Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

 
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Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 10:02 Uhr  ·  #1
Es gibt ja die Felder Gläubiger-ID, Datum der Unterzeichnung und
Mandatsreferenz > sollte man diese immer noch zusätzlich im Verwendungszweck mitgeben?

Oliver
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 10:08 Uhr  ·  #2
SEPA Belastungen sollten beim Zahlungspflichtigen im neuen CAMT Format ausgegeben werden, das heißt, die Daten sind vorhanden ohne dass der Zahlungsempfänger sie nochmal in den Verwendungszweck eintragen muss.
Bei Banken, die die Umsatzanzeige noch nicht auf CAMT umgestellt haben sieht das aus wie hier:
Der an diesem Beitrag angefügte Anhang ist entweder nur im eingeloggten Zustand sichtbar oder die Berechtigung Deiner Benutzergruppe ist nicht ausreichend.
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 10:09 Uhr  ·  #3
Aus welchem Grund sollte das geschehen? Die Felder werden in der XML-Datei in eigenen Feldern transportiert und von der Zahlungspflichtigenbank dann auf dem Kontoauszug ausgegeben. Die 140 Zeichen VWZ sollten für andere Zwecke verwendet werden. -> siehe zeitgleicher Post von 'onlbanker'
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 10:10 Uhr  ·  #4
Nein, die werden -wenn die Bank das richtig macht- automatisch in den Verwendungszweck bei den Umsätzen eingestellt. Das geht soweit, dass Teile des Verwendungszwecks gekürzt werden um diese Informationen einzustellen.

Viele Grüße

Holger
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 10:15 Uhr  ·  #5
Danke, Holger!
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 10:35 Uhr  ·  #6
Wenn die Bank das richtig macht, stehen die Felder zusätzlich zum VWZ zur Verfügung und auf dem Auszug :-)
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 11:58 Uhr  ·  #7
gibt es schon Banken die das korrekt machen, weil bspw. bei der Sparkasse ist noch og. Umsatzanzeige vorhanden
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 12:16 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von infoman
gibt es schon Banken die das korrekt machen, weil bspw. bei der Sparkasse ist noch og. Umsatzanzeige vorhanden

Vielleicht sollte am klären was korrekt ist 😉
Die verschiedenen SEPA Informationen werden exakt so in den Verwendungsteil der Umsatzinformationen eingestellt
EREF+ Ende zu Ende Referenz
MREF+ Mandatsreferenz
SVWZ+ SEPA Verwendungszweck

Daher ist das so richtig. Die Frage ist eher, ob es Banken gibt, die das im Onlinebanking oder Programme in der Umsatzansicht so aufbereiten, dass sie diese Information rausziehen und diese Informationen dann anders darstellen.

Viele Grüße

Holger
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Re: Verwendungszweck > Gläubiger-ID angeben oder nicht?

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Gepostet: 27.06.2013 - 12:21 Uhr  ·  #9
Mein Screenshot ist korrekt, um das mal klar zu sagen.
Es ist allerdings noch eine Anzeige nach altem MT940 Format mit Zeilen á 27 Zeichen, noch kein CAMT.
Nicht korrekt wäre, wenn die Daten nicht angezeigt würden.
Also die Frage nach alt/neu/CAMT hat nichts mit korrekt/nicht korrekt zu tun.
Verfügbar sollten die Infos immer sein, sonst würde es die Bank nicht korrekt machen.
Von daher lautet die Antwort: NEIN, als Zahlungsempfänger braucht man die Referenz und die Gläubiger-ID selbst nicht nochmal zusätzlich in den VZW einstellen.
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