DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

 
marc-f.
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DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 16:13 Uhr  ·  #1
Hallo,

wir haben in Sfimr 2.3 (9/9) ein neues Feature - DSRZ (Dateien von DATEV, Steuerberater usw.). Funktioniert mit unserer Sparkasse sehr gut.

Nur leider kann ich nicht, da wir mit HBCI Pin/Tan arbeiten, den Pin vorbelegen, so dass z.B. Buchhalter die Dateien abholen kann. Der Pin ist beim Rundruf übrigens hinterlegt. Daher funkt.Rundruf problemlos.

Weiss jemand Hilfe oder arbeitet jemand dem Punkt DSRZ? :( :( :(

Grüße
Marc-F.
Michael Döring
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 17:06 Uhr  ·  #2
Der Rundruf funktioniert aber die Dateifreigabe nicht?
Wie jetzt?
Könnte es sein, dass es daran liegt, dass Du keine TAN's zur Verfügung hast, weil es über einen Teilnehmervertrag eines anderen läuft und er die TAN-Liste in seiner Schublade unter Verschluß hält?
Oder hab ich jetzt garnichts verstanden?
marc-f.
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 17:21 Uhr  ·  #3
Hallo Michael,

ja, richtig verstanden, Rundruf geht - Datenfreigabe nicht. PIN-Abfrage läuft!
TAN's sind vorhanden - funzt auch bei Dateienfreigabe über Internetseite der Sparkasse. Daran kann es leider nicht liegen!
marc-f.
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 17:24 Uhr  ·  #4
Oder besser erklärt:

Im Prinzip läuft die Funktion DSRZ richtig, d.h. Datenbestand kann abgeholt werden, gelöscht werden oder freigegeben werden. Allerdings muss jedesmal der PIN eingegeben werden und dieser sollte frei geschaltet sein, wie beim Rundruf!
Michael Döring
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 17:24 Uhr  ·  #5
Achso.
OK, das weiß ich nicht, ob und wie das geht.

Gut ist die Hinterlegung des PIN aber generell nicht.
Ihr habt mit der Sparkasse eine Vereinbarung in der drin steht, dass Sicherungsmedien niemals elektr. gespeichert werden dürfen!
Anmeldename und PIN gehören da insbesondere dazu!
Von dieser Handhabung sollte der Teilnehmer dem der PIN gehört auch aus Eigenschutz dringend Abstand nehmen.
marc-f.
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 17:36 Uhr  ·  #6
Auch im Prinzip richtig - und da stimme ich auch mit überein. Aber was mache ich bei Pin/Tan, wenn ich nicht will das der Benutzer B den Pin kennt, er ihn aber braucht um die Datenbestände abzurufen? Nur Benutzer A soll den Pin kennen. Dieser ist aber nicht da, wenn Benutzer B Kontenrundruf und Datenbestände abholt.

Zudem: Warum ist dann die Hinterlegungsmöglichkeit für den Pin bei Kontoruf geschaffen worden ???
Michael Döring
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 17:44 Uhr  ·  #7
Für diese Fälle gibt es immer nur eine Lösung: Jeder Berechtigte muss zwingend eine eigene Teilnahmevereinbarung mit eigenem Anmeldenamen und eigenem PIN bekommen. Das läßt sich über die Usersteuerung in SFirm dort auch nachbilden. Es dürfen in keinem Fall Anmeldenamen und PIN's herumgereicht oder gar in anderer Leut's Profilen gespeichert werden.

Zitat geschrieben von marc-f.
Zudem: Warum ist dann die Hinterlegungsmöglichkeit für den Pin bei Kontoruf geschaffen worden ???

Weil der Hersteller primär nicht die Teilnahmevereinbarung des Nutzers mit dessen Bank betrachtet sondern die Zufriedenheit/Bequemlichkeit seiner Kunden.

Radarwarner gibt es ja auch zu kaufen und Du darfst sie nicht nutzen in Deutschland ;)
Edit: Hmm, ist das überhaupt noch so? Zumindest war es mal so und zum Vergleich taugt es allemal noch :)
marc-f.
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 18:03 Uhr  ·  #8
Danke,
guter Hinweis mit den verschiedenen Teilnehmervereinbarungen. Hat unserer Kundenberater nicht vorgeschlagen - wäre ja aber eine gute Alternative!

Radarwarner sind, so lange sie nicht vom Straßenverkehr ablenken und im Gegenteil dich noch zu einer entprechenden vorsichtigen Fahrweise "verleiten" nach meinem Wissen nicht strafbar. Gibt ja bereits einige offizielle (?) Routenplaner von BMW/Audi usw. :)

Die Absicht von Radarfallen sollte ja laut Gesetzgeber nicht im Bereich des Geldverdienens / oder der Bereicherung liegen, sondern als Vorwarnung, bzw. als Belehrung (nach eingetretenem Fall) dienen - oder täusch ich mich? :D
Michael Döring
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 19:52 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von marc-f.
Hat unserer Kundenberater nicht vorgeschlagen

Ein guter Verkäufer in einem gesunden Unternehmen soll sich auch vornehmlich mit Ertragsprodukten beschäftigen..
Der Kunde sucht ja Erfolg und Beständigkeit bei seiner Sparkasse und keinen Pleitegeier, weil sich alle nur noch mit Onlinebanking beschäftigen :)

Zitat geschrieben von marc-f.
wäre ja aber eine gute Alternative!

Im Bestreben nach Einhaltung der Bedingungen keine Alternative sondern einziger und vorgesehener Weg. Ansonsten beginnt man als Kunde im Schadenfall den Ringkampf vor Gericht schon mit einem Minuspunkt im Voraus. Will man das im Zweifel?

Zitat geschrieben von marc-f.
Die Absicht von Radarfallen sollte ja laut Gesetzgeber nicht im Bereich des Geldverdienens / oder der Bereicherung liegen, sondern als Vorwarnung, bzw. als Belehrung (nach eingetretenem Fall) dienen - oder täusch ich mich? :D

Richtig. Aber ich bin älteren Baujahres und als ich anfing Auto zu fahren, gab es im einschlägigen Elektronikfachhandel unter der Ladentheke solche kleinen Piepsteile zu kaufen. Und die waren damals verboten. Ich sag ja, es hat sich bestimmt geändert. Gibt die ja mittlerweile auch im Navi integriert.
Denke aber, zum Vergleich hat es noch getaugt, um die Angelegenheit zu verdeutlichen, oder? :)
marc-f.
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 23.09.2010 - 23:50 Uhr  ·  #10
Danke Michael für Deine Klarstellungen,

bei einer Sparkasse, welche 5 Mitarbeiter in der IT hat, die nur für "uns" Geschäftsleute da sind (so die Werbung), hätte ich es aber gedacht.

Will hier aber nicht rummeckern - im Gegenteil. Muss den Service der Sparkasse im Vergleich zu anderen Banken wirklich loben - und hier meine ich im Investment- und Kreditbereich! :P :D
Natürlich auch im IT Bereich 8)

Also schönen Abend und Grüße an alle

Marc-F.
Waldi
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 28.09.2010 - 15:56 Uhr  ·  #11
Wo findet man in SFirm32 diese Funktion? Ist das standardmäßig drin oder muss das separat lizenziert werden?

Gruß,
waldi
marc-f.
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 28.09.2010 - 16:35 Uhr  ·  #12
Hallo Waldi,

unter dem Programmpunkt Extra - HBCI - Zahlungsverkehrsdateien
!

Ist in Version 2.3, seit Patchlevel 6 mit drin.
:D
Grüße

Marc-F.
Testerin
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 01.10.2010 - 11:32 Uhr  ·  #13
Hallo, hab mal hierzu eine Nachfrage.

An welches Rechenzentrum seit Ihr denn angeschlossen? Bei uns gibt es diese gar nicht. Wir gehören zur FI. Also kann dies anscheinend gar nicht jeder. Das ganze läuft doch über FinTS oder?
Michael Döring
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 01.10.2010 - 11:55 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von Testerin
Bei uns gibt es diese gar nicht. Wir gehören zur FI. Also kann dies anscheinend gar nicht jeder. Das ganze läuft doch über FinTS oder?

Komisch, das ist bei FI definitiv über FinTS möglich. Frag mal nach GV DKBAZ bei Eurem SPK-Berater, das ist der Abfrage-GV. Den Freigabe-GV weiß ich gerade nicht.
Gibts ja sogar in der IFB als Menüpunkt. Oder habt Ihr den ausgeschaltet?
Michael Döring
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Re: DSRZ - Zahlungsverkehrsdateien

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Gepostet: 01.10.2010 - 13:54 Uhr  ·  #15
DKZDF heißt die eigentliche Freigabe bei FI und DKBAZ die vorbereitende Abfrage nach Dateien.
Müssen aber im Einreicherweg DSRZ in der Sammler-DB stehen, damit sie über FinTS freigebbar sind. Also nicht DIBA und nicht DATA.
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