Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

(auch wenn der Account gesperrt ist)

 
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Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

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Gepostet: 13.12.2010 - 13:48 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe mir kann evtl. jmd weiterhelfen:
Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt, auch wenn der Account gesperrt ist?

Zum Hintergrund: Hermes kann ein Paket das ich verschickt habe nicht mehr finden, unter anderem waren einige Bankunterlagen drin (so auch von einem Onlineaccount die Zugangsdaten). Jetzt hatte ich die Hoffnung, das ich evtl. über die IP Adresse vergeblicher Zugriffsversuche (Account wurde natürlich sofort gesperrt) Strafanzeige stellen kann, sollte das Paket geklaut worden sein.

Ich war gerade bei meiner Bank deswegen (eine Volksbank) und mir wurde nur knapp mitgeteilt das wäre nicht möglich, sobald der Account gesperrt ist können sie auf gar nichts mehr zugreifen.

Ich mag das aber nicht so recht glauben und habe den Verdacht sie meinten eher sie können mir keine Infos geben, es würde aber möglicherweise anders liegen, wäre die Staatsanwaltschaft eingeschaltet o.ä. Daher meine Frage - weiss jmd wie und wann in der Regel IP Adressen mitgeloggt werden, bzw im speziellen bei Volks- und Raiffeisenbanken?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Re: Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

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Gepostet: 14.12.2010 - 00:32 Uhr  ·  #2
Hallo Mensch ;)

IPs werden am Rechenzentrum mitgeloggt, allerdings hat niemand bei der Bank irgendeinen Zugriff auf diese Daten.
Die Bank oder das Rechenzentrum kann dir da also leider nicht direkt helfen ohne dass du eine Anzeige erstattest, allein aus Datenschutzgründen schon.

Wenn du eine Anzeige erstattet hast, bekommst du ein Aktenzeichen von der Polizei, damit kann die Bank im Rechenzentrum die IP "festhalten" lassen, die sonst innerhalb eines kurzen Zeitraums gelöscht wird. Mit diesem Aktenzeichen kann dann die Strafverfolgungsbehörde, also nicht du, die IP anfordern und kann ggf. über den Provider herausfinden, wer das gewesen sein könnte.

Allerdings:
ist hier wirklich ein Schaden entstanden? Mir scheint der Aufwand recht groß, da nicht einmal sicher ist, ob das Paket gestohlen wurde.

Gruß
Raimund
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Re: Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

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Gepostet: 14.12.2010 - 09:16 Uhr  ·  #3
Das Verschicken der Onlinebanking-Zugangsdaten stellt Deinerseits mindestens eine grobe Fahrlässigkeit dar. Du hast Dich damit nicht an den Vertrag mit Deiner Bank gehalten.
Sperren lassen hast Du schon, später würde ich noch Anmeldenamen und PIN ändern und darüberhinaus würde ich mich lieber ganz ruhig und bedeckt halten. Je mehr Pferde Du scheu machst, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Dir jemand an den Karren fährt wegen Deines Fehlverhaltens.

Im übrigen hat Raimund schon richtig geschrieben, dass niemand irgendetwas macht, solange kein Schaden vorliegt.
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Re: Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

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Gepostet: 14.12.2010 - 12:55 Uhr  ·  #4
Bissel offtopic aber wie zur Hölle kann Hermes ein Paket verlieren? Schon ziemlich arm für einen derartigen Dienstleister.
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Re: Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

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Gepostet: 14.12.2010 - 12:59 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Zimmi
Bissel offtopic aber wie zur Hölle kann Hermes ein Paket verlieren? Schon ziemlich arm für einen derartigen Dienstleister.

Das passiert bei all diesen Diensten öfter als man will.
Haben letzte Woche auch wieder einen Brief bekommen, dass der Verbleib nicht geklärt werden kann.
Das ist an sich nichts ungewöhnliches.
Allerdings ist es extrem ungewöhnlich, dass man Onlinebanking-Zugangsdaten irgendwo hin schickt. Wofür sollte sowas notwendig sein, wenn man nicht unter akuter Vergesslichkeit leidet?
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Re: Werden Zugriffsversuche beim iTAN Verfahren mitgeloggt?

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Gepostet: 14.12.2010 - 22:38 Uhr  ·  #6
danke für deine Antwort Raimund, war schon mal sehr hilfreich. Ich hatte gehofft anhand eines Zugriffsversuchs rausfinden zu können, ob jmd versucht hat zuzugreifen -> der wäre dann der Übeltäter und ich wüsste ob das Paket tatsächlich geklaut wurde.

@ Michael: Dem mag so sein, jedoch ist kein Schaden entstanden und das schlimmste was sie machen könnten wäre die Auflösung des Ktos. gibt schlimmeres... Ich sehe also nicht wieso ich mich bedeckt halten sollte. Viel wichtiger ist für mich das (eig. die) Paket(e) wiederzuginden... sind noch jede Menge anderer Sachen drin...
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