S-Trust-Karten für EBICS einsetzbar mit A005/A006?

 
Jens_HL
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S-Trust-Karten für EBICS einsetzbar mit A005/A006?

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Gepostet: 25.08.2009 - 09:50 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

das "Regionalsystem", wie die Hannoveraner Anwendung neudeutsch ja so schön heisst, stellt seit dem Wochenende EBICS 2.4 und somit auch A005 und A006 zur Verfügung. SFirm32 will mit aktuellem Patchlevel in dieser Woche gleichziehen.

Große Preisfrage, die sich stellt: bisher gabs ja immer Probleme mit S-Trust-Karten, weil die Schlüssellänge wohl irgendwo nicht kompatibel war. Kann jemand, der da tiefer in der Materie steckt, einen Ausblick geben, ob die Chance besteht, dass mit den neuen Schlüsseltypen die Sache unter einen Hut zu bekommen ist? :?:

Hätte ja mal was, wenn man zur Abwechslung mal wieder zwei Anwendungen für ein und dieselbe Karte hätte 😉

Gruß aus Lübeck,

Jens

P.S.: Hab grad den Beitrag dazu unter "A005/A006 - ich bin verwirrt" gefunden. Nur ist das n Weilchen her, daher die Nachfrage, ob dem wirklich noch so ist...?
Captain FRAG
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Re: S-Trust-Karten für EBICS einsetzbar mit A005/A006?

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Gepostet: 25.08.2009 - 11:23 Uhr  ·  #2
Hallo Jens,

für EBICS kannst du zukünftig auch die S-Trust Signaturkarten verwenden. Die Schlüssellänge der aktuellen Karten lässt sich durch A005 und/oder A006 abbilden. In den OSP Release Infos stand die qual. Signaturkarte als Schlüsselträger damals zum Thema A005/6 sogar explizit mit drin.

Wer ne S-Trust Karte hat kann die also nutzen, alle anderen werden wohl bei dedizierten Karten bleiben -> Preisfrage.
Jens_HL
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Re: S-Trust-Karten für EBICS einsetzbar mit A005/A006?

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Gepostet: 25.08.2009 - 11:34 Uhr  ·  #3
Hallo Captain,

dass die S-Trust-Karte sich dadurch nicht von selbst verkauft, ist klar 😉

Mein Gedanke war halt nur, dass künftig dann der Kunde, der eh schon Infrastruktur wegen ner Signaturkarte anschafft (aus der Juristerei oder dem Ausschreibungswesen, was es da ja so alles gibt und geben wird), als i-Tüpfelchen dieses Viech auch noch zum Unterschreiben im Onlinebanking via EBICS nutzen kann. Man kann ja vielleicht "aus Versehen" dann das eine beim Vertrieb des anderen miterwähnen :D
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