Zitat geschrieben von Michael Döring
Dann bist du bei einem sehr kleinen Institut beschäftigt.
Wir sind z.Zt. für 3 Banken zuständig (Bilanzsummen: 1,8 Mrd, 580 Mio und 877 Mio = 3,257 Mrd EUR).
:?: :roll: Ob man das als klein bezeichnen kann? :roll: :?:
Wieviele Konten inzwischen über das SRZ-Verfahren abgerufen werden (neben DATEV gibt es auch LANDDATA, TAYLORIX, Kommunale RZ, etc. etc. etc) kann ich nicht sagen, sicherlich einige Tausend. Es kommen jeden Tag 2 - 3 neue Konten für den SRZ-Abruf auf meinen Schreibtisch. Zusätzlich auch Zahlungsverkehr via SRZ. Vielleicht arbeitest Du bei einem kleinen Institut oder Eure Kunden werden nicht auf dieses Verfahren hingewiesen (durch Bank und/oder Steuerberater).
Bei einem direkten Online-Zugang zum Konto wird bei uns immer der StB als Bevollmächtigter (normalerweise mit Berechtigung "N") eingetragen. Vorgabe der Revisionen und das läuft auch problemlos. Wenn der Kunde das nicht will, kann er das SRZ-Verfahren nutzen (lassen). Falls sein Steuerberater dafür Geld nimmt, ist ihm das meist egal, zumal, wenn er den StB nicht auf dem Konto bevollmächtigen will. Aber das ist eine Sache zwischen dem Kunden und seinem StB.
Der direkte Online-Zugang des StB auf Mandantenkonten ist Zahlenmäßig mit Sicherheit gering, aber hier geht es in 1. Linie um das Hintergrund-Programm, in das letztendlich die Umsätze (egal über welchen Weg) eingespielt und weiter verarbeitet werden. Den direkten Online-Zugang nutzen die StB oftmals für die eigenen Konten, die weitere Verarbeitung erfolgt dann wieder in dem (Z.B. DATEV-)Programm.