Zitat geschrieben von thomson
Bisher ist mir nur die automatische Rückgabe bekannt, sofern kein B2B-Mandat hinterlegt ist.
Wie lange hat der ZP in diesem Fall Zeit, den Vordruck Mandatsbestätigung zurück zu schicken?
Ich denke, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Mit der Mandatsbestätigung ist gemeint, dass ein bei der Bank des ZP eingereichtes B2B-Mandat von dieser gegenüber dem ZP bestätigt wird, damit dieser dem ZE gegenüber nachweisen kann, dass seine Bank sich um die technische Anlage des Mandats gekümmert hat. Diese Bestätigung ist eine Alternative zur Kopie des Mandats mit Bank-Stempel.
Eine B2B-LS ohne Mandat wird hingegen zurückgegeben.