Hallo,
noch eine Anmerkung zur IP-Adresse. Die wird, soweit ich informiert bin, wegen Datenschutzgründen nicht allzulange vom Bankrechenzentrum gespeichert. Ich bilde mir ein, dass es 30 Tage sind. Da die Poilzei bei einer Anzeige nicht immer sehr schnell reagiert bzw. reagieren kann, ist es sinnvoll, wenn der Geschädigte selbst die Bank um Herausgabe der IP-Adresse bittet.
Falls die Bank sich querstellt, könnte ein Hinweis auf §4 Abs. 7 TDDSG weiterhelfen: "Der Diensteanbieter hat dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden". Da eine IP in Verbindung mit den Überweisungdaten gespeichert wird, darf folglich die Herausgabe der gespeicherten IP-Adresse nicht verweigert werden.
Eine weitere Möglichkeit, das Verfahren evtl. zu beschleunigen, ist eine Anzeige nach dem Geldwäschegesetz. Ein Hinweis an den Geldwäschebeauftragten der Bank ist sicherlich hilfreich. Evtl. musst Du dich auch an die Empfängerbank wenden, die Bankleitzahl hast du ja sicher auf deinem Kontoauszug stehen. Da die Banker bei Geldwäsche vom Gesetzgeber selbst in Haftung genommen werden können, sind sie hier meistens etwas schneller.
Ein Polizeibeamter hat mir letztes Jahr erzählt, dass die Polizei die Rechner selbst überprüft, wenn Trojaner für Schäden gesorgt haben. Sie hätten mittlerweile die Spezialisten, die in der Lage sind einen Computer zu checken. Allerdings sind die chronisch überlastet und der Rechner kann schon 3 Monate auf dem Polizeipräsidium herumliegen. Falls bei der Überprüfung allerdings andere Sachen gefunden werden, die nicht in Ordnung sind (nicht lizensierte Software, MP3s, usw.), könnte auch auf den Besitzer des Rechners Ärger zukommen.
Kann jemand diese Vorgehenweise der (bayerischen) Polizei bestätigen ?