Zitat geschrieben von Fellini
Formell:
....Schlimmstensfalls verlängert sich die Widerspruchsfrist für Deinen Kunden (Das ist der, der Dich heute ausdrücklich darum bittet, das zu tun...) von 8 Wochen auf 13 Monate.
VG
Frank
Meines Erachtens hat die nicht erfolgte oder falsche Vorabankündigung nichts mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist zu tun. Diese verlängert sich nur bei nicht gültigen oder nicht vorhandenen Mandaten.
Die Vorabankündigung ist, wie du schon richtig geschrieben hast, eine Sache zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen. Hier hat im schlimmsten Fall der Zahlungspflichtige einen Schadensersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger. (Wenn zum Beispiel andere Zahlungen durch die Belastung nicht gebucht wurden und dadurch ein Schaden entsteht. Oder ganz einfach die entstandenen Überziehungszinsen)
Generell muss eine neue Vorabankündigung raus, sobald sich der Betrag, das Fälligkeitsdatum oder der Intervall ändert. (Gerade das ist es, was z.B. Vereinen derzeit zu schaffen macht)
Edit: Schreibfehler