Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

 
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Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 17.02.2010 - 22:24 Uhr  ·  #1
Ich habe eine grundsätzliche Frage zu LASTSCHRIFTEN:

Welche Voraussetzungen sind von Seiten der Bank eigentlich notwendig, um eine Lastschrift mit dem debitnote-Kommando von aqbanking-cli tatsächlich ausführen zu können?

Die Bank muss ja irgendwie wissen, welche Bankverbindungen tatsächlich für Lastschriften für mich erlaubt sind...

Mir ist klar, dass ich dies irgendwie bei der abbuchenden Bank einreichen muss. Gibt mir diese dann die auszufüllenden Felder vor?

Gibt es eine Möglichkeit sowas wie einen "Dry-Run" zu machen, um im Trockentest zu prüfen, ob man alle Daten richtig angegeben hat, bevor man das Kommando tatsächlich scharf ausführt?
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Re: Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 18.02.2010 - 08:44 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von mkae
debitnote-Kommando von aqbanking-cli

Ist das eine SEPA-Lastschrift oder die Standard deutsche Lastschrift, wie sie es schon "immer" gab?

Bei letzterem schließt Du mit der Bank eine "Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften" und erhälst dann pro Konto die Berechtigung für die Geschäftsvorfälle Einzellastschrift und Sammellastschrift und ggf. terminierte Einzel-/Sammellastschrift.
Und je nach Berechtigung, kannst Du dann Einzugsermächtigungen (Textschlüssel 05000) und/oder Abbuchungsaufträge (Text 04000) einreichen.
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Re: Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 18.02.2010 - 09:41 Uhr  ·  #3
Es geht mir um eine Standard-deutsche Lastschrift.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag?
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Re: Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 18.02.2010 - 09:59 Uhr  ·  #4
Guckst du bei Zahlungsverkehrsfragen.de ...

8)
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Re: Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 18.02.2010 - 10:59 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von mkae
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag?

Die wesentlichsten Unterschiede:

Einzug: Zahlungspflichtiger erteilt Zahlungsempfänger die Ermächtigung zum Einzug, kann vom Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch zurückgegeben werden, im Volksmund als 6wöchiges Widerspruchsrecht bekannt.

Abbuchung: Zahlungspflichtiger erteilt seiner Bank den Auftrag, Abbuchungen des Zahlungsempfängers zuzulassen, kann vom Zahlungspflichtigen garnicht zurückgegeben werden, nur von der Bank des Zahlungspflichtigen wg. mangels Kontodeckung oder mangels Abbuchungsauftrag.

Das Abbuchungsverfahren bietet einfach mehr Sicherheit für den Zahlungsempfänger, weil die Rückgabe seitens der Bank auch nur innert 2 GT erfolgen darf, danach nicht mehr. Hier besteht also bessere Dispositionssicherheit beim Zahlungsempfänger. Aber wegen der fehlenden Widerspruchsmöglichkeit im Privatkundenbereich unbeliebt und schlecht durchsetzbar.

Beim Einzugsverfahren hingegen werden die Einreichungen beim Zahlungsempfänger für mind. 6 Wochen in ein sog. Obligo eingestellt, weil ein Rückgaberisiko besteht, das verhält sich bankintern ähnlich wie ein befristeter blanko Kredit.
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Re: Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 18.02.2010 - 12:53 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von mkae
Die Bank muss ja irgendwie wissen, welche Bankverbindungen tatsächlich für Lastschriften für mich erlaubt sind...


Nein, muss sie nicht -bei der Inlandslastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren-.
Die Pflicht zur Vorhaltung der Einzugsermächtigung obliegt dir. Ziehst du ohne ein, dürfte es Rücklastschriften durch die (nicht wirklich) Zahlungspflichtigen hageln (denn die müssen Ihr eigenes Konto prüfen -gemäß Kontovertrag und natürlich im Eigeninteresse-, auf die deine Bank dann reagieren kann. Zur Not mit der Kündigung der Lastschriftvereinbarung.

Bei Abbuchungsaufträgen gibt es aber tatsächlich eine Vertragsbeziehung zwischen allen drei Parteien und dort kann und muss die Bank des Einziehenden das Vorhandensein eines Abbuchungsauftrags des Zahlungspflichtigen prüfen.
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Re: Voraussetzungen für Lastschrift von Seiten der Bank

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Gepostet: 18.02.2010 - 17:21 Uhr  ·  #7
Besten Dank für diese ausführlichen Antworten!!! :)
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