Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

 
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 17.01.2014 - 09:02 Uhr  ·  #21
http://www.die-deutsche-kredit…072012.pdf

Seite 7

"Mandatsreferenz WIRD SEPARAT M ITGETEILT"


somit interpretiere ich folgende vorgehensweise:

in der Prenotifikation der 1. Rechnung teile ich mit Mandatsreferenznummer z.B. 2014-00001 also lfd Rechnungsnummer
in der Prenotifikation der 2. Rechnung teile ich mit Mandatsreferenznummer z.B. 2014-00002 also lfd Rechnungsnummer

dann mache ich einen lauf mit SEPA SeqType <OOFF> und habe 2 Mandatsreferenznummern !


Beispiel siehe auch hier:

https://marcos-software.de/unicorn-rakuten-kaufen-l/
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 17.01.2014 - 10:44 Uhr  ·  #22
Zitat
Wir werden den DTA-Zahlungsverkehr "gezwungenermaßen" über den 1.2. hinaus aufrecht erhalten. Aber für Abbuchungsaufträge ist das Ende am 1.2. gekommen. Das ist Konsens in der DK (Deutsche Kreditwirtschaft).


@spkolpe: vielen Dank

Das wäre doch mal eine brauchbare Aussage.
Vielleicht könnten sich die Softwarehersteller auch darauf einigen.
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 17.01.2014 - 15:07 Uhr  ·  #23
@powerotto_007

Hallo,

grundsätzlich ist die Herangehensweise - im Hintergrund ein Mandat, bei Forderungseinzug immer eine neue Mandatsreferenz - nicht verkehrt ... rein technisch betrachtet. Man kann ein Teil der SEPA-Regularien - salopp ausgedrückt - vernachlässigen.


Rechtlich führt das Ganze aber in eine "Sackgasse". Angenommen es liegen gültige Mandate vor (rechtssicher sind zu Zeit nur drei Arten - das schriftlich, das per Qualifizierten Signatur erteilte und das e-Mandat, im Internet erteilte dagegen nicht!).

Was passiert bei Verwendung - der Kunde hat ein Blankomandat (besser wäre Begriff Rahmenmandat) erteilt. Im Falle OOFF gibt der Zahlungsempfänger klar und deutlich an, dieses Mandat auch nur einmal zu verwenden. D.h. vor jeder Rechnungslegung ist ein neues Mandat (eins der drei Arten) einzuholen. All diese eingeholten Mandate sind zu verwalten und zu archivieren (mind. 14 Monate).

Zudem wird rechtlich zwischen einem einmaligen und einem wiederkehrendem Mandat unterschieden - der Autorisierungstext ist unterschiedlich. Die Verwendung OOFF ist mit der FNAL gleichzusetzen. Hier zeigt der Zahlungsempfänger klar an, das Mandat künftig nicht mehr zu verwenden.

Das bedeutet - das in Deinem Fall für jede einzelne Rechnung auch einzeln ein (einmaliges) Mandat vorliegen sollte - sonst passiert das, was bereits geschildert wurde ... ein Einzug kann wg. ungültigem Mandat zurückgegeben werden.

An dieser Stelle eine persönliche Meinung: Grundsätzlich stimme ich dem zu, dass per Internet erteilte Mandate auch gehen sollten - aber zur Zeit ist die Gesetzlage eine andere. Über die Sequenz einer Lastschrift kann man auch philosophieren - aber zur Zeit ist die Gesetzlage durch die EU-Verordnung, durch das SEPA-Begleitgesetz, durch die Inkassovereinbarung und letztlich durch die Kundenbedingungen des Zahlungspflichtigen klar geregelt. Verstöße dagegen bringen rechtliche Nachteile mit sich - deren "Tragweite" man sich bewusst sein muss.

Irgendwann wird mal das eine oder andere - vllt. auch im Zuge eines juristischen Streitfalls neu aufgerollt und neu abgestimmt - praxisbewußt geändert. Einige "starke" Marktteilnehmer setzen sich ja jetzt schon wissentlich darüber hinweg. Jeder der zum Beispiel bei paypal mit SEPA-LAstschrift bezahlt, sollte sich bewußt sein, dass seine Bank rein theoretisch das Recht hätte, dessen Konto wg. Vertragsverletzung zu kündigen - schliesslich steht in den Kundenbedingunen "....Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seinem Kreditinstut vereinbarten Art und Weise zu erteilen." Aber - wer will das schon :-)

Gruß Frank
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 17.01.2014 - 16:03 Uhr  ·  #24
Aktuelle Information zu diesem Thema:

http://www.handelsblatt.com/fi…49408.html

Brüssel. Die längere Umstellungsfrist für Banküberweisungen auf das Sepa-Format wird laut EU-Kommission Mitte Februar endgültig unter Dach und Fach sein. Die Verschiebung werde dann rückwirkend zum Stichtag 1. Februar greifen, sagte die Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Freitag der dpa in Brüssel. Die EU-Staaten und das Europaparlament wollten in den nächsten Wochen den von der EU-Kommission vorgeschlagenen sechsmonatigen Aufschub besiegeln.
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 17.01.2014 - 18:02 Uhr  ·  #25
Ja, und in der Zeit bis zur Umsetzung sollen die Banken jetzt gegen geltendes Recht verstossen oder wie? Das wird ja spannend. :sick:
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 18.01.2014 - 13:18 Uhr  ·  #26
Zitat geschrieben von Wilischgeist

An dieser Stelle eine persönliche Meinung: Grundsätzlich stimme ich dem zu, dass per Internet erteilte Mandate auch gehen sollten - aber zur Zeit ist die Gesetzlage eine andere. Über die Sequenz einer Lastschrift kann man auch philosophieren - aber zur Zeit ist die Gesetzlage durch die EU-Verordnung, durch das SEPA-Begleitgesetz, durch die Inkassovereinbarung und letztlich durch die Kundenbedingungen des Zahlungspflichtigen klar geregelt. Verstöße dagegen bringen rechtliche Nachteile mit sich - deren "Tragweite" man sich bewusst sein muss.


Mit der Rechtslage hat das rein gar nichts zu tun. Laut Rechtslage gibt es keine Formvorschrift für ein Mandat. Dementsprechend muss es rein rechtlich auch nicht händisch unterschrieben vorliegen. Genau so haben sich auch das Bundesfinanzministerium (ich meine die waren es) und die Deutsche Bundesbank dazu geäußert.
Klingt toll, ist es aber nicht, da es nur die halbe Wahrheit ist.
Alle Banken in Europa haben untereinander verbindliche Regeln vereinbart, auf welcher Grundlage sie Zahlungen und Lastschriften untereinander austauschen und akzeptieren und welche bindenden Formalien im Reklamationsfall einzuhalten sind. Dazu gehört eben dass das Mandat bei einer Reklamation händisch unterschrieben vorliegen muss.
D.h. der Handler, der kein handisch unterschriebenes Mandat vorliegen hat, verstößt damit nicht gegen geltendes Recht! Aber wenn sein Schuldner sagt, der hat gar kein Mandat kann er das im Vertragsverhältnis zu seiner Bank nicht widerlegen (denn auch hier hat er unterschrieben, dass die händisch unterschrieben vorzuliegen haben) und seine Bank kann das damit der anderen Bank nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Regularien vorweisen. Die Lastschrift kann also bis zu 13 Monaten zurückgegeben werden

@Powerotto: Das mit dem Referenz teile ich später mit ist für den Fall gedacht, dass man ein fertiges Mandat Online stellt, dass der Schuldner ausfüllt und dann unterschrieben an den Einreicher zurück sendet. Dann reicht es die Referenz -vor dem Einzug- mitzuteilen. Wir machen das z.B. bei unseren Vereinen so. Aber das Mandat muss händisch unterschrieben vorliegen, ansonsten gilt die 13 Monatsfrist.
Bei deinem Konstrukt wäre es -wenn Du Schuldner hast, die immer wieder Bestellen, gar nicht notwendig, immer OOFF zu nehmen. Du könntest auch einfach nur ein Mandat nehmen. Das Risiko der Rückgabe ist das Gleiche, solange Du keine Unterschrift hast. Mit dem wiederkehrenden Mandat könntest Du das Risiko aber minimieren, wenn Du einer Rechnung einfach ein Mandat dran hängst und darum bittest das unterschrieben zurück zusenden. Jeder der das macht ist ein Risikofall für Dich weniger.

Viele Grüße

Holger
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 19.01.2014 - 10:20 Uhr  ·  #27
Zitat geschrieben von kontex

Zitat geschrieben von spkolpe

Wir werden den DTA-Zahlungsverkehr "gezwungenermaßen" über den 1.2. hinaus aufrecht erhalten. Aber für Abbuchungsaufträge ist das Ende am 1.2. gekommen. Das ist Konsens in der DK (Deutsche Kreditwirtschaft).


Interessant.
Gibt es dazu verlässliche Quellen ?


Die Rundschreiben, die in meinem Büro liegen. :-)
Eine öffentliche Quelle kann ich (noch) nicht liefern.

Vielleicht reicht aber auch die Begründung aus:
Die Abbuchungsaufträge wurden von den Banken gekündigt. Weiterhin Einzüge in diesem Verfahren zuzulassen, stellt ein großes Risiko für die Banken dar. Einzugsermächtigungslastschriften kann man 8 Wochen oder sogar 13 Monate zurückgeben. Aber ein einmal gebuchter Abbuchungsauftrag lässt sich nicht rückgängig machen. Wenn dann der Zahler widerspricht, hat die Bank ein Problem.
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 19.01.2014 - 12:25 Uhr  ·  #28
@spkolpe

Danke für die Info.
Bitte halte uns auf dem laufenden wenn es offizielle Quellen gibt.
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Gepostet: 23.01.2014 - 08:06 Uhr  ·  #29
EU-Staaten und -Parlament stimmen zu
Grünes Licht für SEPA-Fristverlängerung

Die Verschiebung der Frist für die Umstellung auf das neue europäische Zahlungssystem SEPA auf den 1. August ist nun sicher. Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments einigten sich darauf, einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/sepa112.html
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"EU gewährt mehr Zeit, der Bund will aber nicht"

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Gepostet: 23.01.2014 - 11:01 Uhr  ·  #30
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 23.01.2014 - 13:33 Uhr  ·  #31
Da habt ihr ja die Quelle: "Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag werde aber zum 1. Februar 2014 eingestellt, heißt es weiter."

Hier noch meine: DSGV vom 14.1.: Es herrscht bislang weitgehender Konsens, dass Abbuchungsaufträge nicht weiter unterstützt werden sollen. Da die Institute deren Auslaufen kommuniziert haben, können sie nicht beurteilen, ob Kunden auf andere Lastschriftprodukte, Daueraufträge, Überweisungen o. ä. ausgewichen sind. Insofern müsste man jeden Zahler fragen, welche ehemals erteilten Abbuchungsaufträge wieder aufleben sollten. Dies ist nicht realistisch.
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 23.01.2014 - 13:47 Uhr  ·  #32
Einzugsermächtigungen sind demnach aber auch nach dem 1.2. noch möglich.
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 23.01.2014 - 14:03 Uhr  ·  #33
Bundesbank und Sepa Rat:

Zitat:
"Gleichzeitig wird die Deutsche Kreditwirtschaft
grundsätzlich die Voraussetzungen dafür
schaffen, dass Banken und Sparkassen notfalls noch solche Zahlungen abwickeln können,..."

Quelle:
http://www.bundesbank.de/Redak…auto,0,201

Fazit: die Bank entscheidet ob und wie sie die Möglichkeit schafft! Es gibt keinen Freibreif für die Nachzügler! Je nach Auffassung sind ggfs. auch gesonderte Vereinbarungen zwischen Bank und dem Auftraggeber nötig
von einer möglichen Bepreisung dieses "Notfallszenarios" mal ganz abgesehen...

Od
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 24.01.2014 - 08:39 Uhr  ·  #34
Alle Banken müssen zumindest passiv am DTA-Verfahren bis 1.8. teilnehmen. Aber welche Bank kann es sich angesichts des Wettbewerbs schon leisten, die aktive Teilnahme zu verweigern?
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 27.01.2014 - 12:45 Uhr  ·  #35
Denke SEPA Verlängerung ist nicht - oder doch? Dies hier erreicht mich heute von unserem Banker:

Abbuchungsverfahren
(Einlösungen)

• Uns zur Einlösung vorgelegte Abbuchungslastschriften werden wir bis zum 04.02.2014 wie bisher einlösen.
• Ab dem 04.02.2014 werden diese Aufträge zurückgewiesen.
• Wir verhalten uns damit gem. AGB-Änderungsinformation
• Da alle Banken das Verfahren abschalten (Kündigung u.a. durch den Dachverband der Deutschen Kreditwirtschaft), sollten sich die Lastschfirtvorlagen auf absolute Ausnahmen beschränken.

Bisheriges DTA-Format
(Lastschriften, Abbuchungsaufträge)

• DTAUS-Dateien (Abbuchungsaufträge) werden von uns nach dem 31.01.2014 abgewiesen. Eine Information darüber erhalten Sie über Ihr EBICS-Bankprotokoll (PTK).
• Bei Bedarf können Sie den Konvertierungs-Service für diese Lastschrift-Variante zur Konvertierung in die SEPA-B2B-Lastschrift mit uns vereinbaren (SEPA Sorglos-Paket).
• Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende B2B-Mandate vereinbart haben und diese auch bei den Banken der Zahlungspflichtigen hinterlegt sind.
(In jedem Fall steht das neue SEPA-Firmenlastschriftverfahren als Nachfolger zum Abbuchungsauftragsverfahren im XML-Format über unser Haus uneingeschränkt zur Verfügung)

Weiter unten kommt das hier:
• DTAUS-Dateien werden von uns auch nach dem 31.01.2014 angenommen und verarbeitet.
• Fristverlängerung (Stand heute) bis zum Ablauf des 31.07.2014

Fazit

• Es bleibt weiterhin formell beim SEPA-Start ab 01.02.2014
• Nutzen Sie diesen Termin 01.02.2014 für Ihre Migration
• Sofern Abhängigkeiten bestehen (z.B. Fibu-Systemanbieter kann kein SEPA-Update zum 01.02.2014 einrichten) ist DTAUS weiterhin möglich
Dennoch:
• Lassen Sie sich von der SEPA-Migration im jetzt vorliegenden Status Ihres Projektes bitte nicht abbringen
• Mit einer SEPA-Migration ab 01.02.2014 gewinnen Sie wertvolle Zeit, um ggfs. aufkommende ungeplante Themen (Programmfehler im ERP, Fibu, etc. oder Prozessverbesserungen, etc.) geordnet zu identifizieren und diese termingerecht spätestens bis 01.08.2014 migrieren zu können
• Bei allen Fragen kommen Sie bitte jederzeit und sehr gern weiterhin uneingeschränkt auf mich zu
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Re: Ist die Sepa Verschiebung jetzt bereits entschieden ?

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Gepostet: 27.01.2014 - 12:50 Uhr  ·  #36
Ja, ist schwierig. Wer seinen FinTS Bankrechner schon umgestellt hat hat ja schon jetzt kein IZV mehr angenommen. Aber das war ja in dem Gedanken, dass damit Ende Januar sowieso Schluss ist.
Das aber jetzt nochmal rückgängig zu machen? Hmmm, ich gehe nicht davon aus. Wird also Krücken geben müssen, noch IZV auf Datenträger, Belegen oder kostenlose Konvertierungen entgegen zu nehmen.
Schlimm ist das. Alle waren auf den Termin fixiert, jetzt müssen sich alle mit Krücken beschäftigen. Wer sowas entscheidet gehört mal in die IT-Administration gesteckt für paar Monate!
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