Eillastschrift und erstmaliger Einzug

 
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 22.10.2013 - 08:46 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von Holger Fischer

Dieser Einzug wird mit einer speziellen Mandatsänderung gekennzeichnet (SMDA = Gleiches Mandat neue Bank des Zahlers).


Kleine Korrektur: SMNDA (same mandate, new debtor agent)
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 22.10.2013 - 08:50 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von thomson
Bisher ist mir nur die automatische Rückgabe bekannt, sofern kein B2B-Mandat hinterlegt ist.

Wie lange hat der ZP in diesem Fall Zeit, den Vordruck Mandatsbestätigung zurück zu schicken?


Ich denke, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Mit der Mandatsbestätigung ist gemeint, dass ein bei der Bank des ZP eingereichtes B2B-Mandat von dieser gegenüber dem ZP bestätigt wird, damit dieser dem ZE gegenüber nachweisen kann, dass seine Bank sich um die technische Anlage des Mandats gekümmert hat. Diese Bestätigung ist eine Alternative zur Kopie des Mandats mit Bank-Stempel.

Eine B2B-LS ohne Mandat wird hingegen zurückgegeben.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 22.10.2013 - 10:09 Uhr  ·  #23
Jein, nur teilweise ein Missverständnis.
Mein Verständnis (bitte korrigieren):
1. Das Originalmandat bleibt immer beim ZE. Natürlich eignet sich eine Durchschrift prima für die Info an die Bank des ZP.
2. Die Bank des ZP muss die Mandatsdaten erhalten und tut gut daran, sich das Mandat vom ZP bestätigen zu lassen. Wir tun das nicht, wenn der ZP die Mandatsdurchschrift (s.o.) persönlich beim Berater abgibt.
3. Die Mandatsdaten stehen komplett im Datensatz der FRST.

Wir machen deshalb folgendes:
1. Wenn kein Papier vorliegt oder das Papier vom ZE bei uns eintrudelt lassen wir uns das Mandat schriftlich vom ZP bestätigen.l
2. Bei der FRST akzeptieren wir einen Einlösungsauftrag des Beraters auch ohne Unterschrift des Kunden. Bei RCUR muss die Kundenbestätigung in der Frist bei uns sein.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 22.10.2013 - 14:34 Uhr  ·  #24
Zitat geschrieben von Fellini

2. Bei der FRST akzeptieren wir einen Einlösungsauftrag des Beraters auch ohne Unterschrift des Kunden. Bei RCUR muss die Kundenbestätigung in der Frist bei uns sein.


Machen wir auch.
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