Hallo,
Wahlen stehen ins Haus. Warum nicht also auch dort ein Brett anbohren? Ein Versuch ist’s wert. Ich habe die unten angeführten Ministerien, Parteien und zusätzlich die Abgeordneten meines Wahlkreises mit folgender Email angeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn in der Vergangenheit sogar der Krümmungsgrad von Bananen ein wichtiges Kriterium für politische Einflussnahme war, nehme ich an, dass Sie auch in Zukunft dem Verbraucherschutz eine hohe Bedeutung zumessen. Für meine Wahlentscheidung habe ich eine konkrete Frage an Sie, um deren Beantwortung ich bitte:
In zunehmendem Maße erfolgen Kontoführung und Geldtransfer von Bürgern on-line per Internet. Die meisten Banken stellen ihren Kunden dafür on-line Portale zur Verfügung. Bei etwas größerem Umfang der Geldgeschäfte, oder um eine einfache strukturierte Übersicht zu behalten, bieten sich für den Privatanwender auch eine Reihe internetfähiger Finanzverwaltungsprogramme an. Die Kommunikation mit dem Bankserver erfolgt dabei grundsätzlich über standardisierte Schnittstellen bzw. Verfahren oder das sogenannte screen scraping, also die elektronische Abfrage und Auswertung der von der Bank bereitgestellten Internetseiten.
Alle Banken haben sich verpflichtet, die standardisierte EBICS-Schnittstelle zum elektronischen Datenaustausch zur Verfügung zu stellen. Bedauerlicherweise trifft das nur für Geschäftskonten zu. Eine weitere bewährte Standardschnittstelle, HBCI, wird nur von einigen Banken und dort teilweise auch nur für bestimmte Konten angeboten. Deshalb weichen viele Hersteller von Finanzprogrammen auf das screen scraping aus. Das wiederum wird von vielen Banken nicht gern gesehen und die Abfrage wird durch häufige Änderung der Internetseite stark erschwert. Dies soll Sicherheitsbedenken Rechnung tragen. Eine stichhaltige Begründung dazu ist mir bis heute allerdings nicht bekannt, insbesondere im direkten Vergleich zum on-line Arbeiten auf der Bank-Internetseite. Das Gegenteil dürfte eher der Fall sein.
Im Sinne eines Verbraucherschutzes für Privatkunden wäre die Verpflichtung der Banken zu sehen, alle Geschäftsvorfälle die sich auf den Internetseiten der Bank realisieren lassen auch im Verfahren HBCI anzubieten. HBCI ist ein seit Jahren etabliertes Verfahren mit hohen Sicherheitsmerkmalen, einfacher Implementierung und schneller Ausführung.
Werden Sie sich um die schnelle verpflichtende Einführung eines verbraucherfreundlichen standardisierten Verfahrens für das on-line Banking für Verbraucher einsetzen? Das könnte mit dem HBCI-Verfahren oder auch mit anderen Mitteln geschehen. Hauptsache ist, das etwas geschieht – und zwar bald.
Gern höre ich wieder von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilfried Kern
Ilse Aigne
Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz
info@verbraucherlotse.de
Dr. Beate Merk
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
poststelle@stmj.bayern.de
Alternative für Deutschland
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