Hallo woupi, ja, die DKB hat einiges geändert, das jetzt anders läuft (bei Dir lief) als bisher. Deswegen die Verwirrung.
Hier ein Versuch, nochmal die relevanten Punkte zusammenzufassen und Dir weiter zu helfen.
Du schreibst immer, dass Du eine "alte HBCI-Karte" hattest. Das bedeutet, dass du ZWEI voneinander UNABHÄNGIGE Zugänge hattest:
1. Zugang über HBCI mit DDV-Chipkarte, verwendbar nur beim Banking via Software.0
2. Zugang mit Anmeldename, PIN und TAN, verwendbar für WebBanking UND Softwarebanking.
Du hast nun beim Zugang 2. das TAN-Verfahren von iTAN auf chipTAN umgestellt. Dabei blieb der Anmeldename gleich, nur wird bei Aufträgen nun eben eine chipTAN verwendet anstatt früher einer iTAN.
Der Zugang 1. blieb davon völlig unberührt - der kann nach wie vor weiter genutzt werden!
Bei B4 ist es so, dass man für das Abrufen von Umsätzen und das Senden von Aufträgen VERSCHIEDENE Zugänge hinterlegen und benutzen kann. Ich gehe davon aus, dass das bei Dir bei der Einrichtung so gemacht wurde. Ich bin sicher, dass bei Dir zum Abrufen der Umsätze Dein Zugang 2. verwendet wird - Vorteil ist, dass man damit beim Abrufen von Umsätzen nur die PIN eingeben muß (und diese kann im Programm abgespeichert werden, dann muß man garnichts eingeben) und nicht jedes Mal die Karte einstecken muß.
Für das Senden von Aufträgen wird der Zugang 1. benutzt - Vorteil ist, dass man nur die Karte einstecken muß aber nicht eine TAN eingeben.
Wenn Du in B4 in das Menü Ansicht/Bankzugänge gehst, dann müßtest Du da für die DKB ZWEI Einträge finden. Beim Zugang 1. ist unter Benutzerkennung entweder Dein Anmeldename oder die dazugehörige 16stellig-numerische Legitimations-ID zu sehen. Beim Zugang 2. ist unter Benutzerkennung eine 10stellig-numerische Benutzerkennung zu sehen.
Wenn DU nun in Deinem DKB-Konto das Menü Konto/Kontoeinstellungen öffnest und dort auf Bankzugänge gehst, dann siehst Du, welche der Bankverbindungen für das Abrufen und für das Senden verwendet werden. Da müßtest Du sehen, dass für's Abrufen der Bankzugng 1. und fürs Senden der Bankzugang 2. verwendet wird.
Was ist nun passiert: Du hast den Bankzugang 2. umgestellt. Beim ersten Abruf wurde vom Programm das neue TAN-Verfahren angewählt, seitdem funktioniert der Abruf über den umgestellten Zugang wieder. Beim Senden wird der nach wie vor gültige Zugang 1. verwendet - deswegen kannst Du nach wie vor nur mit diesem alten Verfahren mit der alten DDV-Chipkarte und ohne TAN die Aufträge senden. Da hat sich absolut nichts verändert. Wenn Du da auch das neue Verfahren mit TAN verwenden willst (wozu derzeit keinerlei Notwendigkeit besteht, weil das unbequemer wäre und von einer Einstellung des Verfahrens 1. nichts bekannt ist), dann mußt Du unter Konto/Kontoeinstellungen/Bankzugang eben für das Senden auch das Verfahren 2. einstellen. Wie gesagt, derzeit nicht sinnvoll. Ich würde das jetzt lassen wie es ist.
Die GiroCard im Chipkartenleser bringt deswegen nichts, weil das Programm derzeit nach wie vor über das Verfahren 1. arbeitet und das nunmal die alte DDV-Chipkarte und nicht die GiroCard benötigt.
Noch was: Das chipTAN-Verfahren mit der GiroCard arbeitet im Normalfall NICHT mit einem ang1eschlossenen Chipkartenleser, wie Du ihn hast, sondern mit einem TAN-Generator mit Batterie und Datenübertragung per Flackercode. Nur einige Chipkarten-Leser von REINER-SCT können über ein Firmwareupdate für die Erzeugung von ChipTANs aufgerüstet werden. Wenn Du das gemacht hast, dann kannst Du Deinen angeschlossenen Chipkarten-Leser auch für ChipTAN nutzen, ansonsten geht das nicht und Du brauchst einen TAN-Generator extra.
Ich hoffe, diese Punkte sind jetzt für Dich nachvollziehbar und erklären die Situation.
Hier ein Versuch, nochmal die relevanten Punkte zusammenzufassen und Dir weiter zu helfen.
Du schreibst immer, dass Du eine "alte HBCI-Karte" hattest. Das bedeutet, dass du ZWEI voneinander UNABHÄNGIGE Zugänge hattest:
1. Zugang über HBCI mit DDV-Chipkarte, verwendbar nur beim Banking via Software.0
2. Zugang mit Anmeldename, PIN und TAN, verwendbar für WebBanking UND Softwarebanking.
Du hast nun beim Zugang 2. das TAN-Verfahren von iTAN auf chipTAN umgestellt. Dabei blieb der Anmeldename gleich, nur wird bei Aufträgen nun eben eine chipTAN verwendet anstatt früher einer iTAN.
Der Zugang 1. blieb davon völlig unberührt - der kann nach wie vor weiter genutzt werden!
Bei B4 ist es so, dass man für das Abrufen von Umsätzen und das Senden von Aufträgen VERSCHIEDENE Zugänge hinterlegen und benutzen kann. Ich gehe davon aus, dass das bei Dir bei der Einrichtung so gemacht wurde. Ich bin sicher, dass bei Dir zum Abrufen der Umsätze Dein Zugang 2. verwendet wird - Vorteil ist, dass man damit beim Abrufen von Umsätzen nur die PIN eingeben muß (und diese kann im Programm abgespeichert werden, dann muß man garnichts eingeben) und nicht jedes Mal die Karte einstecken muß.
Für das Senden von Aufträgen wird der Zugang 1. benutzt - Vorteil ist, dass man nur die Karte einstecken muß aber nicht eine TAN eingeben.
Wenn Du in B4 in das Menü Ansicht/Bankzugänge gehst, dann müßtest Du da für die DKB ZWEI Einträge finden. Beim Zugang 1. ist unter Benutzerkennung entweder Dein Anmeldename oder die dazugehörige 16stellig-numerische Legitimations-ID zu sehen. Beim Zugang 2. ist unter Benutzerkennung eine 10stellig-numerische Benutzerkennung zu sehen.
Wenn DU nun in Deinem DKB-Konto das Menü Konto/Kontoeinstellungen öffnest und dort auf Bankzugänge gehst, dann siehst Du, welche der Bankverbindungen für das Abrufen und für das Senden verwendet werden. Da müßtest Du sehen, dass für's Abrufen der Bankzugng 1. und fürs Senden der Bankzugang 2. verwendet wird.
Was ist nun passiert: Du hast den Bankzugang 2. umgestellt. Beim ersten Abruf wurde vom Programm das neue TAN-Verfahren angewählt, seitdem funktioniert der Abruf über den umgestellten Zugang wieder. Beim Senden wird der nach wie vor gültige Zugang 1. verwendet - deswegen kannst Du nach wie vor nur mit diesem alten Verfahren mit der alten DDV-Chipkarte und ohne TAN die Aufträge senden. Da hat sich absolut nichts verändert. Wenn Du da auch das neue Verfahren mit TAN verwenden willst (wozu derzeit keinerlei Notwendigkeit besteht, weil das unbequemer wäre und von einer Einstellung des Verfahrens 1. nichts bekannt ist), dann mußt Du unter Konto/Kontoeinstellungen/Bankzugang eben für das Senden auch das Verfahren 2. einstellen. Wie gesagt, derzeit nicht sinnvoll. Ich würde das jetzt lassen wie es ist.
Die GiroCard im Chipkartenleser bringt deswegen nichts, weil das Programm derzeit nach wie vor über das Verfahren 1. arbeitet und das nunmal die alte DDV-Chipkarte und nicht die GiroCard benötigt.
Noch was: Das chipTAN-Verfahren mit der GiroCard arbeitet im Normalfall NICHT mit einem ang1eschlossenen Chipkartenleser, wie Du ihn hast, sondern mit einem TAN-Generator mit Batterie und Datenübertragung per Flackercode. Nur einige Chipkarten-Leser von REINER-SCT können über ein Firmwareupdate für die Erzeugung von ChipTANs aufgerüstet werden. Wenn Du das gemacht hast, dann kannst Du Deinen angeschlossenen Chipkarten-Leser auch für ChipTAN nutzen, ansonsten geht das nicht und Du brauchst einen TAN-Generator extra.
Ich hoffe, diese Punkte sind jetzt für Dich nachvollziehbar und erklären die Situation.