Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

 
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Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 29.07.2013 - 20:46 Uhr  ·  #1
Hallo ,

ich bin Kassenführer eines Vereines mit 540 Mitgliedern, wir haben
das Redmark Vereinsverwaltung 2011 Plus, woher weiß ich ob das
Programm für die SEPA-Lastschriften Einzug geeignet ist.
Zwar kann man bei den Mitgliedern die IBAN und BIC Nummern
angeben, aber ich weiß nicht ob das reicht.
Weiß jemand welche Voraussetzung das Vereinsprogramm haben muss,
damit man damit SEPA-Lastschriften durchführen kann.

Danke im Voraus,

Viele Grüße Roland
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 29.07.2013 - 21:01 Uhr  ·  #2
Hallo Roland,
das Programm muss in der Lage sein, Mandatsdaten zu speichern, wenigstens das Erteilungsdatum, die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID des Vereins, das sind die Pflichtfelder im Datensatz.
Und daraus muss es dann gültige SEPA XML Basis Lastschrift Dateien mindestens im Format 2.5 (pain 008.002.01) erstellen können.

Ich konnte zu der Software nur diese Seite finden: https://www.vereinsverwaltung-testsieger.de/testen/index.php
Gibt es da was neueres? Auf dieser Seite ist SEPA noch nicht erwähnt.
Oder ist das von Lexware geschluckt worden?

Es gibt über das Technische hinaus noch weitere formelle Bedingungen und Vorarbeiten die du auch hier im Forum findest.

Alternativ kannst du mal im Browserbanking deiner Bank schauen, ob man dort nicht vielleicht auch SEPA Lastschriftsammler anlegen kann. Ist ein einmaliger Aufwand, diesen Sammler kann man normalerweise anschließend immer wieder verwenden. Eine separate Software kann zwar mehr (z.B. Rücklastschriften, Rundbriefe, Mandatsdruck usw.), das wird aber nach meiner Beobachtung von den meisten Benutzer eh alles nicht benutzt und ist daher rausgeschmissenes Geld.
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 30.07.2013 - 19:39 Uhr  ·  #3
Hallo ,

danke für deine schnelle Antwort, ich habe mir schon gedacht dass es nicht so
einfach ist mit der SEPA-Lastschrifteneinzug, ich habe mir das Programm noch
mal genauer angeschaut und konnte nichts finden wo man die Gläubiger-ID , das
Erteilungsdatum und die Mandatsreferenz angeben kann, und eine SEPA XML
Basis Lastschrift kann das Programm auch nicht erstellen nur die übliche DATUS
Format, aber das geht ja dann nicht mehr.
Ja Stimmt die Software wurde von Lexware geschluckt, die haben auch ein eigenes
supportforum, leider haben die da grade Probleme und ich kann mich da nicht
Registrieren .
Ja ich weiß das die Banken auch Programm anbieten um SEPA-Lastschriften
einzuziehen, die Frage ist ab ich da Daten vom Vereinsprogramm Importiren
kann, wenn ich alle 540 Mitglieder Neu anlegen muss , dann bin ich das nächste
6 Monate mit nichts anderes mehr beschäftig , bei 100 Mitgliedern würde ich das
machen, ich muss mich mal schlau machen bei der Bank, man kann auch
Programm eine bestimmte Zeit Testen und dann erst Kaufen.
Vielleicht gibt es auch von Lexware ein update für mein Programm oder ein
nachfolge Programm wo ich die Mitglieder Importiren kann.
Ich weiß das ich noch weitere formelle und Vorbereitung brauche für
das SEPA-Lastschrifteneinzug, das wird noch viel Arbeit machen.

Viele Grüße Roland
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 30.07.2013 - 19:56 Uhr  ·  #4
das würde ich anders sehen:
Zitat
Eine separate Software kann zwar mehr (z.B. Rücklastschriften, Rundbriefe, Mandatsdruck usw.), das wird aber nach meiner Beobachtung von den meisten Benutzer eh alles nicht benutzt und ist daher rausgeschmissenes Geld.
gerade unter dem SEPA-Aspekt kann das je nach Datenbestand und Vereinsstruktur ein riesengroßer Vorteil sein. Hier kann es sich wirklich lohnen, Geld zu investieren.
Das muss allerdings jede/r KassiererIn selbst wissen und sollte sich genau überlegen, wie der Wechsel und die weitere Vereinsverwaltung aussehen soll.

Gruß
Raimund
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 01.08.2013 - 14:35 Uhr  ·  #5
Bei welcher Bank bist du?
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 01.08.2013 - 19:07 Uhr  ·  #6
Hallo,
ja stimmt schon das eine separate Software mehr kann, aber ich habe
das bis her nicht gebraucht oder man weiß nicht wie das genau
Funktioniert , das mache ich dann über Word oder Excel .

Der Verein ist bei der Sparkasse Hannover.
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 01.08.2013 - 19:13 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Roland11
das eine separate Software mehr kann, aber ich habe
das bis her nicht gebraucht oder man weiß nicht wie das genau
Funktioniert

Ja, das ist nämlich genau das was ich meinte. Das entspricht nach meiner Beobachtung der Situation von 99 % aller Vereinskassierer.

Zitat geschrieben von Roland11
Der Verein ist bei der Sparkasse Hannover.

Dann hat die Sparkasse mindestens die Internetfiliale Basis, wenn nicht sogar die "normale", das ist das Browserbanking. Das heißt, man kann relativ komfortabel Lastschriftsammler anlegen, pflegen und immer wieder verwenden ohne jegliche zusätzliche Software.
Hat nur einen Nachteil: Die Sammler sind teilnehmergebunden. Das heißt, beim Kassiererwechsel muss der neue Kassierer einen neuen Sammler erstellen. Wobei man das mal testen müsste, es könnte sogar sein, dass das seit einem der letzten Releases kontobezogen verwaltet wird.
Schau doch einfach mal rein. Vielleicht gibt es sogar einen Import im DTAUS Format. Dann kannst du die letzte Verbuchungsdatei aus Redmark dort einfach als Sammler importieren.

Einfach mal reinschauen und intuitiv rumklicken. Kann nichts passieren. Wenn eine TAN-Abfrage kommt aufpassen!
Bei Fragen hier stellen oder die Hotline der Sparkasse anrufen.
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 02.08.2013 - 09:10 Uhr  ·  #8
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 02.08.2013 - 14:17 Uhr  ·  #9
Die Sammlervorlagen in der Internet-Filiale der Sparkasse sind zwar teilnehmergebunden, können von den Electronic Banking-Beratern jedoch auf andere Teilnehmer übertragen werden.
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 02.08.2013 - 14:59 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von spkolpe
Die Sammlervorlagen in der Internet-Filiale der Sparkasse sind zwar teilnehmergebunden, können von den Electronic Banking-Beratern jedoch auf andere Teilnehmer übertragen werden.

Stimmt. Das hatte ich vergessen. Das geht natürlich auch. Sind dann allerdings alle. Also auch persönliche Vorlagen und Sammler. Die sollte man also vor dem Übertrag löschen oder gar nicht erst anlegen.
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 04.08.2013 - 12:29 Uhr  ·  #11
Hallo
ja danke für die viel Tipp, werde mir das mal alles anschauen und wenn es geht auch mal Test, bei Lexware kann man die Programme 2 Monate Testen.

Viele Grüße Roland
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 04.08.2013 - 14:47 Uhr  ·  #12
Hallo Roland,

falls ein Wechsel der Vereinsverwaltungssoftware aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt, kann ich auf meinen Beitrag vom heute, 11:40 Uhr, verweisen: http://www.onlinebanking-forum…hp?t=14336

Viele Grüße
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 25.01.2014 - 08:07 Uhr  ·  #13
Hi,
wenn es dir nur um die Erzeugung einer Sepa Lastschrift Datei nach pain008.002.02, z.B. aus einer Excel Rohvorlage, geht schau einmal auf www.mysepa.info nach.

Gruß Joggi
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 25.01.2014 - 13:03 Uhr  ·  #14
Hallo Joggi,

nicht für ungut, aber Anmelden und die einzigen beiden Beiträge die Du schreibst sind Werbung für irgendeine Softwareschmiede. Kein guter Einstand.
Zu dem Tool für die Erzeugung der SEPA Lastschriften:
- Die Infos dazu sind ja leider sehr dünn, aber wer mehr als einmal eine SEPA Lastschrift einziehen möchte, sollte sich das Tool sehr genau anschauen! Ohne eine Möglichkeit Mandatsänderungen mitzugeben, sind solche Programme/Lösungen für wiederkehrende Lastschriften wertlos.
- Zitat von der Webseite "Die von mySEPA_Lastschrift erzeugte XML-Datei (Norm ISO20022) entspricht der Version 2.6 (pain008.002.02) und enthält Basisfunktionaliäten der Version 2.7.". So wirklich habt Ihr euch noch nicht mit den Formaten beschäftigt oder? Formatversion 2.7 ist komplett Identisch mit der Formatversion 2.6 mit Ausnahme der folgenden 3 Punkte. Du darfst Umlaute verwenden, Du darfst COR1 als zusätzlichen Lastschrifttyp verwenden und der dritte Punkt (der Einzige, der eine Anpassung am Format erfordert, wenn man ihn denn überhaupt nutzen möchte) ist das der BIC weggelassen werden kann.
- Zur Kontonummer / BLZ Konvertierung fehlt jede Information, ob die Ausnahmeregeln für die IBAN und BIC Ermittlung aus dem Intranet der Bundesbank dabei berücksichtigt werden. Wenn nicht ist die Umrechnung wertlos.

Dann habt ihr auch noch falsche Informationen in den Fragen und Antworten!

Zitat
späteste Einreichung bei der Hausbank: 6 bzw. 3 Tage vor Fälligkeit

Wenn Du das so pauschal nimmt, geht das in die Hose! Die späteste Einreichung kann in bestimmten Konstellationen durchaus mal 10 oder mehr Kalendertage betragen!
Richtig ist, die Lastschrift (Basis) muss 5 bzw. 2 TARGET2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Schuldners sein. Dazu kommt die Verarbeitungszeit in Bankarbeitstagen, die die Hausbank selber noch benötigt! Da die Arbeitswoche maximal 5 Tage hat, kommst Du rein rechnerisch nie auf die 6 Tage!

Zitat
früheste Einreichung bei der Hausbank: 40 Tage vor Fälligkeit

Diese Frist gibt es so (pauschal) gar nicht!. Es gibt "lediglich" eine frühste Vorlage bei der Bank des Schuldners und die beträgt 14 Kalendertage vor Fälligkeit. Alles andere hängt davon ab, ob und wie lange die Hausbank einen Auftrag vorher annimmt und parken kann. Und das ist in der Regel vom verfahren abhängig. Bei HBCI/FinTS ist die längste Frist die ich kenne 1 Jahr!

Wenn Du eine Webseite zu SEPA betreibst ist das Klasse! Aber man sollte sich vorher erkundigen, was die Fakten sind! Fast alle Banken/Verbände haben irgendwelche Leitfäden raus gebracht, wo man so was nachlesen kann so z.B. der SEPA Leitfaden der Volksbanken und Raiffeisenbanken: SEPA Leitfaden

Viele Grüße

Holger
msa
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 25.01.2014 - 16:18 Uhr  ·  #15
Mir ist gleich noch ein Fehler aufgfallen. In der Excel-Tabelle wird die Spalte nach der Mandatsreferenz mit "Ausführungsdatum" oder so beschriftet. Was in der Spalte angegeben wird (und auch so in der XML landet) ist allerdings das Mandats-Unterschriftsdatum. Das Ganze ist heftig unausgegoren und führt die Zielgruppe, die man wohl ansprechen will, komplett in den Wald.

Um der einen Werbung noch eine andere an die Seite zu stellen: Wer einfach und gut funktionierend aus Excel Lastschriften (und Gurtschriften) erstellen will (ich tue das mitunter für spezielle Zahlungen im Bereich Hausverwaltung und für einen Verein), sollte man nach SEPAmacher googeln. Gleicher Ansatz, nur schlüssig und brauchbar.
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Re: Welche Voraussetzung um SEPA-Lastschriften durchführen

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Gepostet: 12.02.2014 - 17:19 Uhr  ·  #16
Hallo Holger hallo msa,

fuer konstruktive Kritik bin immer dankbar :-), das kommt eh selten genug vor.

Die Aenderungen die ihr angesprochen habt sind soweit kurzfristig im Handbuch, Spaltenueberschriften bzw. in den Beschreibungen zu korrigieren.
An der Funktion an sich aendert sich aber soweit nichts, da nach wievor eine gueltige pain008.002.02 XMl Datei erzeugt wird.
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