Hallo zusammen,
ich hätte zwei Fragen zu folgendem Fallbeispiel:
Hauptverein mit Gläubiger ID (z. B. DE46ZZZ00000143768)
Untervereine:
1. Tennisabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46TEN00000143768)
2. Fussballabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46FUS00000143768)
3. Tischtennisabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46TTE00000143768)
4. Volleyballabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46VOL00000143768)
Erste Frage:
Kann der Verein bei den einzelnen Abteilungen die Gläubiger ID verändern (siehe einzelne Abteilungen) und welche ID muss dann bei der Inkassovereinbarung mit der Bank
hinterlegt werden?
Zweite Frage:
Die unterschiedlichen Abteilungen ziehen z. B. bei einem gleichen Mitglied einen Beitrag ein. Sollte man dann eine einheitliche Mandatsreferenznummer
bei dem Mitglied vergeben oder sind unterschiedliche auch in Ordnung?
ich hätte zwei Fragen zu folgendem Fallbeispiel:
Hauptverein mit Gläubiger ID (z. B. DE46ZZZ00000143768)
Untervereine:
1. Tennisabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46TEN00000143768)
2. Fussballabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46FUS00000143768)
3. Tischtennisabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46TTE00000143768)
4. Volleyballabteilung mit eigenem Konto (z. B. DE46VOL00000143768)
Erste Frage:
Kann der Verein bei den einzelnen Abteilungen die Gläubiger ID verändern (siehe einzelne Abteilungen) und welche ID muss dann bei der Inkassovereinbarung mit der Bank
hinterlegt werden?
Zweite Frage:
Die unterschiedlichen Abteilungen ziehen z. B. bei einem gleichen Mitglied einen Beitrag ein. Sollte man dann eine einheitliche Mandatsreferenznummer
bei dem Mitglied vergeben oder sind unterschiedliche auch in Ordnung?