Vorabinformation /Pre-Notification

mindestens 14 Tage vorher, höchstens aber...?

 
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Vorabinformation /Pre-Notification

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Gepostet: 13.05.2013 - 14:51 Uhr  ·  #1
Bei der sog. Pre-Notification liest man immer nur von der mindest Vorlaufzeit von 14 Tagen, nicht aber von einer maximalen Vorlaufzeit! Kann ich zum Beispiel auf einem SEPA Basislastschrift-Mandat einen als Pre-Notification gültigen Hinweis zur Fälligkeit angeben? Zum Beispiel: Jährlich fällig am 15. November des Beitragsvorjahres? Für hilfreiche Antworten vielen Dank im Voraus.
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Re: Vorabinformation /Pre-Notification

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Gepostet: 14.05.2013 - 01:09 Uhr  ·  #2
So lange sich am Beitrag ncihts ändert, ja.

CU
Frank
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Re: Vorabinformation /Pre-Notification

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Gepostet: 14.05.2013 - 08:43 Uhr  ·  #3
Zitat
auf einem SEPA Basislastschrift-Mandat einen als Pre-Notification gültigen Hinweis zur Fälligkeit angeben?

auf dem mandat selbst - nein, da hier der inhalt explizit vorgegeben ist und ergänzungen gem. rulebooks unzulässig sind.

ansonsten funktioniert die mehrfachankündigung sofern sich weder betrag noch fälligkeitstermin ändern
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Re: Vorabinformation /Pre-Notification

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Gepostet: 14.05.2013 - 12:07 Uhr  ·  #4
Sorry, da habe ich nicht genau gelesen. Problem hat recht. Im Mandat direkt hat der Hinweis nichts verloren. Zusätzliche Texte auf dem Blatt mit dem Mandat sind aber auch nicht verboten. Achte nur darauf, dass die gesetzlich vorgeschriebene Form des Mandats gewahrt bleibt.
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