Zitat geschrieben von B.N.
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Zum Schutz des Verbrauchers und der TAN Eingabe beim Zugriff auf das Konto.:
Nutzt man heute einen Dienst dieser großen Anbieter, oder einem angebunden Vierten, so kommt es vor, dass die die Zugangsdaten speichern und auch nach dem Ende der Nutzung des Services, weiter beliebig Umsätze und andere Infos abrufen und verarbeiten.
Es das eine Vermutung oder liegen da konkrete Beweise vor? Wo wurde ein solcher Fall denn bereits bekannt?
Kannst Du selber testen. Bzw. einfach mal ins Kleingedruckte der Anbieter schauen. Die sind mal vom Bundeverband der Verbraucherzentralen diesbzgl. an, oder sogar abgemahnt worden.
Zitat geschrieben von B.N.
Und desweiteren, was hindert einen solchen Anbieter denn in Zukunft dies weiter zu tun? Zumindest bei der 90 Tage Lösung welche die meisten GENO-Banken wohl nutzen werden, würde doch der Anbieter sofort wieder Zugriff auf die Daten bekommen sobald der Kunde mal wieder selber in sein Konto schauen muss.
Die Annahme ist schon mal falsch.
1. Dem Anbieter ist das Speichern der Zugangsdaten wie die PIN verboten.
2. Die Möglichkeit zur Gewährung der 90 Tage Ausnahme (welche Banken(gruppe) das wie nutzt, ist wohl eher Spekulation), gilt für jeden Zugang separat. Sprich wenn ich mich im Onlinebanking mit SCA legitimiere, setzt das keinen Zähler bei einem Dritten zurück. Das Gleiche gilt, wenn ich Dienste von Anbieter A und Anbieter B nutze und bei Anbieter A eine SCA mache, wird nur der Zähler für Anbieter A zurückgesetzt. Die Zähler für das Onlinebanking und Anbieter B laufen normal weiter
Zitat geschrieben von B.N.
Ich sehe rein von der Sicherheit, keinerlei Vorteile in dieser Ausnahmeregelung innerhalb der PSD2.
Die Ausnahmeregelung dient –meiner persönlichen Meinung- sicherlich nicht dem Sicherheitsgewinn, sondern ist wohl eher einer erfolgreichen Lobbyarbeit der Drittanbieter geschuldet.
Zitat geschrieben von msa
Das ist doch alles - sorry - Schwachsinn.
- Was würde den Kunden daran hindern, einfach die PIN zu ändern, wenn er sicherstellen möchte, dass jemand, der bisher Zugriff hatte, zukünftig keinen mehr haben soll!?
Nicht alles, wo Du die möglichen Konsequenzen nicht vollständig durchdacht hast, ist automatisch Schwachsinn
Deine Idee ist auf dem ersten Blick gut und einleuchtend. Aber wenn der Dritte weiterhin die Abrufe mit der falschen PIN durchführt, ist dein Zugang schnell Aufgrund der widerholten falschen PIN Eingabe gesperrt. Das ist die Praxis. Hier hilft es nur noch die kompletten Zugangsdaten zu ändern.
Zitat geschrieben von msa
- Warum löst man das nicht viel einfach so, dass man dem Kunden im Banking eine Verwaltung von Fremdzugängen zur Verfügung stellt? Die möglichen Empfänger für Zugänge sind - da zertifiziert - ja bekannt. Was hindert also daran, einen solchen Empfänger, dem man Zugriff geben will, aus der Liste auszuwählen und entweder unbefristeten Zugriff oder eben befristeten Zugriff zu gewähren?
Das Entziehen des Rechts für den Zugriff auf das Konto können (und werden vermutlich die meisten Banken) im Onlinebanking bereitstellen.
Die Freigabe über diesen Weg würden die Drittanbieter nicht mitmachen (Das Geschäftsmodell würde nicht funktionieren, wenn der Kunde, bevor er einen Dienst nutzen will, erst mal im Onlinebanking den Anbieter freigeben muss.) Der Weg, dass der Anwender durch die Eingabe einer TAN den Zugriff des Dritten legitimiert ist für alle praktikabler (ok, für die Dritten nicht, die würden lieber weiter unkontrolliert auf das Konto zugreifen können)
Dein Thema mit den Lastschriften hat nichts mit der PSD2 zu tun. Rechtlich ist die automatische Begrenzung aber vermutlich eher grenzwertig, oder wirft zumindest erhebliche Fragen auf, wer bei einer nicht beabsichtigten Retournierung
Zitat geschrieben von Kalanndok
EBICS kannst Du da aber wohl vergessen.
Kaum ein Betreuter wird ein Geschäftskonto haben.
Sorry, aber der Betreuer, der die Konten für verschiedene Kunden verwaltet arbeitet als Geschäftskunde. Damit ist auch EBICS kein Problem. Als Privatkunde wäre es nur rein Vertragsrechtlich ein Problem, da die Standardverträge bei EBICS Dinge enthalten, die für einen Verbraucher nicht zulässig sind. Aber fehlende Verträge kann man heilen.
Zitat geschrieben von lisari
Antwort der Sparkasse:
Zitat
... der Wechsel vom sms-TAN zu chip-TAN wird aus
Sicherheitsgründen nur in der Filiale unter persönlicher Vorsprache vorgenommen.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin das sms-TAN Verfahren.
Sparkasse eben. So gut ihr Rechenzentrum ist, so schlecht und absolut unverständlich gehen sie mit der Zeit ihrer Kunden um. Ich erinnere mich noch an die letzte "persönliche Vorsprache": Ich hatte einen Termin vormittags 11 Uhr (!), für den ich natürlich Urlaub nahm, dann musste ich in der Filiale trotzdem 45 Minuten warten. Die Erteilung der Vollmacht für das Konto und die Freischaltung des Online-Bankings nahm dann weitere 45 Minuten in Anspruch.
Also wenn die nicht wollen, dann wird halt weiter sms-TAN genutzt, basta.
Das ist eher einer aktuellen Angriffswelle geschuldet, der genau über diesen Weg läuft.
So, ich glaube ich bin damit durch 5 Seiten Postings seit dem letzten Besuch im Thread durch