IZV oder AZV

 
sfirm_ist_klasse
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: bei Düsseldorf
Beiträge: 70
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 03.04.2009 - 16:00 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich hätte da mal wieder ein Verständnisproblem. Es geht um Zahlungen an einen Gebietsfremden an dessen Kontoverbindung hier im Inland. Nach meinem Verständnis eine "ganz normale" Inlandsüberweisung, oder? Ein Kollege besteht vehement darauf, dass es eine Auslandsüberweisung sein muss.

Es geht mir nicht um die Meldepflicht, die Zahlung ist und bleibt meldepflichtig (weil über 12.500 EUR). Es geht mir nur um den Weg der Zahlung (und um die Bepreisung), also IZV oder AZV.

Könnt Ihr mir hierbei bitte helfen?

Danke,
Gruß,

Thorsten
Captain FRAG
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Westfalen
Beiträge: 5096
Dabei seit: 05 / 2003
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 03.04.2009 - 16:17 Uhr  ·  #2
Hallo Thorsten,

die Zahlung kann prinzipiell als IZV abgewickelt werden. Es ist doch nichts anderes als eine meldepflichtige Inlandszahlung. Ich bin da bei dir.

Die Frage nach der Bepreisung verstehe ich allerdings nicht richtig.

Selbst wenn ich AZV einreichen würde (dann wohl nur mit IBAN+BIC möglich), müssen wir sie zum Inlandspreis abwickeln, da sie im weiteren Sinn den EU-Kriterien entspricht (streng genommen verbietet die EU-Standardüberweisung allerdings die Inlandsabwicklung, sie ist aber nach IZV konvertierbar). SEPA wäre aber definitiv auch möglich, hier gilt dann aber ebenfalls Inlandspreis.

Die reine Meldepflicht hat n.m.W. keine Auswirkung auf die zu verwendende Zahlungsart.

Für anderen Meinungen bin ich aber offen, zu kurz denken kann man immer...
derblacky
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Sachsen
Beiträge: 291
Dabei seit: 07 / 2005
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 03.04.2009 - 22:13 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Captain FRAG

Die reine Meldepflicht hat n.m.W. keine Auswirkung auf die zu verwendende Zahlungsart.


Seh ich genau so.

Tschau
Majo
sfirm_ist_klasse
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: bei Düsseldorf
Beiträge: 70
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 04.04.2009 - 10:35 Uhr  ·  #4
Hallo,

das Thema Bepreisung ist das Hauptargument meines Kollegen. Der meint nämlich, dass solche Aufträge als "echte" AZV-Zahlungen laufen MÜSSEN. Er sieht nämlich sonst seine Erträge bröckeln... Diese Einstellung bringt mich zusätzlich auf die Palme, besonders in Kombination mit "das machen wir schon seit 20 Jahren so und jetzt kommen Sie und stellen alles auf den Kopf...". Argh. Mit dem Stichwort SEPA habe ich ihn dann völlig verwirrt...

Kennt Ihr irgendwelche Stellen, wo verbindlich geregelt ist, ab wann ein Z1-Auftrag eingereicht werden muss? Ich kenne nichts...

Grüße und schönes Wochenende,

Thorsten
derblacky
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Sachsen
Beiträge: 291
Dabei seit: 07 / 2005
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 04.04.2009 - 11:34 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von sfirm_ist_klasse
Hallo,

das Thema Bepreisung ist das Hauptargument meines Kollegen. Der meint nämlich, dass solche Aufträge als "echte" AZV-Zahlungen laufen MÜSSEN. Er sieht nämlich sonst seine Erträge bröckeln...


Klasse Argumentation :lol:

Zitat geschrieben von sfirm_ist_klasse

Kennt Ihr irgendwelche Stellen, wo verbindlich geregelt ist, ab wann ein Z1-Auftrag eingereicht werden muss? Ich kenne nichts...

Bundesbank will "nur" die Meldung, beim ZKA hab ich nix entdecken können,
könne dann ja nur noch in euren AGB bzw. Preis- Leistungsverzeichnis stehen ;-)

Tschau
Majo
sfirm_ist_klasse
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: bei Düsseldorf
Beiträge: 70
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 04.04.2009 - 11:49 Uhr  ·  #6
Jau, und rate mal, wer für dieses Preis- Leistungsverzeichnis für den AZV-Part verantwortlich zeichnet... :shock:

Ich habe auch schon AWV und AWG durch - nix gefunden. Heisst doch aber auch, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, oder? 8)

Gruß,
Thorsten
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 04.04.2009 - 23:16 Uhr  ·  #7
Das sind die alten Außenhändler. Die ziehen ihre Wichtigkeit daher, dass bei jeder Zahlung eine Rechung schreiben und den Brief unterschreiben können. Von LAs und LEs (die Spardosen werden mich verstehen) haben die noch nie was gehört...

CU
Frank
derblacky
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Sachsen
Beiträge: 291
Dabei seit: 07 / 2005
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 05.04.2009 - 09:52 Uhr  ·  #8
Gut, wenn es denn dort so drinsteht ist es eine geschäftspolitische Entscheidung (ohne Zwang vom Staat ode Verband).

Also kannst du nur überlegen, ob du es ändern willst (und kannst) oder als Gottgegeben ( :-) ) hinnnimmst. (spätestens, wenn SEPA verbreitet ist, haben sich die Erträge eh erledigt.



Tschau
Majo
Fellini
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Im wunderschönen Ahrtal
Beiträge: 2077
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 05.04.2009 - 10:55 Uhr  ·  #9
Die Geschäftspolitik ist eine Sache. Gebühren händisch zu buchen und Rechnungen zu schreiben, anstatt den Buchungspreis genau wie beim IZV automatisch zu erheben und in den Rechnungsabschluss einzufügen, ist eine andere ...
Zimmi
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: RLP
Beiträge: 540
Dabei seit: 05 / 2008
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 06.04.2009 - 08:31 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von sfirm_ist_klasse
Kennt Ihr irgendwelche Stellen, wo verbindlich geregelt ist, ab wann ein Z1-Auftrag eingereicht werden muss? Ich kenne nichts...


Muss man dies verbindlich regeln? Die ansteuerbaren Länder von EU-Standardüberweisung bzw. SEPA-Überweisung werden ja publiziert. Die sonstigen Länder muss man dann eben per Z1 abwickeln.

Grüße
Daniel
sfirm_ist_klasse
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: bei Düsseldorf
Beiträge: 70
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 11:09 Uhr  ·  #11
Tja, ich sehe schon, ich bin mit meiner Meinung nicht alleine! ;-) Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

@Daniel: es ging um eine Zahlung innerhalb Deutschlands, wo ich wunderbar eine "normale" Inlandsüberweisung draus machen kann.

Viele Grüße,
Thorsten
problem7
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: links unten
Alter: 42
Homepage: fides.ch
Beiträge: 1170
Dabei seit: 03 / 2008
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 13:26 Uhr  ·  #12
...?
und was für ne begründung hat der, daß eine inlandszahlung nicht als inlandszahlung ausgeführt wird? das ist doch mal totaler mist!
azv nur weil der kontoinhaber gebietsfremd ist???bin hier direkt an der grenze und kein einziger "gebietsfremder" macht hier buchungen innerhalb d. als azv! beim zahlungsverkehr zählt nur wo das konto geführt wird und nicht wo der inhaber seinen wohnsitz hat!(außer meldewesen)

oder versteh ich da grad was falsch!?
Zimmi
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: RLP
Beiträge: 540
Dabei seit: 05 / 2008
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 13:29 Uhr  ·  #13
Schon klar :-) Ich wollte dir aber deine Frage noch beantworten 😉

@Problem7: Ich teile deine Meinung :-) Wundere mich auch grad, wie man erfolgreich AZV Aufträge mit Inlandsbankverbindung einreicht
sfirm_ist_klasse
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: bei Düsseldorf
Beiträge: 70
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 14:02 Uhr  ·  #14
@problem7: Du verstehst das schon richtig. Und ich bin jetzt der Buhmann, der "plötzlich alles ändert"... Würde meine Meinung halt gerne mit irgendwas belegen, was mit aber eben nicht gelingt.

Naja, werde mal sehen, wie ich hier weiter vorgehe.

Grüße,
Thorsten
Zimmi
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: RLP
Beiträge: 540
Dabei seit: 05 / 2008
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 14:59 Uhr  ·  #15
Es wird schwierig, hier einen passenden Absatz in den bankeigenen Vorschriften wie AGB, Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr etc. zu finden, da hier überwiegend Pflichten für den Kunden aufgezeigt werden. Du benötigst ja jetzt streng genommen einen Paragraphen, welcher den Banken eine sittenkonforme Kontoführung auferlegt, oder?

Schon paradox, dass du etwas beweisen musst, was der normale Sachverstand von selbst begreifen müsste. Der Kollege hat den Grund seines "Recht haben wollens" ja bereits erörtert: Erträääääääge *sabber*
Alex-EBL
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Bayern
Beiträge: 53
Dabei seit: 09 / 2008
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 15:03 Uhr  ·  #16
Tag zusammen,

also ich frag mich auch gerade was das soll bzw. wie man das macht, dass man nen IZV-Auftrag als AZV einreicht?!?

Allerdings weiß ich leider auch nicht, wie man das belegen sollte.
... Was an sich ja traurig ist, dass man das überhaupt belegen muss :shock:

gruß
Alex
derblacky
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Sachsen
Beiträge: 291
Dabei seit: 07 / 2005
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 16:28 Uhr  ·  #17
Captain FRAG
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Westfalen
Beiträge: 5096
Dabei seit: 05 / 2003
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 16:53 Uhr  ·  #18
Kannst den Aussenhändler ja mal fragen, ob er ne Auslandsbareinzahlung (zwingende Merkmale: IBAN, BIC, Konto, BLZ, Namen aller Verwanden, Urinprobe, Fingerabdruck + Speichelprobe) für Konten Gebietsfremder einführen möchte :)

Merke: Nie länger als 180 Tage im Ausland Urlaub machen, sonst ist man selbst Gebietsfremder...
sfirm_ist_klasse
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: bei Düsseldorf
Beiträge: 70
Dabei seit: 04 / 2004
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 07.04.2009 - 22:37 Uhr  ·  #19
Tja, es ist schon erschreckend, wie sich der "Glaube" eingebrannt hat.

Aber: Eure Äußerungen bestätigen mich, vielen Dank dafür. Also, auf in den K(r)ampf!

Grüße,
Thorsten
ELDI-Man
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: tief im Süden
Beiträge: 1046
Dabei seit: 07 / 2003
Betreff:

Re: IZV oder AZV

 · 
Gepostet: 08.04.2009 - 08:20 Uhr  ·  #20
Hallo,

ich würde dem Typen mal zwei Fragen stellen:

1. Woran erkennt er bei einer Inlandszahlung, dass der Empfänger gebietsfremd ist?

2. Wie will er verhindern, dass Kunden Zahlungen z.B. per Online-Banking normal als IZV einreichen? Bei uns bei der FI kann man das m.W. nicht steuern. Könnte mich da aber auch irren.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0