Hallo Zusammen,
ich nehme mal die Anregung von Chrow auf und versuche mal etwas Transparenz in das Thema Vorlaufzeiten bei SEPA zu bringen.
Der größte prozessuale Unterschied zwischen einer SEPA Lastschrift und einer IZV Lastschrift ergibt sich aus drei Besonderheiten:
1. Bei der SEPA Lastschrift wird das Datum angegeben, an dem die Belastung erfolgt. Dieses Datum muss dem Schuldner zudem bekannt gemacht werden
2. Für die Einreichung der SEPA Lastschrift gibt es zwei Vorlaufzeiten. Einmal die Vorlaufzeit, die die annehmende Bank selber min. benötigt um die Lastschrift zu verarbeiten und zur Bank des Schuldners zu bringen (gezählt in –deutschen- Bankarbeitstagen) und zweitens die (SEPA) Vorlaufzeit für die Bank des Schuldners. Hier wird angegeben (gezählt in TARGET Tagen – so eine Art europäische Bankarbeitstage) wie viele Tage vor dem Belastungstermin muss die Lastschrift bereits bei der Bank des Schuldners sein.
3. Unterschiedliche (SEPA) Vorlaufzeiten in Abhängigkeit davon, ob es eine einmalige, die erste oder eine wiederkehrende Lastschrift ist.
Im folgenden Beispiel zeige ich mal, was das in der Praxis bedeutet.
Einmal für einen monatlichen Einzug zu einem festen Termin (1. des Monats) und für einen festen Betrag. Ändert sich der Betrag jeden Monat kommt zu jedem Einzug noch die Vorabankündigung hinzu (14 Tage vor dem Belastungstermin, soweit nicht anders vereinbart – maximale Verkürzung 1 Tag)
Einzug - spätester Versand - (Sequenz)
01.02.2014 - 24.01.2014 - (FRST)
01.03.2014 - 26.02.2014 - (RCUR)
01.04.2014 - 27.03.2014 - (RCUR)
01.05.2014 - 28.04.2014 - (RCUR)
01.06.2014 - 28.05.2014 - (RCUR)
01.07.2014 - 26.06.2014 - (RCUR)
01.08.2014 - 29.07.2014 - (RCUR)
01.09.2014 - 27.08.2014 - (RCUR)
01.10.2014 - 26.09.2014 - (RCUR)
01.11.2014 - 29.10.2014 - (RCUR)
01.12.2014 - 26.11.2014 - (RCUR)
Jedes verpassen des spätesten Versandtermins bedeutet neue Ankündigung des Termins unter Einbehaltung der Frist von 14 Tage. Für den Einzug am 01.02 bedeutet das z.B. das wenn die neue Ankündigung noch am 25.01.2014 erfolgt, dass der nächstmögliche Belastungstermin erst der 07.02 sein kann.
Die Termine betreffen immer den Termin, der nicht verpasst werden darf. Die Lastschriften dürfen durchaus früher eingereicht werden! Gemäß SEPA Regularien dürfen die Lastschriften bis zu 14 Tage (gemessen in Kalendertagen) vor dem Belastungstermin bei der Bank des Schuldners sein. Bei HBCI kommt noch eine Besonderheit hinzu: Hier sind SEPA Lastschriften immer bankverwaltete terminierte Lastschriften, die bei der annehmenden Bank bis zur Weiterleitung zwischen geparkt werden. Je nachdem wie lange diese Parkzeit ist, darf die Lastschrift auch mehrere Wochen oder Monate vorher eingereicht werden.
Wenn man das weiß, kann man den Versand der Lastschriften natürlich auch für früher planen und so Stress vermeiden.
Viele Grüße
Holger
ich nehme mal die Anregung von Chrow auf und versuche mal etwas Transparenz in das Thema Vorlaufzeiten bei SEPA zu bringen.
Der größte prozessuale Unterschied zwischen einer SEPA Lastschrift und einer IZV Lastschrift ergibt sich aus drei Besonderheiten:
1. Bei der SEPA Lastschrift wird das Datum angegeben, an dem die Belastung erfolgt. Dieses Datum muss dem Schuldner zudem bekannt gemacht werden
2. Für die Einreichung der SEPA Lastschrift gibt es zwei Vorlaufzeiten. Einmal die Vorlaufzeit, die die annehmende Bank selber min. benötigt um die Lastschrift zu verarbeiten und zur Bank des Schuldners zu bringen (gezählt in –deutschen- Bankarbeitstagen) und zweitens die (SEPA) Vorlaufzeit für die Bank des Schuldners. Hier wird angegeben (gezählt in TARGET Tagen – so eine Art europäische Bankarbeitstage) wie viele Tage vor dem Belastungstermin muss die Lastschrift bereits bei der Bank des Schuldners sein.
3. Unterschiedliche (SEPA) Vorlaufzeiten in Abhängigkeit davon, ob es eine einmalige, die erste oder eine wiederkehrende Lastschrift ist.
Im folgenden Beispiel zeige ich mal, was das in der Praxis bedeutet.
Einmal für einen monatlichen Einzug zu einem festen Termin (1. des Monats) und für einen festen Betrag. Ändert sich der Betrag jeden Monat kommt zu jedem Einzug noch die Vorabankündigung hinzu (14 Tage vor dem Belastungstermin, soweit nicht anders vereinbart – maximale Verkürzung 1 Tag)
Einzug - spätester Versand - (Sequenz)
01.02.2014 - 24.01.2014 - (FRST)
01.03.2014 - 26.02.2014 - (RCUR)
01.04.2014 - 27.03.2014 - (RCUR)
01.05.2014 - 28.04.2014 - (RCUR)
01.06.2014 - 28.05.2014 - (RCUR)
01.07.2014 - 26.06.2014 - (RCUR)
01.08.2014 - 29.07.2014 - (RCUR)
01.09.2014 - 27.08.2014 - (RCUR)
01.10.2014 - 26.09.2014 - (RCUR)
01.11.2014 - 29.10.2014 - (RCUR)
01.12.2014 - 26.11.2014 - (RCUR)
Jedes verpassen des spätesten Versandtermins bedeutet neue Ankündigung des Termins unter Einbehaltung der Frist von 14 Tage. Für den Einzug am 01.02 bedeutet das z.B. das wenn die neue Ankündigung noch am 25.01.2014 erfolgt, dass der nächstmögliche Belastungstermin erst der 07.02 sein kann.
Die Termine betreffen immer den Termin, der nicht verpasst werden darf. Die Lastschriften dürfen durchaus früher eingereicht werden! Gemäß SEPA Regularien dürfen die Lastschriften bis zu 14 Tage (gemessen in Kalendertagen) vor dem Belastungstermin bei der Bank des Schuldners sein. Bei HBCI kommt noch eine Besonderheit hinzu: Hier sind SEPA Lastschriften immer bankverwaltete terminierte Lastschriften, die bei der annehmenden Bank bis zur Weiterleitung zwischen geparkt werden. Je nachdem wie lange diese Parkzeit ist, darf die Lastschrift auch mehrere Wochen oder Monate vorher eingereicht werden.
Wenn man das weiß, kann man den Versand der Lastschriften natürlich auch für früher planen und so Stress vermeiden.
Viele Grüße
Holger