TÜV-Zertifizierung? Das ist ja wohl nur Augenwischerei. Alles Mögliche bekommt eine TÜV-Zertifizierung - und hinterher stellt sich heraus, dass hinter den Kulissen das Chaos herrscht. Also darauf verlassen sich ja wohl nur Leute, die obrigkeitsgläubig sind.
Natürlich kann / muß man sich bei Bankprogrammen immer fragen, was / wer dahintersteckt und dem dann trauen oder nicht trauen. Das ist die eigene Entscheidung. EDV ist heutzutage so kompliziert, dass in den allerseltensten Fällen irgendjemand durch alles komplett durchschaut und das auch beurteilen kann. Klar, die Partner sind ein gewisses Indiz, aber auch die sind keine Garantie, weil sie nicht alles bis in's Letzte durchschauen.
Gerade Subsembly finde ich persönlich sehr viel mehr vertrauenserweckend als div. andere Anbieter. Es handelt sich hier um eine inhabergeführte, kleinere Firma, die sehr genau weiß, was sie tut - und wo direkt eine greifbare Person (mit Büro und Adresse und allen Schikanen) verantwortlich ist.
Was die Sache mit mobilerTAN und Überweisung betrifft: Dies auf dem gleichen Gerät durchzuführen, ist gemäß Bedingungen der Banken nicht zulässig. Also sollte man es als Kunde sein lassen. Wieso aber muß der Kunde zu seinem Glück gezwungen werden, wenn er sich - warum auch immer - dafür entscheidet, sich vertragswidrig zu verhalten? Ich hasse jegliche Software, die meint, mich zu meinem Glück zwingen zu müssen. Insofern bin ich mit B4* gerade sehr glücklich, dass ich selbst entscheiden kann. Weiterhin ist zu sagen, dass es sich bei B4* um ein HBCI-El.Banking-Programm handelt. Dieses Programm kann letztendlich nicht wissen, wo und unter welchen Umständen es gerade läuft. Insofern kann es nicht entscheiden, ob ein Verweigern einer UW gerade angebracht ist oder nicht. Ein unter iOS oder Android laufendes Programm kann nicht wissen, ob die TAN, die kommen wird, nun auf dem gleichen Gerät eintreffen wird, oder auf einem anderen. Vielleicht hat ja jemand zwei Händis, auf dem einen läuft die Software, das andere empfängt die TAN. Oder es läuft auf einem Tablet und die TAN kommt auf dem Handy. Damit wäre das durchaus problemlos machbar, ohne Bedingungen zu verletzten. Soll jetzt - wegen einiger unbelehrbarer Kunden - die Software für iOS und Android sicherheitshalber grundsätzlich alles verbieten? Das wäre unerträglich, in meinen Augen!
Und was hast Du gegen die AGB-Aussage? Das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ist im BGB sehr genau geregelt - in vielen Fällen zu Gunsten des Kunden. Weil das den Verkäufern nicht gefallen hat, haben sie die AGB erfunden, um alle möglichen Regelungen zu ihren Gunsten auszuhebeln. Das ging soweit, daß nochmal ein spezielles AGB-Gesetz nötig wurde, um div. Aushebelungen auszuhebeln. Was spricht also dagegen, wenn ein Verkäufer sagt, ich nehme das, was das Gesetz vorsieht, als gegeben hin und versuche NICHT, mich durch irgendwelche AGB besserzustellen? Hast Du jemals AGBs gesehen, in denen beispielsweise drin steht "Abweichend zur gesetzlichen Lage gewähren wir dem Kunden eine 10mal so lange allumfassende Gewährleistung" ? Zumal - sind wir ehrlich - eigentlich KEIN Kunde AGBs studiert und verstanden hat, bevor er eine App für ein paar Euro kauft. Somit ist "rein nach Gesetz und ohne (ungelesene) AGBs" in jedem Fall besser, als "ausführliche AGBs", in denen dann alles Mögliche versteckt ist, was der Kunde aber niemals liest (und was wohl für eine App von ein paar Euro auch nie interessant wird). Insofern halte ich Deine Fragwürdigkeit auch für fragwürdig