von Wilischgeist
An dieser Stelle eine persönliche Meinung: Grundsätzlich stimme ich dem zu, dass per Internet erteilte Mandate auch gehen sollten - aber zur Zeit ist die Gesetzlage eine andere. Über die Sequenz einer Lastschrift kann man auch philosophieren - aber zur Zeit ist die Gesetzlage durch die EU-Verordnung, durch das SEPA-Begleitgesetz, durch die Inkassovereinbarung und letztlich durch die Kundenbedingungen des Zahlungspflichtigen klar geregelt. Verstöße dagegen bringen rechtliche Nachteile mit sich - deren "Tragweite" man sich bewusst sein muss.
Mit der Rechtslage hat das rein gar nichts zu tun. Laut Rechtslage gibt es keine Formvorschrift für ein Mandat. Dementsprechend muss es rein rechtlich auch nicht händisch unterschrieben vorliegen. Genau so haben sich auch das Bundesfinanzministerium (ich meine die waren es) und die Deutsche Bundesbank dazu geäußert.
Klingt toll, ist es aber nicht, da es nur die halbe Wahrheit ist.
Alle Banken in Europa haben untereinander verbindliche Regeln vereinbart, auf welcher Grundlage sie Zahlungen und Lastschriften untereinander austauschen und akzeptieren und welche bindenden Formalien im Reklamationsfall einzuhalten sind. Dazu gehört eben dass das Mandat bei einer Reklamation händisch unterschrieben vorliegen muss.
D.h. der Handler, der kein handisch unterschriebenes Mandat vorliegen hat, verstößt damit nicht gegen geltendes Recht! Aber wenn sein Schuldner sagt, der hat gar kein Mandat kann er das im Vertragsverhältnis zu seiner Bank nicht widerlegen (denn auch hier hat er unterschrieben, dass die händisch unterschrieben vorzuliegen haben) und seine Bank kann das damit der anderen Bank nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Regularien vorweisen. Die Lastschrift kann also bis zu 13 Monaten zurückgegeben werden
@Powerotto: Das mit dem Referenz teile ich später mit ist für den Fall gedacht, dass man ein fertiges Mandat Online stellt, dass der Schuldner ausfüllt und dann unterschrieben an den Einreicher zurück sendet. Dann reicht es die Referenz -vor dem Einzug- mitzuteilen. Wir machen das z.B. bei unseren Vereinen so. Aber das Mandat muss händisch unterschrieben vorliegen, ansonsten gilt die 13 Monatsfrist.
Bei deinem Konstrukt wäre es -wenn Du Schuldner hast, die immer wieder Bestellen, gar nicht notwendig, immer OOFF zu nehmen. Du könntest auch einfach nur ein Mandat nehmen. Das Risiko der Rückgabe ist das Gleiche, solange Du keine Unterschrift hast. Mit dem wiederkehrenden Mandat könntest Du das Risiko aber minimieren, wenn Du einer Rechnung einfach ein Mandat dran hängst und darum bittest das unterschrieben zurück zusenden. Jeder der das macht ist ein Risikofall für Dich weniger.
Viele Grüße
Holger